Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann)
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Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
In der Zeit vom 28. bis 30. Oktober 1992 fand in Barcelona das vierte gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mti der Escola d'Administració Pública de Catalunya statt. Grundlage der gemeinsamen Tagungen ist ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen.
In diesem Jahr lag es nahe, die Tagung den durch die deutsche Vereinigung ausgelösten grundlegenden Gesetzesreformvorhaben in der Bundesrepublik zu widmen. Dazu zählen die Maßnahmen zur Beschleunigung der Verkehrswegeplanung ebenso wie die Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes udn die Verfassunggebung in den neuen Ländern.
Das Thema dieses Buches liegt im Grenzbereich von Staatstheorie, Verfassungslehre und vergleichender Verfassungsrechtsdogmatik. In einem ersten Teil zeichnet der Verfasser die Entstehung der Staatsziele des modernen Verfassungsstaats von den mittelalterlichen Fürstenspiegeln bis zu den Staatszielvorstellungen des ausgehenden 20. Jahrhunderts nach. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Wechselwirkung zwischen Staatstheorie und positivem Verfassungsrecht. In einer rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme identifiziert und analysiert er in den modernen demokratischen Verfassungen fünf Grundstaatsziele: materielle Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Kulturstaatlichkeit, Friedensstaatlichkeit und Umweltstaatlichkeit. Er zeigt, daß die Ausformung dieser Grundstaatsziele zunehmend durch das Völkerrecht, auf europäischer Ebene auch durch supranationales Recht bestimmt wird. Für eine Weiterentwicklung des Staatszieldiskurses arbeitet er Rationalitätskriterien heraus. In einem zweiten Teil befaßt sich der Verfasser mit Staatszielbestimmungen als einer spezifischen Kategorie von Verfassungsnormen, welche die Staatsgewalt auf die Verfolgung eines bestimmten Ziels rechtsverbindlich verpflichten, ohne dem Bürger subjektive Rechts zu gewähren. Diese Normkategorie hat seit Mitte des 20. Jahrhunderts in immer mehr Verfassungen Eingang gefunden. Sie eignet sich besonders für die verfassungsrechtliche Normierung von Zielsetzungen mittleren Abstraktionsgrads. Der Verfasser entwirft eine allgemeine Dogmatik der Staatszielbestimmungen und bezieht dabei ausländische Literatur und Rechtsprechung ein. Er untersucht neben der Herkunft, der Struktur und den Rechtswirkungen dieser Normen auch die Instrumente und Formen ihrer Verwirklichung.