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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
Blackbox Algorithmus
(2019)
Dieses Buch liefert eine rechtswissenschaftliche Analyse der Chancen und Gefahren algorithmenbasierter Verfahren. Algorithmen, die im Maschinenraum moderner Softwareanwendungen werkeln, sind zu zentralen Steuerungsinstanzen der digitalen Gesellschaft avanciert. Immer nachhaltiger beeinflussen sie unser Leben. Ihre Funktionsweise gleicht aber teilweise einer Blackbox. Die in ihr schlummernden Risiken zu bändigen, fordert die Rechtsordnung heraus. Das Buch beleuchtet die gesellschaftlichen Gefahren einer zunehmenden gesellschaftlichen Steuerung durch Algorithmen und entwickelt erste Regulierungsideen, mit deren Hilfe sich die Wertschöpfungspotenziale automatisierter digitaler Prozesse mit den Grundwerten der Rechtsordnung versöhnen lassen.
Brasilienkunde-Verlag, Mettingen 1998. 319 Seiten. Gebunden. DM 32,- ISBN 3-88559-073-5
Die Agrarreform in Brasilien stellt kein rechtliches und kein ökonomisches Problem dar. Der für eine Agrarreform notwendige Boden ist ausreichend vorhanden. Es fehlt am politischen Willen zur Durchsetzung weitreichender sozialpolitischer Maßnahmen wie der Agrarreform.
Der Prozeß der Demokratisierung in Brasilien ist durch die Verabschiedung der neuen Verfassung von 1988 formell abgeschlossen. Die brasilianische Gesellschaft ist noch auf dem Weg, eine demokratische "politische Kultur" auf der Grundlage der Verfassung zu entwickeln.
Der Autor zeigt, daß der Agrarsektor für den Prozeß einer breitenwirksamen und nachhaltigen Entwicklung wichtig ist. Die Agrarreform bietet die Möglichkeit diese politische Kultur zu fördern und hemmende Strukturen zu durchbrechen.
Kohlhammer Verlag, Stuttgart/Berlin/Köln 2000.
Bd. 194.1: ISBN 3-17-016936-X; 228 Seiten; € 10,-
Bd. 194.2: ISBN 3-17-016937-8; 300 Seiten; € 11,50
Bd. 194.3: ISBN 3-17-016938-6; 376 Seiten; € 13,50
Vorwort
Erstmals liegen mit dieser Untersuchung wissenschaftlich gesicherte Zahlen über die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor. Diese erste bundesweite Studie, die in drei Bänden vorgelegt wird, stellt die notwendigen Diskussionen um eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements und seiner politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine gesicherte Grundlage. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das diese Untersuchung in Auftrag gegeben hat, leistet damit einen Beitrag, der eine Lücke in der deutschen Sozialforschung schließt.
34 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Verbänden, Initiativen und Projekten. Ein weiteres Drittel ist aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Damit sind insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Das freiwillige Engagement ist damit erheblich größer als bisher angenommen. Bislang wurde es auf 18 Prozent geschätzt und hätte damit erheblich unter dem Mobilisierungsgrad vergleichbarer Länder in Europa und Amerika gelegen. Die Untersuchung zeigt: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland ist groß und durchaus mit anderen Ländern vergleichbar.
Dieses Engagement ist in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen unterschiedlich verteilt. Sport und Bewegung, Engagement in Schule, Kindergarten und Kirche sind die attraktivsten Betätigungsfelder, während das soziale und politische Ehrenamt weit weniger gefragt ist. Aber gerade auch hier braucht unsere Gesellschaft freiwilliges Engagement.
Die Studie zeigt auch, dass eine Vielzahl von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen bereit wären, sich bei entsprechender Motivation ehrenamtlich zu engagieren. Bei der Debatte um eine Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir uns vor allem auch um diese Menschen kümmern.
Ich danke den am Projektverbund beteiligten Instituten für die geleistete Arbeit und wünsche den Ergebnisberichten eine weite Verbreitung sowie Einfluss auf die Diskussionen, die im Internationalen Jahr der Freiwilligen (2001) intensiv geführt werden.
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Buch stellt die Ergebnisse der vom FÖV durchgeführten Langzeitevaluationen der beiden baden-württembergischen Regelungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der VwV ÖB und des UVwG, dar.
Das Buch thematisiert die Beteiligung von Bürgerinnen bei Planungs- und anderen umwelt-relevanten Vorhaben in Baden-Württemberg. Im Rahmen der Intensivierung der Beteiligung von Bürgerinnen wurde ab 2014 in Baden-Württemberg mithilfe der Regelungen der Ver-waltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung, des zugehörigen Leitfadens für eine neue Planungskultur sowie des Umweltverwaltungsgesetzes eine neue, bundesweit bis dahin einmalige Beteiligungskultur gestartet. Der Band überprüft und bewertet anhand einer langfristigen begleitenden Evaluation die Erreichung der intendierten Ziele der Beteiligungs-regelungen sowie die für die Verwaltungen entstehenden Aufwände.
Die Energiewende braucht Akzeptanz, und dafür brauchen wir mehr Bürgerbeteiligung. Diese argumentative Kausalkette hört man in vielen politischen und auch fachlichen Zirkeln – und zwar nicht nur zu Stromleitungen und Windrädern, sondern allgemein zu großen Infrastrukturanlagen. Dabei ist sie nicht belegt. Vielmehr ist es erstaunlich, dass der Vielzahl an praktisch durchgeführten informellen Dialogen nur eine sehr begrenzte Zahl an wissenschaftlichen Begleituntersuchungen gegenüber steht.
Einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leistet der vorliegende Band. Er enthält die begleitende Evaluation eines Runden Tisches, der sich mit einem geplanten Pumpspeicherwerk am Hochrhein beschäftigt hat. Aus den empirisch gesicherten Erkenntnissen werden detaillierte Empfehlungen für die Erfolgsfaktoren von Bürgerbeteiligung in der Praxis entwickelt.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zur Evaluationsforschung, Band 3.
Citizen Participation in Multi-level Democracies offers an overview of new forms of participatory democracy in federally and regionally organised multi-level states. Its four sections focus on the conceptual foundations of participation, the implementation and instruments of democracy, examples from federal and regional States, and the emergence of participation on the European level.
There is today a growing disaffection amongst the citizens of many states towards the traditional models of representative democracy. This book highlights the various functional and structural problems with which contemporary democracies are confronted and which lie at the root of their peoples’ discontent. Within multi-level systems in particular, the fragmentation of state authority generates feelings of powerlessness among citizens. In this context, citizens’ participation can in many cases be a useful complement to the representative and direct forms of democracy.
Deutscher UniversitätsVerlag, Wiesbaden 1997. 227 Seiten. brosch. DM 89,- ISBN 3-8244-0341-2
Das Buch bringt in anschaulicher Form eine Zusammenfassung der wichtigsten Ansätze zum Controlling in Kommunalverwaltungen im In- und Ausland. Im Zentrum stehen aktuelle Entwicklungen der Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene. Das vorgestellte Controlling-Modell berücksichtigt neueste Management-Gedanken und Organisationskonzepte. Zukunftsweisende Instrumente wie das Kontraktmanagement und Berichtssysteme werden ausführlich vorgestellt.
Die Untersuchung zeigt, daß Controlling sinnvoll und parallel zu einer Delegation von Verantwortung in der öffentlichen Verwaltung umsetzbar ist und der vollen Unterstützung von Politik und Verwaltung bedarf.
Duncker & Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9
Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche Lösungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer möglichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, "ihre" öffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu schützen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewußt unklar abgefaßt wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizitätswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet.
Art. 90 EGV soll eine möglichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gefährden. Grundsätzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so daß jede Ausnahme der Begründung bedarf und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muß. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erlaß von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, daß die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - über ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz besäße, die Elektrizitätsmärkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu öffnen.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Entscheidungen
B. Richtlinien
2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV
B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV
D. Verhältnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages
3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizitätswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch § 103 Abs. 1 GWB
B. Öffnung der Elektrizitätsmärkte in der Gemeinschaft für den Wettbewerb durch eine Kommissionsmaßnahme nach
Art. 90 Abs. 3 EGV
C. Zusammenfassung und Ergebnis
Literaturverzeichnis
Sachwortverzeichnis
§ 18 Abs. 2 Satz 3 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) sieht vor, dass der Senat das HmbTG im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft und der Bürgerschaft über das Ergebnis berichtet. Mit der Durchführung der Gesetzesevaluation wurde das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer beauftragt. Der Evaluationsbericht wurde vom InGFA im September 2017 vorgelegt.
Der Erfolg jeder Gesetzesevaluation beruht maßgeblich auf den zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten. Für den Zugang zu dem hier verarbeiteten Datenmaterial möchten wir uns in erster Linie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg bedanken. Ebenfalls danken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachlichen Leitstelle beim Staatsarchiv, die uns bei der Umsetzung unserer Online-Umfragen unterstützt und damit die Möglichkeit gegeben haben, die Nutzerinnen und Nutzer des Transparenzportals zu befragen. Darüber hinaus vermittelten sie uns wertvolles (technisches) Wissen über die IT-Struktur und deren Aufbau.
Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Befragungen und der Experteninterviews. Die zur Verfügung gestellten Daten und persönlichen Erfahrungen bilden die Grundlage für die hier vorliegende umfangreiche Evaluation des Gesetzes.
Die Fachaufsicht hat in jüngster Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der zunehmenden Verlagerung nichtministerieller Aufgaben auf nachgeordnete Behörden, der Privatisierung öffentlicher Aufgaben und der häufig ressortübergreifenden Zusammenarbeit von Ministerien. Schließlich erweist sich behördliche Fachaufsicht immer mehr als Führungs- und Steuerungsinstrument im Bereich der Öffentlichen Verwaltung. Der Autor nimmt eine umfassende Systematisierung der Fachaufsicht im aktuell bestehenden System vor, zeigt zugleich aber auch Wege zu einem Neuansatz in diesem Bereich auf. Hierfür widmet er sich zunächst Begrifflichkeit und Herkunft der Fachaufsicht. Es folgt ein Einblick in den Status Quo der Aufsichtsführung, bei dem insbesondere die Ergebnisse einer umfassenden empirischen Erhebung einbezogen wurden. Anschließend werden aus interdisziplinärer Sicht bestehende Probleme analysiert und Lösungsansätze für die Praxis aufgezeigt. Zum Abschluss folgt die Vorstellung von zwei Ansätzen, die als Basis einer zukünftigen Neugestaltung der Fachaufsicht dienen können.
Mohr Siebeck, Tübingen 2001. 536 S., Gebunden, DM 228 ISBN: 3-16-147447-3
Seit Jahrzehnten arbeiten Bund, Länder und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit Nachbarstaaten sowie deren Untergliederungen zusammen. Diese Form nachbarschaftlichen Zusammenwirkens über Staatsgrenzen wird heute im allgemeinen als „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ bezeichnet. Nachdem lange Zeit die rechtlich unverbindlichen Kooperationsformen ausreichend erschienen, verlangt die Staats- und Verwaltungspraxis - entsprechend der zunehmenden Marginalisierung der Staatsgrenzen - verstärkt nach Möglichkeiten rechtsverbindlicher, d.h. vertraglicher, Gestaltung ihrer grenzüberschreitenden Beziehungen. Der Abschluss grenzüberschreitender Verträge wirft jedoch erhebliche, bis heute nicht hinreichend geklärte rechtliche Schwierigkeiten auf, insbesondere wenn es sich bei den Vertragspartnern nicht um Staaten, sondern um innerstaatliche Körperschaften, etwa Gemeinden, handelt. Eingebettet in die aktuellen Entwicklungen der Staats- und Verwaltungspraxis rekonstruiert die Arbeit den grenzüberschreitenden Vertragsschluss, überprüft die Möglichkeit grenzüberschreitender Verträge von Bund, Ländern und Gemeinden in den in Betracht kommenden Rechtsordnungen (Völkerrecht, Europäisches Gemeinschaftsrecht, nationales Recht) und widmet sich abschließend der Übertragung von Hoheitsrechten als der intensivsten Form des grenzüberschreitenden Vertragsschlusses.
Inhaltsübersicht
1. Teil:
Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Der Begriff der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die spezifischen Merkmale der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und andere
Kooperationsformen
B. Die Träger der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Der Begriff des "Trägers"
Gebietskörperschaften als Träger der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Bund, Länder und Gemeinden als Träger der grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit
C. Die Praxis der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
einzelnen Aufgabenbereichen
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit allgemeiner Art
Die Schaffung rechtlicher Instrumente zur Stärkung der subnationalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
D. Zusammenfassung
2. Teil:
Grundlagen des grenzüberschreitenden Vertragsrechts
A. Vertragliche und nicht-vertragliche Instrumente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
B. Die Grundlegung in einer konkreten Rechtsordnung als Ursache
der rechtlichen Verpflichtungskraft des Vertrages
C. Die Rechtssubjektivität in einer konkreten Rechtsordnung als
Voraussetzung für die Grundlegung eines Vertrages
D. Der Vorgang der Grundlegung eines Vertrages
E. Die Grundlegung eines Vertrages in mehreren Rechtsordnungen
F. Die für die Grundlegung eines Vertrages in Betracht kommenden
Rechtsordnungen
G. Zusammenfassung
3. Teil:
Der völkerrechtliche Vertrag als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Die Existenzbedingungen des völkerrechtlichen Vertrages
Die Notwendigkeit der Grundlegung des Vertrages im Völkerrecht
Voraussetzungen der Grundlegung eines Vertrages im Völkerrecht
B. Die Einbeziehung völkerrechtlicher Verträge in den innerstaatlichen Rechtsraum
Fragestellung
Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und staatlichem Recht
Die Methoden der Einbeziehung völkerrechtlicher Verträge in den innerstaatlichen Rechtsraum
Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Rechtsraum
Der Rang völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Rechtsraum
C. Die völkerrechtliche Vertragsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden
Grundsätze
Vertragsfähigkeit durch Völkergewohnheitsrecht
Vertragsfähigkeit durch völkerrechtlichen Vertrag
D. Die Kompetenz zum Abschluß und zur Umsetzung völkerrechtlicher
Verträge im deutschen Recht
Das Verhältnis zwischen völkerrechtlicher Vertragsfähigkeit
und innerstaatlicher Normierung der Vertragsgewalt
Grundsätze der Abschluß- und der Umsetzungsbefugnis
Streitpunkte zwischen Bund und Ländern
E. Die Kompetenzverteilung für die Durchführung völkerrechtlicher
Verträge im Wege grenzüberschreitender Zusammenarbeit
Einführung
Die Durchführung völkerrechtlicher Verträge des Bundes
Die Durchführung völkerrechtlicher Verträge der Länder
F. Zusammenfassung
4. Teil:
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag
als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Einleitung
B. Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im allgemeinen
Der Begriff des gemeinschaftsrechtlichen Vertrages
Die Bedeutung des Grundsatzes begrenzter Ermächtigung für den gemeinschaftsrechtlichen Vertrag
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im primären Gemeinschaftsrecht
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im sekundären
Gemeinschaftsrecht
C. Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag als spezielles Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Der Befund des primären Gemeinschaftsrechts
Die Bedeutung sekundärrechtlicher Pflichten zur grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit
Die Haltung der Gemeinschaftsorgane zur Schaffung gemeinschaftsrechtlicher Instrumente für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Zusammenfassung
D. Die Reichweite der Gemeinschaftsrechtsordnung
E. Zusammenfassung
5. Teil:
Der nationalrechtliche Vertrag als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Die Problematik des grenzüberschreitenden Vertragsschlusses
B. Der Begriff der nationalen Rechtsordnung
C. Grundlagen des internationalen Vertragsrechts
Einleitung
Die Existenz des Vertrages
Die Frage nach dem "Sitz" des Vertrages
Die Festlegung des Regelungsbereichs der nationalen Rechtsordnung als erste Aufgabe des Kollisionsrechts
Die Verweisung auf ausländisches Recht als zweite Aufgabe des Kollisionsrechts
Kollisionsrecht für das Privatrecht und für das öffentliche Recht
D. Der Abschluß nationalrechtlicher Verträge durch Bund, Länder
und Gemeinden
Die Voraussetzungen für den Abschluß nationalrechtlicher Verträge
Die Vertragsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden im
deutschen Recht
Die Vertragsfähigkeit in fremden Rechtsordnungen
E. Zusammenfassung
6. Teil:
Die Übertragung von Hoheitsrechten
als vertragliche Gestaltungsmöglichkeit
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Einleitung
B. Der Vorgang der Übertragung von Hoheitsrechten
Die herrschende Deutung des Übertragungsvorgangs
Die Zweiaktigkeit des Übertragungsvorgangs
C. Der Gegenstand der Übertragung
D. Die Abgrenzung der Übertragung von Hoheitsrechten von anderen
Formen der Zulassung fremder Hoheitsgewalt
E. Die Adressaten der Hoheitsrechtsübertragung
Übersicht
Zwischenstaatliche Einrichtungen gemäß Art. 24 Abs. 1 GG
Grenznachbarschaftliche Einrichtungen gemäß Art. 24 Abs. 1 a GG
F. Die Kompetenzverteilung für die Übertragung von Hoheitsrechten
G. Zusammenfassung
Ergebnis
Literaturverzeichnis
Gabler Verlag Wiesbaden 1996. 214 Seiten. Gebunden. DM 89,- ISBN 3-8244-6292-3
Was sind die Auswirkungen einer grundlegenden Neugestaltung des öffentlichen Rechnungswesens auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) und die Finanzstatistik?
Der Autor analysiert in der vorliegenden Arbeit die Beziehungen zwischen dem öffentlichen Rechnungswesen, der Finanzstatistik und der gesamtwirtschaftlichen Rechnung über den Staatssektor einer Volkswirtschaft. Dabei werden zunächst die Datengrundlagen für den Staatssektor der deutschen VGR dargestellt, Schwachstellen in der Datenermittlung und -aufbereitung aufgezeigt sowie Ansatzpunkte für eine Verbesserung identifiziert. Anschließend wird untersucht, welche Wirkungen ein Neues Öffentliches Rechnungswesen hat. Die Analyse zeigt, daß das bestehende rein zahlungsorientierte Rechnungswesen als Datenquelle für die leistungswirtschaftliche Rechnung der VGR nur bedingt geeignet ist. Ein neues Rechnungsmodell, das aus einer Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung besteht, bietet dem Staatssektor der VGR eine bessere, weil breitere und periodengerechtere Datengrundlage.
Das Buch wendet sich sowohl an Dozenten und Studenten der Volkswirtschaftlehre als auch an Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Rechnungswesens und der öffentlichen Finanzen sowie an Statistiker.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.