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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
<b>Abstract</b>
In der ökonomischen Theorie lassen sich verschiedene Erkenntnisprogramme identifizieren, die die Richtung der ökonomischen Forschung und damit auch den Erkenntnisfortschritt in gewisser Weise kanalisieren. In der Finanzwissenschaft existiert ein primär theoretisch ausgerichteter Forschungszweig, der seine Wurzeln bei den klassischen Autoren und ersten Marginalisten hat und sich bis zur sog. "Neuen Finanzwissenschaft" erstreckt. Zum anderen findet man eine stärker empirisch-institutionell angelegte Finanzwissenschaft vor, die ihren Ursprung im Kameralismus und der historischen Schule hat und bis zur Neuen Politischen Ökonomie und Konstitutionellen Finanzwissenschaft reicht. Vor diesem Hintergrund systematisiert und analysiert der Autor die finanzwissenschaftlichen Beiträge von vier theoretischen Traditionen in der Ökonomie (Klassik, Neoklassik, Alte und Neue Institutionenökonomie).
Für den an finanzwissenschaftlichen Fragestellungen interessierten Leser soll mit dieser Arbeit der Versuch unternommen werden, eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Zugangs- und Lösungsmethoden für typische Problemstellungen der Finanzwissenschaft zu liefern, wobei die Geschichte des Fachgebietes und ihrer Entwicklungslinien in groben Zügen nachgezeichnet wird. Darüber hinaus bietet die Finanzwissenschaft aber auch ein interessantes Bild für den wissenschaftstheoretisch interessierten Leser, und zwar sowohl in Hinblick auf die vertretenen erkenntnistheoretischen Positionen als auch in Hinblick auf den Fortschritt dieser Wissenschaft.
Zur Lösung dieser Fragestellungen wird die von Imre Lakatos entwickelte Methodologie der wissenschaftlichen Forschungsprogramme als Grundgerüst verwendet, um sowohl die jeweils grundlegenden Erklärungsprinzipien als auch entsprechende Modifikationen pointiert darstellen zu können. Hierbei zeigt sich, dass sich die vier Forschungsprogramme - trotz zahlreicher dogmengeschichtlicher Gemeinsamkeiten - in Hinblick auf ihre "harten Kerne" signifikant voneinander unterscheiden, was zu alternativen theoretischen Erklärungen finanzwirtschaftlicher Phänomene (z.B. dauerhafter Anstieg der öffentlichen Schuld) und teilweise völlig konträren finanzpolitischen Vorschlägen (z.B. enge oder breite Steuerbemessungsgrundlagen) führt.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996/1997. 807 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-7890-4620-5
Die deutsche öffentliche Verwaltung hat in den letzten beiden Jahrzehnten tiefgreifende Veränderungen erfahren und sieht sich weiterhin mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert: Die friedliche Revolution im Osten Deutschlands ermöglichte die Transformation einer vormals real-sozialistischen Staatsbürokratie in eine rechtsstaatliche Verwaltung. Im Zuge der Wiedervereinigung und der veränderten Rahmenbedingungen der 90er Jahre wird eine >>Verschlankung<< des öffentlichen Sektors mit immer größerem Nachdruck gefordert. Die gegenwärtige, prekäre Finanzlage der öffentlichen Haushalte verschärft diese Forderung zusätzlich. Eine dritte, neuartige Herausforderung besteht in der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung der deutschen Verwaltung.
Diese vollständig überarbeitete Neuauflage des 1981 erschienen Sammelbands beleuchtet in vierzig Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis einerseits Bereiche der Stabilität und Kontinuität innerhalb der deutschen Verwaltung. Die Autoren gehen aber auch ausführlich auf die Veränderungsnotwendigkeiten und Modernisierungspotentiale ein, die sich aus den genannten Herausforderungen der Gegenwart ergeben.
Inhaltsverzeichnis
I. Grundlagen
1. Öffentliche Verwaltung im vereinigten Deutschland
Klaus König, Speyer
2. Geschichte der öffentlichen Verwaltung
Thomas Ellwein, Konstanz
3. Verfassungsrahmen der öffentlichen Verwaltung
Peter Badura, München
4. Verwaltung im gesellschaftlichen und ökonomischen Umfeld
Carl Böhret/Götz Konzendorf, Speyer
5. Verwaltungsreformen
Wolfgang Seibel, Konstanz
II. Aufbau
1. Staatsaufbau und Verwaltungsterritorien
Frido Wagener /Willi Blümel, Speyer
2. Aufbau der Bundesverwaltung
Volker Busse, Bonn
3. Aufbau der Landesverwaltung
Martin Frank, Karlsruhe
4. Verflechtung der Verwaltungsebenen
Arthur Benz, Halle
5. Innenaufbau der Verwaltungsbehörden
Horst Müller, Bayreuth
III. Verselbständigung
1. Verfassung der kommunalen Selbstverwaltung
Franz-Ludwig Knemeyer, Würzburg
2. Verwaltung der großen Städte
Jochen Dieckmann, Köln
3. Verwaltung des ländlichen Raumes
Günter Seele, Bonn
4. Selbstverwaltung außerhalb der Kommunalverwaltung,
insbesondere: Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Dieter Schimanke, Magdeburg
5. Verwaltung zwischen staatlichem und privatem Sektor
Gunnar Folke Schuppert, Berlin
6. Die öffentlichen Unternehmen Deutschlands
Achim von Loesch, Frankfurt
IV. Aufgaben
1. Aufgaben und Aufgabenverteilung
Werner Thieme, Hamburg
2. Öffentliche Dienstleistungen
Dieter Grunow, Duisburg
3. Aufgabenentwicklung und Aufgabenkritik
Hans Peter Bull
V. Steuerung
1. Gesetzes- und Rechtsbindung der Verwaltung
Eberhard Schmidt-Aßmann, Heidelberg
2. Planung in Regierung und Verwaltung
Klaus-Eckart Gebauer, Mainz
3. Räumliche Planung
Gottfried Schmitz, Mannheim
4. Haushalts- und Finanzplanung
Klaus Lüder, Speyer
VI. Entscheidung
1. Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung
Bernd Becker, Neubiberg
2. Verfahren der Verwaltungsentscheidung
Karl-Peter Sommermann, Speyer
3. Entscheidungshilfen und Datenverarbeitung
Heinrich Reinermann, Speyer
VII. Personal
1. Die Gliederung des öffentlichen Dienstes
Helmut Lecheler, Berlin
2. Die Situation des öffentlichen Dienstes
Helmut Klages, Speyer
3. Führungspositionen in der Verwaltung
Franz Kroppenstedt/Kai-Uwe Menz, Bonn
4. Personalwirtschaft
Gottfried Herbig, Bonn
5. Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst
Christoph Hauschild, Bonn
VIII. Leitung
1. Leitungsorganisation der Verwaltung
Manfred König, Stuttgart
2. Personalführung in der Verwaltung
Rudolf Fisch, Speyer
3. Neue Ansätze der Führung und Leitung
Christoph Reichard, Berlin
IX. Kontrolle
1. Netzwerk der Verwaltungskontrolle
Günter Püttner, Tübingen
2. Kontrolle der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte
Hans Joachim von Oertzen/Christoph Hauschild, Bonn
3. Verwaltungskontrolle durch Rechnungshöfe
Hedda Czasche, Frankfurt/M.
X. Internationalität
1. Die Internationalität der öffentlichen Verwaltung
Heinrich Siedentopf, Speyer
2. Die deutsche Verwaltung in der Europäischen Union
Georg Ress/Jörg Ukrow, Saarbrücken
3. Verwaltungszusammenarbeit in der Entwicklungspolitik
Franz Thedieck, Berlin
XI. Autorenbiographien
XII. Schlagwortverzeichnis
<b>Abstract</b>
Die Gründung neuer Betriebe ist in den letzten Jahren sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt worden. Mit Neugründungen werden Hoffnungen auf Innovationen, Beschäftigungseffekte und wirtschaftliche Dynamik verbunden. Welche Faktoren für den Erfolg von neu gegründeten Betrieben ausschlaggebend sind, wird in diesem Buch untersucht. Ausgehend von einer Befragung von Gründerinnen und Gründern, die im Jahre 1994 einen Betrieb angemeldet haben, wird das Gründungsgeschehen im Ruhrgebiet abgebildet. Zudem erlauben die erhoben Daten eine empirische Überprüfung konkurrierende Theorien des Gründungserfolgs sowie eine Detailanalyse von Interdependenzen zwischen einzelnen Einflussfaktoren.
Im Theorienpluralismus der Gründungsforschung spielen personenbezogene, netzwerkbezogene und organisationsbezogene Ansätze eine Rolle. Welchen Einfluss haben beispielsweise Berufs und Branchenerfahrungen des Gründers? Braucht man eher einen praktischen oder einen akademischen Hintergrund, um erfolgreich zu gründen? Ein zweiter Fokus liegt auf dem sozialen Umfeld des Gründers. Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welche Netzwerkressourcen gegebenenfalls fehlende Erfahrungen des Gründers ersetzen können. Neben den persönlichen und organisationsbezogenen Netzwerken stehen den Gründern weitere Informations und Ressourcenquellen zur Verfügung. Hier sind zum Beispiel die Beratungsleistungen von Industrie und Handelskammern, Wirtschaftsförderern, Banken oder Unternehmensberatern zu nennen. Für die Beleuchtung der betrieblichen Erfolgsfaktoren werden populationsökologische und transaktionskostenökonomische Hypothesen herangezogen. Ist es zum Beispiel eher erfolgsverheißend, langfristige Lieferbindungen aufzubauen oder kurzfristige Kostenvorteile zu nutzen? Macht es für einen kleinen Newcomer Sinn, sich in Märkten mit wenigen großen Anbietern auf von diesen vernachlässigte Marktnischen zu spezialisieren oder ist eher eine generalistische Strategie erfolgreich?
Durch den empirischen Vergleich teils konkurrierender, teils sich ergänzender Theorien wird ein Analyserahmen für die weitere Gründungsforschung entwickelt. Zudem lassen sich aus den Ergebnissen Beratungsinhalte für eine empirisch informierte Gründungsförderung ableiten.
Wie ist es um die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bestellt? Handelt es sich bei direkter Demokratie wirklich um eine Form 'demokratischerer' Demokratie? Ist Transparenz wirklich ein Allheilmittel? Und wie könnten gelungene Beispiele einer Kombination derartiger Verfahren und Instrumente aussehen? Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Band.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000. 490 Seiten, brosch., 98,– DM ISBN 3-7890-6664-8
Das Verhältnis von Recht und Verhalten einerseits und der Verwaltung als Mittler zwischen Gesetzgeber und Bürger andererseits ist von zwei Strömungen geprägt: Die Verwaltung hat als Rechtsanwender Regelungen des Gesetzgebers umzusetzen und im Einzelfall wirksam zu machen. Gleichzeitig beeinflusst sie aber auch die Wirkungen des Rechts und dessen Fortentwicklung. Damit entstehen neben beabsichtigten auch unerwünschte bzw. unerwartete Folgen, nicht zuletzt im Zuge der Verwaltungsmodernisierung, wenn verwaltungsinterne Reformbemühungen mit gesetzgeberischen oder gerichtlichen Vorgaben offen in Konflikt geraten.
Wissenschaftler verschiedener Disziplinen - Rechtswissenschaftler, Soziologen, Verwaltungswissenschaftler, Landschaftsökonomen, Politikwissenschaftler, Wirtschaftswissenschaftler und Rechtshistoriker - befassten sich im Februar 1999 im Rahmen einer Tagung am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung mit diesen Wechselbeziehungen. Anhand unterschiedlicher Politikfelder wie etwa der Steuerverwaltung, des Umweltschutzes, des Subventionsrechts, des Dienst- und Tarifrechts sowie des Haushaltsrechts wurden die Wirkungen von Recht durch unmittelbares Verwaltungshandeln und die Funktion des Rechts, Verhalten von Verwaltungsbediensteten oder von Bürgern zu steuern, in einem interdisziplinären, praxisorientierten Kontext untersucht.
Die Referate und Vorträge des Symposiums, das sich in den von der Volkswagen-Stiftung geförderten Forschungsschwerpunkt „Recht und Verhalten“ einreiht und unter dem Titel „Verwaltung als Adressat und Akteur“ an Veranstaltungen in Bielefeld („Wirkungsforschung zum Recht I - Wirkungen und Erfolgsbedingungen von Gesetzen“) und Dresden („Wirkungsforschung zum Recht III - Folgen von Gerichtsentscheidungen“) anknüpft, werden in diesem Band dokumentiert. Aus dem Inhalt:
I. Wirkungsweisen des Rechts in der Verwaltung:
1. Wie wirken Kasuistik und Novellen bei konditionalen Normen?
2. Wie wirkt finales Recht ?
II. Wirkungsweisen des Rechts durch die Verwaltung
III. Leistungsgrenzen des Rechts und Verwaltungsmodernisierung
IV. Wechselbeziehungen zwischen Gesetzgeber, Gerichten und Verwaltung.
Der Band liefert Beiträge aus verschiedenen Staaten und Disziplinen zur weltweiten Diskussion, ob und wenn ja inwieweit sich das Bild des Staates im Wandel befindet. Als Prüfstein für die Stabilität der unterschiedlichen Grundlagen und Konzepte erwies sich in vielen Staaten die Weltwirtschaftskrise. In nahezu allen Staaten hat diese in der Regel unter dem Sammelbegriff "Public Private Partnership" geführte Diskussion zu - teilweise sehr heftigen - Auseinandersetzungen über das jeweilige Staatsverständnis geführt.
Vorwort
Erstmals liegen mit dieser Untersuchung wissenschaftlich gesicherte Zahlen über die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland vor. Diese erste bundesweite Studie, die in drei Bänden vorgelegt wird, stellt die notwendigen Diskussionen um eine Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements und seiner politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auf eine gesicherte Grundlage. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das diese Untersuchung in Auftrag gegeben hat, leistet damit einen Beitrag, der eine Lücke in der deutschen Sozialforschung schließt.
34 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich in Verbänden, Initiativen und Projekten. Ein weiteres Drittel ist aktiv in einem Verein oder einer Gruppe tätig, ohne jedoch ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Damit sind insgesamt zwei Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren in gesellschaftliche Gruppierungen eingebunden und aktiv beteiligt. Das freiwillige Engagement ist damit erheblich größer als bisher angenommen. Bislang wurde es auf 18 Prozent geschätzt und hätte damit erheblich unter dem Mobilisierungsgrad vergleichbarer Länder in Europa und Amerika gelegen. Die Untersuchung zeigt: Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in Deutschland ist groß und durchaus mit anderen Ländern vergleichbar.
Dieses Engagement ist in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen unterschiedlich verteilt. Sport und Bewegung, Engagement in Schule, Kindergarten und Kirche sind die attraktivsten Betätigungsfelder, während das soziale und politische Ehrenamt weit weniger gefragt ist. Aber gerade auch hier braucht unsere Gesellschaft freiwilliges Engagement.
Die Studie zeigt auch, dass eine Vielzahl von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen bereit wären, sich bei entsprechender Motivation ehrenamtlich zu engagieren. Bei der Debatte um eine Stärkung der Zivilgesellschaft werden wir uns vor allem auch um diese Menschen kümmern.
Ich danke den am Projektverbund beteiligten Instituten für die geleistete Arbeit und wünsche den Ergebnisberichten eine weite Verbreitung sowie Einfluss auf die Diskussionen, die im Internationalen Jahr der Freiwilligen (2001) intensiv geführt werden.
Dr. Christine Bergmann
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
<b>Abstract</b>
Veränderungen in Organisationen werden unter sozialwissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen, politischen Gesichtspunkten betrachtet. Es gibt drei inhaltliche Schwerpunkte: Beginnend mit einer theoretisch fundierten Orientierung über organisationale Veränderungen werden im zweiten Teil Methoden und Techniken vorgestellt, die Speziell für Untersuchungen zu Veränderungen in Organisationen entwickelt wurden. Der dritte Teil stellt praktische Erfahrungen, insbesondere das Managen von Veränderungen in Wirtschaft und Verwaltung dar.
Die Forschung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist bislang im Wesentlichen von einem multidisziplinären Ansatz geprägt: Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Geschichtswissenschaften arbeiten auf dem Gebiet der "Verwaltungswissenschaften" zusammen. Eine eigenständige Disziplin der "Verwaltungswissenschaft" hat sich im Unterschied zu anderen Staaten und Wissenschaftstraditionen noch nicht herausgebildet. Aktuelle Forschungsvorhaben gehen jedoch mehr und mehr über einen multidisziplinären Ansatz hinaus und betreiben eine interdisziplinäre Vernetzung der verschiedenen Zugänge der Verwaltungswissenschaften. Vom Weg zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin der "Verwaltungswissenschaft" wird jedoch erst dann zu sprechen sein, wenn sich die unterschiedlichen Materien transdisziplinär zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin verweben.
Die Beiträge dieses Bandes bewegen sich im Spannungsfeld der Entwicklung der "Verwaltungswissenschaften" von der Multidisziplinarität über die Interdisziplinarität bis zur Transdisziplinarität. Sie geben die Vorträge, Kommentare und Diskussionen des vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer veranstalteten Forschungssymposiums "Verwaltungswissenschaften und Verwaltungswissenschaft" wieder, das aus Anlass der Emeritierung von Klaus König stattfand, der die Entwicklung der Verwaltungswissenschaften national wie auch international maßgeblich geprägt hat. Der Band fasst den gegenwärtigen Selbstand der Verwaltungswissenschaft/en zusammen und zeigt zugleich künftige Entwicklungsperspektiven der "Verwaltungswissenschaften" auf dem Weg zur "Verwaltungswissenschaft" auf.
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999. 249 Seiten. brosch. DM 79,- ISBN 3-7890-6228-6
Staat und staatliche Verwaltung sind durch die zunehmende Internationalisierung auch klassischer »innerer« Angelegenheiten – öffentliche Sicherheit, Gesundheits- und Umweltpolitik usw. – nicht obsolet geworden. So haben sich die UN in der 50. Vollversammlung 1996 mit Problemen von öffentlicher Verwaltung und Entwicklung befasst. Die
Weltbank hat ihren Weltentwicklungsbericht 1997 dem Thema »Der Staat in einer sich ändernden Welt« gewidmet. Die OECD beschäftigt sich ebenfalls seit langem mit Fragen z.B. der öffentlichen Verwaltung in postsozialistischen Staaten. Die Studie des Autors zur Kaderverwaltung und Staatstransformation, Entwicklungsverwaltung und Staatsentwicklung wie zum modernen Verwaltungsstaat und seiner Modernisierung gewähren Einsichten in die Veränderungsprozesse von Staat und Verwaltung; sie unterstreichen die historischen Grundlagen und sozioökonomischen Bedingungskonstellationen und richten den Blick auf Staat und
Verwaltung nach Abschluss der transitionalen Phase. Deutlich wird: Angesichts der heutigen Managerialisierung und Ökonomisierung des Staates stellt sich auch für Gesellschaften der Staatsmoderne die Frage, wie eine Ordnungspolitik beschaffen sein sollte, die neben dem Wirtschaftlichkeitsprinzip die Werte von Demokratie und Rechtsstaat pflegt.
Der vorliegende Band enthält die überwiegende Zahl der – für den Druck überarbeiteten – Referate, die auf der Jahrestagung der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften am 24. und 25. November 2016 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer gehalten wurden.
Da durch diese Jahrestagung gleichzeitig das 60jährige Jubiläum der Deutschen Sektion begangen wurde, stand die Veranstaltung im Zeichen des für das Selbstverständnis der Deutschen Sektion prägenden Verhältnisses von Verwaltungspraxis und -wissenschaft. Die Tagung war in drei Blöcke gegliedert, von denen der erste den Versuch unternahm, die sich für die Verwaltung in der Praxis stellenden Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung den Angeboten gegenüberzustellen, die die Verwaltungswissenschaft in diesem Bereich aus wissenschaftlicher Perspektive macht. Der „Prozesse, Probleme, Erwartungen und Erfahrungen Wissenschaft / Verwaltung“ überschriebene zweite Block eruierte wechselseitige Erfahrungen: Welche Zugänge wünscht sich die Verwaltungswissenschaft von der Verwaltungspraxis, umgekehrt, wie kann die Praxis diese Wünsche verarbeiten, wie können verwaltungswissenschaftliche Erkenntnisse von der Praxis genutzt werden? Der abschließende Block warf dann einen Blick auf den Selbstand der Verwaltungswissenschaft in Deutschland, das Selbstverständnis der verschiedenen Disziplinen, ihre Karrierewege und Anerkennungssysteme.
Raabe Fachverlag, Stuttgart et. al. 1998. 338 Seiten. Gebunden. DM 78,- ISBN 3-88649-534-5
Ausgangspunkt der vorliegenden Dissertation ist die Frage, inwieweit länderspezifische Unterschiede bei der Messung und Umsetzung von Verwaltungsmodernisierung in ausgewählten OECD Mitgliedsländern auftreten. Damit beabsichtigt die Autorin die weit verbreitete, aber empirisch unbegründete Lehrmeinung zu überprüfen, daß es sich bei der 'New Public Management'-Bewegung der neunziger Jahre um einen einheitlichen Trend handelt, der in allen Ländern gleichförmig verläuft. Die Studie basiert auf zwei internationalen Umfragen, welche die Autorin 1995 und 1996 unter den Organisatoren und Teilnehmern von Qualitätswettbewerben für öffentliche Verwaltungen durchführte.
Der erste empirische Teil der Dissertation wendet sich der Frage zu, was Verwaltungsmodernisierung in verschiedenen OECD-Ländern konkret bedeutet. Dazu analysiert die Autorin die Kriterien, die in nationalen Qualitätswettbewerben zur Qualitätsmessung der öffentlichen Verwaltung verwendet werden. Die vergleichende Untersuchung dieser Messkriterien ergibt, daß die Konzeptualisierung und Operationalisierung der Messung von Verwaltungsqualität von Land zu Land sehr verschieden ist.
Der zweite empirische Teil der Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Implementation von Verwaltungsmodernisierung länderspezifische Modernisierungsstrategien zu festzustellen sind. Dazu führt die Autorin eine Umfrage unter ca. 400 deutschen, britischen und amerikanischen Verwaltungen durch, die vormals erfolgreich an nationalen Qualitätswettbewerben teilgenommen hatten. Die schriftliche Befragung bezieht sich auf die von den modernisierenden öffentlichen Verwaltungen verwendete Umsetzungsstrategie und den Stand der Umsetzung in den Bereichen strategische Planung, Führung, Personalmanagement, Ressourcenmanagement, Einsatz von Informationstechnologie, Entwicklung von Organisationskultur, Kundenorientierung, Leistungsmessung und Prozeßmanagement.
Eine multivariate Datenanalyse ausgewählter 'Items' bestätigt zunächst die Richtigkeit der Arbeitshypothese 'culture matters'. Die länderbezogene Auswertung der Fragebogen ergibt insgesamt, daß die befragten britischen Verwaltungen, gefolgt von den amerikanischen Verwaltungsmodernisierern, 'New Public Management' am weitesten implementiert haben, während die untersuchten deutschen Verwaltungen in den meisten Modernisierungsfeldern den geringsten Implementationsstand aufweisen.
Die empirischen Ergebnisse wiederlegen die Hypothese des Politikwissenschaftlers Frieder Naschold, derzufolge deutsche und amerikanische Verwaltungen beide 'Nachzügler' auf dem Gebiet der Verwaltungsmodernisierung sind. Statistische T-Tests belegen mit hoher Jascheinlichkeit die Annahme, daß die festgestellten Gemeinsamkeiten bei der britischen und amerikanischen Gruppe von Verwaltungen als repräsentativ für die unbekannte Gesamtheit von modernisierenden Verwaltungen in diesen Ländern gelten kann.
Damit wird auch schon eine Begrenzung der Ergebnisse der Dissertation deutlich: Sämtliche Umfragedaten beziehen sich auf die 'Modernisierer' in der öffentlichen Verwaltung und können somit nicht als repräsentativ für die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltung eines Landes gelten. Dennoch geben die Untersuchungsergebnisse wichtige Aufschlüsse über den erreichten Stand und die eingeschlagene Richtung der Verwaltungsmodernisierung. Eine zweite Einschränkung erfährt die Dissertation aufgrund der Tatsache, daß sich die festgestellten Unterschiede in den einzelnen Modernisierungsfeldern nicht eindeutig auf das eine oder andere charakteristische Merkmal des Verwaltungssystems eines Landes zurückführen lassen. Eine ausführliche vergleichende Darstellung des politischen und administrativen Systems in Großbritannien, Deutschland und den USA anhand einer Reihe von sogenannten Makrovariablen ergibt, daß unterschiedliche Implementationsstrategien von jeweils einer Vielzahl unterschiedlicher Rahmenbedingungen bestimmt werden. Dennoch dürfte der von der Autorin durchgeführte Systemvergleich die Verwaltungswissenschaften um eine bislang fehlende aktuelle vergleichende Darstellung von Verwaltungssystemen bereichern.
Verlag für Wissenschaft und Forschung, Berlin 2002, 210 Seiten, € 29,90 ISBN: 3-89700-344-9
Angesichts staatlicher Finanzkrise, hoher Steuerlast und globalem Standortwettbewerb der Staaten untereinander wird die Modernisierung der öffentlichen Hand zu einem immer drängenderem Problem.
Bürgernähe und Flexibilität sind dabei ebenso Forderungen wie vermehrte Effizienz und Effektivität staatlichen Handelns. Der vorliegende Titel widmet sich der institutionenökonomischen Analyse der Verselbständigung von Organisationseinheiten der Verwaltung als einem Ansatzpunkt zur Verwaltungsmodernisierung.
Nach einer Einordnung in den Gesamtzusammenhang der Reformbestrebungen des New Public Management bzw. des Neuen Steuerungsmodells werden die Erwartungen und kritischen Erfolgsfaktoren von Verselbständigungen beleuchtet. Berücksichtigung finden dabei nicht nur Themen wie Personal, Haushaltsrecht, Finanzierung und Organisationsformen, sondern ebenso die Effekte einer Modularisierungsstrategie, die zu öffentlichen Holdingstrukturen führt.
Duncker & Humblot, Berlin 1997. 301 Seiten. brosch. DM 98,- ISBN 3-428-09120-5
Das Forschungsprojekt widmet sich der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der einzelbetrieblichen Innovationsförderung in der Form der finanziellen Unterstützung innovativer Entwicklungsvorhaben durch staatliche Zuwendungen für kleine und mittlere Unternehmen. Ziel der Arbeit war es, Auswahlmechanismen zu identifizieren, mit deren Hilfe es Institutionen der Wirtschafts- und Innovationsförderung gelingt, zwischen förderwürdigen und nicht förderwürdigen Entwicklungsvorhaben zu unterscheiden. Um solche Auswahlmechanismen zu identifizieren, wurde ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg als Beispiel für die Förderpraxis der Länder genauer untersucht. Zuvor hatte eine bundesweite Erhebung bei den Wirtschaftsministerien der Länder ergeben, daß fast alle Länder vergleichbare Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen anbieten.
In ihrem Kern basiert die Untersuchung auf der Auswertung von Förderakten zu Anträgen aus dem baden-württembergischen C I-Programm, für die zwischen 1987 und 1991 bearbeitet wurden. Den Zugang zu diesem sensiblen Datenmaterial ermöglichten die geförderten Unternehmen durch ihre Zustimmung zur Akteneinsichtnahme sowie die Landeskreditbank Baden-Württemberg und das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ergänzt wurde die empirische Basis durch Unterlagen aus dem Archiv des Regierungsbeauftragten für Technologietransfer, durch Interviews mit Vertretern der genannten Institutionen sowie durch eine Recherche in der Patentdatenbank des Deutschen Patentamtes.
Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses eine eindrucksvolle Bandbreite an inhaltlich verschiedenen Vorhaben im Untersuchungszeitraum bearbeiten. Ihr Hauptaugenmerk legen sie dabei auf unmittelbar vorhabensbezogene Fragen bezüglich der Neuheit und den Realisierungschancen in technischer Hinsicht. Grundlage der einzelnen Stellungnahmen, die sich der Einschätzung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Vorhaben und der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Unternehmenssituation widmen, ist weitestgehend die Expertise der befragten Experten. Objektivierende Datenquellen wie z.B. Literatur- und Patentdatenbanken werden nicht genutzt. Die Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen mit spezifischen Schwierigkeiten etwa bei der Kapitalbeschaffung für innovative Entwicklungsvorhaben wird überwiegend erreicht. Bemerkenswert ist, daß es gelingt, einer größeren Zahl an Unternehmen, die sich bislang nicht mit FuE-intensiven Produkten und Verfahren beschäftigt haben, den Zugang zu höherwertiger und FuE-intensiver Technik zu erleichtern. Da jedoch auch eine ganze Reihe gegenteiliger Beispiele identifiziert werden können, liegt der Schluß nahe, daß die Beteiligten des Begutachtungs- und Entscheidungsprozesses von einem stark antragstellerbezogenen Innovationsbegriff ausgehen und die absolute Innovationshöhe eines Vorhabens, also dessen technologische Position im Vergleich zum Stand der Technik, im Entscheidungsprozeß geringere Priorität besitzt. Der Entscheidungsprozeß selbst erweist sich nach dem Bild, das die Förderakten vermitteln, sowohl intern zwischen den Beteiligten des Entscheidungsprozesses als auch extern zwischen den Beteiligten und den Antragstellern als häufig intransparent; Entscheidungsgrundlagen und Kommunikationskanäle können nur teilweise nachvollzogen werden. Da hinzukommt, daß die Abschlußberichte der Geförderten nur in etwa einem Drittel der Fälle von einem eindeutigen wirtschaftlichen Erfolg der Vorhaben sprechen, werden abschließend Empfehlungen zur Optimierung der Entscheidungsfindung und Projektförderung entwickelt.
Trotz langjähriger Debatte um das Nachhaltigkeitskonzept ermangelt dieses klarer Konturen; gleichermaßen bleiben Verfahren der Folgenabschätzung als Implementationsinstrument unterbelichtet. Vor diesem Hintergrund arbeitet Alexander Windoffer die Wesensmerkmale nachhaltiger Entwicklung heraus. Er fundiert diese Merkmale sowie die Verpflichtung der Staatsgewalten zur Folgenabschätzung im Unions- und Verfassungsrecht. Anschließend analysiert er den bestehenden gesetzlichen Rahmen einer Vielzahl nachhaltigkeitsrelevanter Folgenabschätzungsverfahren im Bereich von Rechtsetzung und Verwaltung. Ausgehend von verfassungsrechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Determinanten zeigt er weiteren Regelungsbedarf auf und erarbeitet Vorschläge zur Überführung abstraktionsfähiger Regelungselemente in eine allgemeine Verfahrensordnung für nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen der Legislative und Exekutive.
Duncker & Humblot, Berlin 1998. 101 Seiten. brosch. DM 64,- ISBN 3-428-09349-6
Aus dem Vorwort der Herausgeber
Das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist die einzige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland, die sich aus der Perspektive aller relevanten Wissenschaftsdisziplinen mit dem Erfahrensgegenstand "öffentliche Verwaltung" von der kommunalen bis zur supranationalen Ebene multi- und interdisziplinär befaßt. Die Ursprünge des Instituts reichen in die frühen sechziger Jahre zurück, in denen personelle Forschungskapazitäten zu einem Forschungsinstitut der Hochschule zusammengefaßt wurden. Im Jahr 1976 wurde das Institut dann als überregional bedeutsame Forschungseinrichtung anerkannt und in die gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder nach Art. 91 b Grundgesetz aufgenommen. Heute gehört das Institut der Wissenschaftsgemeinschaft Blaue Liste (WBL) und ihrer Sektion "Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Raumwissenschaften" an.
Diese neue Gemeinschaft hat deutlich werden lassen, daß das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung zu den kleinen außeruniversitären Forschungseinrichtungen gehört. Außenstehende nehmen das häufig nicht Ja, weil das Institut eine wohl bemerkenswerte Produktivität und Relevanz entfaltet hat; jedenfalls wird das von vielen Interessierten gesagt. Es war ein gutes Konzept, die 19 Professoren der Hochschule mit durchschnittlich 25 jungen Wissenschaftlern (einschließlich der durch Drittmittel finanzierten Referenten) in einer Einrichtung zu vereinen, die den Spielregeln einer nicht lehrstuhlbezogenen Forschung unterworfen ist. In wissenschaftlichen Evaluationen wie Rechnungshofprüfungen wurde deutlich, daß das Speyerer Forschungspotential durch einen Ausbau der Referentenebene noch besser ausgeschöpft werden könnte. Eine solche Ausweitung ist nicht gelungen. Angesichts der heutigen Sparzwänge muß das Institut auf bessere Zeiten warten.
Ein zwanzigjähriges Bestehen ist in der eher nüchternen Welt der Verwaltungsforschung ein bescheidener Anlaß zu einem Festakt. So ist dann auch dieses Jubiläum als Arbeitstagung ausgestaltet worde. Die Veranstaltung dem Thema "Verantwortung für die Forschung" zu widmen, lag aus zwei Gründen nahe: Zum einen gilt es, angesichts veränderter finanzieller und wettbewerbsbezogener Rahmenbedingungen die Rolle der Forschung im universitären und außeruniversitären Bereich grundsätzlich zu überdenken, zum anderen steht es auch dem Speyerer Institut nach 20 Jahren gut an, Bilanz zu ziehen und sein Forschungsprofil für die Herausforderungen der kommenden Jahre zu schärfen.
Inhaltsverzeichnis
Klaus König: Begrüßung
Willi Blümel: Begrüßung
Kurt Beck: Eröffnungsrede
Fritz Schaumann: Staatliche Verantwortung für die Forschung
Ingolf Hertel: Grußwort
Jürgen Zöllner: Verantwortung der Politik für die Forschung
Wolfgang Frühwald: Die Selbstverwaltung der Wissenschaft in der Diskussion
Gerd Roellecke: Verantwortung für die Forschung - philosophisch betrachtet
Klaus König: Ausblick in die Zukunft
Die Autoren
Reinventing Government and modernizing public administration is an important issue in public policy. There is a variety of reform strategies for achieving sustainable development and efficiency of public authorities, but until now, the proposed reforms have not been very successful. It is not surprising that meanwhile, trust in New Public Management partially vanished. Instead of having faith in the "economization" of public management, the question of values arises. In this book, the necessary change towards a Public Value Management (as a counter-movement in Europe against the merely economical way of modernizing public administration) is explained and reflected.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung bildet ein zentrales Thema in der Auseinandersetzung um die künftige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Trotz einer breiten Diskussion einschlägiger Modernisierungsstrategien vor allem zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltungen sind die vorgeschlagenen Reformansätze bislang nicht sonderlich erfolgreich gewesen. Das Vertrauen vieler Bürger in ein Neues Verwaltungsmanagement schwindet mehr und mehr. Statt dessen stellen sich entschiedene Fragen nach den sozialen und Wertgrundlagen der Modernisierungsprozesse. Das Buch greift diese Fragen auf; es setzt sich mit dem notwendigen Wandel zu einem wertegebundenen öffentlichen Management als Gegenbewegung zur "Ökonomisierungsstrategie" der Staatsmodernisierung in Europa unter Abgrenzung zu den anglo-amerikanischen Staaten auseinander.
The first volume of the new Transatlantic Public Policy Series comprises contributions by members of the Transatlantic Policy Consortium (TPC). Earlier versions of the papers published in this volume have been presented and discussed at the TPC Colloquium in Speyer, Germany, in June 2003 on the theme of Liberalization and Democratic Governance. They centre around subthemes which are critical on both sides of the Atlantic: the role of the state with social and economic actors, policy development and regulatory challenges to the state and the changing nature of democratic institutions and participation. Some contributions represent updated versions of papers originally prepared for the TPC Colloquium in Pittsburgh, Pennsylvania/USA, in September 2001 on public service ethics at both national and international levels. The earlier publication of these papers fell victim to the terrorist attacks of that time. The volume provides a unique insight into European and US-American public policy issues and thinking. Ernst Ulrich von Weizsäcker made a remarkable contribution on "The Old and New Europe: Alternatives for Future Transatlantic Relations?" Three professors based at the German University of Administrative Sciences contributed to this volume: Stefan Fisch ("The 1832 Mass Rally for Democracy in Germany and Europe in Hambach Castle"), Siegfried Magiera ("The Role of Parliaments in the Future Architecture of the European Union"), and Hans Herbert von Arnim ("Institutionalized Political Unaccountability and Political Corruption in Germany").
Die junge Bundesrepublik war ein Gemeinwesen im "Wiederaufbau": Strukturen, (Selbst-)Bilder, Institutionen und Gebäude wurden wieder und/oder neu errichtet. Dabei verschmolzen Vergangenheits- und Zukunftsorientierung: Gerade die öffentliche Verwaltung wurde institutionell kontinuitätswahrend reorganisiert, trat aber in neuen, dezidiert modernen Bauten in Erscheinung.
An diesem Spannungsverhältnis setzt Dorothea Steffen an: Die interdisziplinär angelegte, exemplarische Studie untersucht - zum ersten Mal -, ob und wie Institution und Neubau öffentlich thematisiert und aufeinander bezogen wurden, und beleuchtet so die zeitgenössische Wahrnehmung von Verwaltungsapparat und neuem Gemeinwesen insgesamt.
Dieses Buch analysiert die EU-Forschungs- und Technologiepolitik und vermittelt Verständnis für deren Interdependenzen mit nationalen Politiken und Forschungskulturen. Zentrale Fragestellungen sind die neue Rolle der EU in der Grundlagenforschung, die Europäisierung der Forschung verbunden mit erweiterten Kompetenzen der EU und die gewachsene Rolle der Rahmenprogramme.
Einsichten in diese Fragen können helfen, neue Fragestellungen, die aus der Kommunikation der EU Kommission zur Innovationsunion von 2010 erwachsen, einzuordnen und mit ihnen umzugehen. Hierzu gehört die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagene Option einer Verbindung eines Europäischen Forschungsraums mit Offenheit für internationale Kooperationen und hoher nationaler Autonomie der Akteure oder die DFG-Initiative für vernetzte Forschung durch eine European Grant Union aufbauend auf EUROHORCS und der ESF.
Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt am Main 1999. Etwa 760 Seiten. Gebunden. DM 228,- ISBN 3-465-03047-8
Die Monographie enthält die erste Darstellung von Leben und Werk des Juristen und Gründungsrektors der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Der aus Hannover stammende Schmalz, dessen Biographie im ersten Teil der Arbeit rekonstruiert wird, wurde in Göttingen als Schüler Pütters zum Reichsjuristen herangebildet und ging 1789 als Ordinarius an die Albertus-Universität zu Königsberg. Hier blieb er bis 1803 und verfasste unter dem Einfluss Kants seine ersten Schriften zum Naturrecht, die ihn bekannt machten. Von 1803 bis 1806 lehrte er (bis zur Schließung der Universität durch die Franzosen) in Halle und wechselte dann in die preußische Hauptstadt über, um dort die Gründung einer neuen Universität mit vorzubereiten. Daneben war er für die preußischen Reformer um den Freiherrn vom Stein publizistisch tätig. Seines Ansehens, dass er sich als Gründungsrektor der Friedrich-Wilhelms-Universität (1810/11) erworben hatte, ging er allerdings 1815 wieder verlustig, als er mit einer Broschüre den sog. "Tugendbundstreit" entfesselte und sich auf diese Weise mit den deutsch-patriotischen Strömungen, die sich in den Befreiungskriegen entwickelt hatten, anlegte.
Der zweite Teil ist einer umfassenden Gesamtdarstellung seines wissenschaftlichen Werkes gewidmet. Nach einer Würdigung seines unter dem Einfluss der Ethik Kants entwickelten frühen Naturrechts wird ausführlich das Staats- und Verfassungsrecht rekonstruiert; es zeigt sich hier, dass er als "Rechtskantianer" zwar zentrale Anregungen seines großen Königsberger Kollegen aufnahm, doch die liberalen Implikationen der kantischen Theorie - insbesondere die Gewaltenteilung - ablehnte und auch weiterhin für eine gemäßigte Form der absoluten Monarchie plädierte. Schließlich werden Schmalz' kameralwissenschaftliche und staatswirtschaftliche Arbeiten analysiert, die ihn als "letzten Physiokraten" in Deutschland ausweisen, die aber gleichwohl in ihrer Zeit noch starke Beachtung gefunden haben.
Das Buch verwendet Forschungsergebnisse aus dem Projekt IMPEL, das unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. <i>Eberhard Bohne</i> am Forschungsinstitut zwischen 1997 und 2001 durchgeführt wurde. Gegenstand des umfangreichen Forschungsprojekts war die Umsetzung dreier europäischer Richtlinien: der Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie), der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) sowie der Seveso-II - Richtlinie. Empirische Erhebungen wurden in acht EU-Mitgliedstaaten - Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Schweden und Spanien - durchgeführt. Insgesamt 138 Interviews mit Experten von Behörden, Industrie und Nichtregierungsorganisationen wurden durch eine schriftliche Befragung von 178 Umweltbehörden ergänzt.
Das Projekt wurde von der Europäischen Kommission, dem deutschen Bundesumweltministerium, dem österreichischen Bundesministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Wassermanagement sowie der Environment Agency England and Wales gefördert.
Das vorliegende Buch gibt den Rechtsstand 2005/06 wieder. Die Sektionsreferentin Dr. <i>Sonja Bugdahn</i> hat die Kapitel zu Italien und Spanien mitverfasst, zu denen sie entscheidend beitragen konnte.
Die Studie hebt sich von anderen EU-Implementationsstudien durch eine Kombination rechtsvergleichender und sozialempirischer Analyse ab. Aufbauend auf einer detaillierten Beschreibung und Bewertung administrativer Rahmenbedingungen und nationaler Genehmigungssysteme werden allgemeine Schlussfolgerungen bezüglich einer Reform europäischer Politikgestaltung (European Governance) und Rechtsetzung gezogen.
Article 191 EC ascribes several functions to "political parties at European level" and empowers the European Parliament and the Council to regulate the status and the financing of these parties. On this legal grounding the European Regulation on Political Parties was adopted in the year 2003 and entered into force on July, 20th.
A "political party at European level" is defined by the Regulation as a "political party" (association of citizens) or an "alliance of political parties" (structured cooperation between at least two political parties) which is electorally successful in at least one quarter of the 25 member States. Every party which is represented by elected members in regional assemblies in at least seven member States will receive money from the European budget. Such a party will at least share in the 15 percent from the total available public subvention. The lion's share (85%), however, will be divided among those parties which are also successful in European elections.
This applies to the existing party alliances on which the Regulation is obviously based, viz. the "Party of European Socialists" (PES) the "European People's Party" (EPP), the "European Liberal Democrats" (ELDR), the "European Federation of Green Parties" (EFGP) the "European Free Alliance" (EFA) and the "Party of the European Left", which was founded prior to the European elections.
The public subventions intended for European party alliances glaringly violate constitutional principles developed in Germany. These principles are not binding on European institutions. They are not, however, completely meaningless because they have political relevance, at least in Germany. They will also influence the creation of European principles in the field of party financing. The same is true for the standards developed by the Council of Europe.
The public funding system violates European primary law. This is true for Article 191 EC as well as for the principle of equality which is binding at European level too. All of these standards aim at two democratic principles:
<ol><li>promoting direct linkages between parties and citizens and</li>
<li>ensuring the openness and fairness of political competition.</li></ol>
The Regulation violates these principles in several aspects:
Defining the European party alliances as political parties violates the meaning of the term "political party". In the member States of the European Union, the membership of natural persons as well as the fielding of candidates in elections are necessary conditions to qualify as a political party. The term "political party" defined in this uniform manner is relevant at European level. However, the party alliances in their present form fail to meet either of the two conditions. In the Statutes of all European party alliances natural persons only play at most a marginal role. The fielding of candidates at elections is monopolised by the national parties. The European party alliances lack everything which actually makes a political party. Therefore, these party alliances are not political parties within the meaning of Article 191 EC. From the very outset then the entire Regulation is devoid of a legal basis.
Without natural persons as members and by not fielding electoral candidates, the European party alliances cannot meet the functions ascribed to them in Article 191 EC. They can neither "express the political will of citizens" nor "form a European awareness". Both can - according to democratic principles - only be achieved in a bottom-up process and not in a top-down process. The European party alliances can therefore not be defined as "parties at pan-European level".
The provision of public funding will further increase the distance between citizens and the European party alliances. It will reduce any interest within these party alliances to recruit natural persons as members or to strengthen their links with voters. The required 25 percent of "own resources" will in fact consist of membership fees from political parties, from parliamentary groups, party taxes and donations from national parliamentary groups which may also be partly funded out of the public budget. Therefore, a complete public funding of European party alliances will occur. That is not compatible with the principle of grass roots support.
The actual quantum of public funding is not defined in the Regulation itself, but remains to be set in the annual budget. Therefore, doors to a massive increase of the public funds are wide open because no relevant hurdles for the Parliament deciding on its own behalf exist. Increases are hidden among one of the many budget lines of the European Union. Any possible control by the fragmented nature of "European public opinion" is further weakened. The Council has to agree to the budget as a whole. However, based upon a "Gentleman's agreement" between Parliament and Council, neither body interferes with the adoption of the budget of the other body. We can, therefore, already foresee that the amount of 6.5 m. Euros set down for the year 2004 will soon explode. There is already talk of the need for about 100 m. Euros per year. This foreseeable and unchecked increase in public funding which in Germany itself is prevented by the so-called "absolute limit", equally violates the principle of voter support at the grass roots level.
Real political parties in the sense of associations of citizens, which would meet the requirements of Article 191 EC and which would be able to fulfil the functions defined by this article do not exist at European level and are given no realistic chance to emerge. They are factually excluded from public funds. They would have to achieve at least three percent of the votes in seven member States in order to participate alone in the 15 percent share. These conditions are prohibitive.
The criteria defined in the Regulation unnecessarily extend the inequalities of the European electoral system to the public funding of European parties. Accordingly, one vote from Luxemburg will not only have sixteen times as much weight as one vote from Germany, it will also bring the respective parties at European level sixteen times as much public funding. This is not compatible with the principle of equality. While inequalities in the distribution of seats in the European Parliament are laid down in primary law, corresponding reasons do not exist for the distribution of public subventions to political parties.
National thresholds in elections to the European Parliament also lead to inequalities. In member States without threshold, a mandate can be won with as few as 30,000 votes. In Germany about 1.6 m. votes are necessary, that is about 53 times as many. This conflicts with the principle of equality.
Reserving 85 percent of the funds for parties represented in the European Parliament and dividing the remaining 15 percent into equal shares, clearly advantages the established parties. This too is incompatible with the principle of equality. Keeping open the process of political competition requires more scope being allowed for possible political opponents.
An alternative compatible with the principle of equality would be to take into account only the number of votes won in European elections. This would prevent parties from larger member States or parties in member States with thresholds from being grossly disadvantaged. This alternative would conform with the requirements of the system since results in national or regional elections have nothing to do with the programs of European parties; nor is there any reason for them to influence the distribution of public funds to European parties.
Transferring control of the applicability criteria to the Bureau of the European Parliament places responsibility into the hands of a political institution. This creates the danger that established political forces might exclude their political opponents for spurious reasons.
From a German perspective the prohibition of donations exceeding 12,000 Euros is especially welcome because in Germany no such limits for donations exist. The requirement that donations of 500 Euros and above must be published also represents progress, even though the Regulation seems to allow donations to be split up, so that this limit can easily be circumvented.
Controls are deficient. Effective sanctions are almost totally absent. Only the refunding of funds improperly received is defined in the Regulation. Inaccurate declarations in the annual accounts, non-declaration of large donations, even the acceptance of prohibited donations: none of these lead to any legal consequences. Such donations are not required to be refunded, nor is there provision for any prosecution. The European Court of Justice could however, still bring the Regulation to a halt.
The introduction of public funding for political parties at the European level was inspired by three motives which have long guided the political class:
<ol><li>To gain access to public funds and to use the European budget for this purpose</li>
<li>To exclude political opponents and manipulate party competition in accordance with their own interests
and</li>
<li>To eliminate effective means of control over Parliament deciding on its own behalf.</li></ol>
This book explores how migrants and refugees can revitalise peripheral regions and commu-nities economically. The extent to which migrants stimulate the economic activities of these regions through labour market participation, entrepreneurship, innovation and consumption is examined theoretically and empirically for the EU as a whole, as well as through empirical case studies that highlight the impact of migration at macro, company, and individual levels. A particular focus is given to the economic consequences of Third Country Nationals to places beyond the cities, i.e. the peripheral and remote regions of Europe. This book aims to provide insight into the role of migrations in low productive and labour-intensive regions. The authors provide innovative policy recommendations to stimulate the positive economic con-sequences of immigration to places beyond the cities. It will be of interest to students, re-searchers, and policymakers working within labour economics and migration and integration policies.
Kluwer Law International, London/The Hague/Boston 1997. 382 pp. US$ 143.00 GBP 90.00 ISBN 90-411-0685-5
Translated from the German
This work analyzes the options and powers which exist at Community level for taking action in the sphere of 'culture', which is defined as education, science and culture in its narrower sense, and covers the question of the EC´s cultural jurisdiction.
The definition of culture underlying this work has two functions: firstly, from the point of view of form, it narrows down the subject-matter under investigation and, secondly, it characterizes that subject-matter, substantively, as the area covered by those manifestations of life in society which cannot be measured by the yardstick of economic efficiency - a characterization which links together the three areas making up the field of culture: education, science and culture in the narrower sense.
Individual aspects of the EC´s cultural jurisdiction have previously been covered in varying degrees of detail in the literature, prompted by decisions of the Court of Justice or the adoption of legislation by the Community institutions. Particular attention has been paid to the question of the EC´s powers in the field of broadcasting. General investigations encompassing the various individual problems and the principles of the relationship between culture and EC law are always readily available and some lack the necessary depth because of their approach. This study attempts to fill the gap which has been found to exist in the literature on European Community law. This book is an English version ot the author´s doctoral thesis, which was awarded the Wolters Kluwer Award of 1993. In order to consider the changes brought about by the Maastricht Treaty, the author has added a section on the Treaty on European Union, which originally appeared in German as Die kulturelle Dimension im Vertrag über die Europäische Union in the magazine Europarecht (EuR 1995, 349-376).
CONTENTS:
Introduction. 1: The Cultural Dimension in the Treaty on European Union. A. Introduction. B. Survey of the Changes Brought About by the Treaty. C. The Objective of the Maintenance and Development of the acquis communautaire. D. Classification of the New Provisions within the Treaty Structure. E. Individual Aspects of the New Provisions. 2: Community Practice in the Cultural Sphere. A. The Field of Education. B. The Field of Science. C. The Cultural Sphere in the Narrower Sense. 3: Individual Aspects of Community Law in the Field of Culture. A. The Field of Education. B. The Field of Culture in the Narrower Sense. 4: Principles and Potential Development of Community Law in the Cultural Field. A. Community Competence in the Cultural Field. B. The Community Law Framework for National Cultural Policy. C. The Legal Significance of Individual Forms of Action in the Cultural Field. D. Possible Developments in Community Law in the Cultural Field. Bibliography.