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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (15)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (5)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (4)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (1)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
This study explores public leaders’ organizational learning orientation in the wake of a crisis. More precisely, we study the association between public leaders’ public service motivation and their learning orientation (instrumental versus political). This research addresses the lack of systematic empirical data on crisis-induced learning and provides a first systematic operationalization of this important concept. We analyze survey data collected from 209 Dutch mayors on their learning priorities in responding to a hypothetical crisis situation in their municipality. The mayors’ response patterns reveal (1) “cognitive”, (2) “behavioral”, (3) “accountability”, and (4) “external communication” dimensions of crisis-induced learning. We find that mayors with a stronger public service motivation put more effort into instrumental learning (dimensions 1 and 2), and surprisingly, also into political learning (dimensions 3 and 4). Mayoral experience in previous crises is positively associated with accountability-related learning after a crisis. However, mayoral tenure is negatively associated with crisis-induced behavioral learning.
<b>Abstract</b>
Die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung kann als wissenschaftlich fundiert und in der Praxis hinreichend erprobt bezeichnet werden. Die Akteure im politisch-administrativen System (PAS) heben übereinstimmend die positiven Wirkungen von Gesetzesfolgenabschätzungen auf den Rechtssetzungsprozess und seine Produkte hervor. Zwar wächst die Zahl methodisch fundierter Gesetzesfolgenabschätzungen gerade in neuerer Zeit kontinuierlich und gibt es bereits vielversprechende Institutionalisierungsansätze, doch ist festzustellen, dass sich die Aktivitäten in der überwiegenden Zahl der Fälle entweder auf die Anwendung überkommender Prüflisten - bzw. Abstimmungsverfahren (Normprüfungsgremien) - die teilweise als "Gesetzesfolgenabschätzung" bezeichnet werden - beschränken, oder dass es - soweit methodisch fundierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden - jedes Mal auf Neue enormer machtpolitischer und externer Unterstützung bedarf. Die Gesetzesfolgenabschätzung hat als selbstverständlich anzuwendende Methodik im Rechtsetzungsverfahren also noch keinen Eingang in die Handlungsroutine der Akteure im PAS gefunden.
Dieser Befung hat dazu geführt, im Rahmen der Arbeit die Ursachen der "Nicht-Integration" zu untersuchen und die optimalen Bedingungen für eine Integration der GFA ins PAS zu ermitteln. Dabei werden die bisherigen Erfahrungen mit der Duchführung von Folgenabschätzungen in der Bundesrepublik Deutschland zugrundegelegt, aber auch solche Erkenntnisse aus der Implementierung von anderen Programmen der Staats- bzw. Verwaltungsmodernisierung berücksichtigt.
Zunächst werden die theoretischen Grundlagen einer Integration der Gesetzesfolgenabschätzung ins PAS und dabei speziell einer Institutionalisierung, entwickelt sowie Kriterien für die Beurteilung von GFA-Aktivitäten ermittelt. Im Weiteren wird auf die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Anwendung der Gesetzesfolgenabschätzung in der Exekutive und Legislative in Bund und Ländern - sowohl in projektmäßiger als auch in institutionalisierter Form - eingegangen.
Diese Aktivitäten werden sodann systematisch bewertet und die Stimmigkeit der eingangs aufgestellten untersuchungsleitenden Hypothesen überprüft.
Dem schließt sich ein eingehender Vergleich ausgewählter Institutionalisierungsansätze an: In einer synoptischen Gegenüberstellung werden vier ausgewählte Institutionalisierungsansätze auf der Basis eines zuvor aufgestellten Bewertungsmaßstabes verglichen, deren tatsächlichen (integrativen) Wirkungen (auch im Sinne einer effektiven Rechtoptimierung) überprüft und eine Bewertung vorgenommen.
Die Arbeit schließt mit Empfehlungen für eine wirkoptimale Integration der einzelnen Module der Gesetzesfolgenabschätzung und gibt - unterteilt nach organisatorischen, rechtlichen bzw. flankierenden Institutionalisierungsschwerpunkten - konkrete Umsetzungsvorschläge.
Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Innovationsbündnis zwischen politischen Entscheidungsträgern, inside-innovators sowie externen Beratern gewidmet und es werden die zu erwartenden Auswirkungen auf die Kräfteverhältnisse zwischen den Akteuren im PAS berücksichtigt.
Westdeutscher Verlag, Opladen/Wiesbaden 1997. 268 Seiten, geb. mit Schutzumschlag, ISBN: 3-531-13093-5
Wir leben in theoriearmen Zeiten, was wir uns angesichts der vielfältigen Problemlagen und Herausforderungen jedoch nicht leisten dürfen. Vielmehr müssen die dynamischen Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft beim Übergang in die "transindustrielle Gesellschaft" analysiert und neu erklärt werden, damit politisch-administratives Handeln auch zukunftsbezogen Unterstützung finden kann. Dies geschieht hier empirisch-analytisch anhand der Systemgeschichte der Bundesrepbulik Deutschland ("bewegte Ordnung"), futurologisch mittels entwicklungsorientierter Szenarien und theoriebildend durch Transfer und Ausbau des Ko-Evaluationskonzeptes von funktionalem Staat und Gesellschaft. Aus solchen Erkenntnissen werden auch praxeologische Empfehlungen für die Reform der Staatstätigkeit und für Verwaltungsmodernisierung abgeleitet. Insgesamt legen die Verfasser mit diesem Band einen Beitrag zur Theorie der Politik auf praxisorientierter Grundlage vor.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2001. 355 Seiten, geb. mit Schutzumschlag, 78.- DM; ISBN: 3-7890-7424-1
Gute Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu machen ist nicht einfach; oft genug werden alle Beteiligten und Betroffenen von nicht beabsichtigten Folgen und Nebenwirkungen überrascht. Es entstehen Kosten, Vollzugsdefizite und Widerstände bei Normadressaten sowie Widersprüche zu anderen Rechtsvorschriften.
Das Handbuch hilft, diese Risiken zu vermeiden und gibt methodische Grundlagen für die Verbesserung und Reduzierung von Rechtsvorschriften an die Hand.
Zu den erstmals systematisch vorgestellten Bausteinen ("Modulen") der prospektiven, begleitenden und retrospektiven GFA werden angewandte Verfahren und Instrumente bereitgestellt und an praxiserprobten Beispielen erläutert. Zahlreiche Schaubilder und Tabellen, ein Glossar und ein Sachwörterverzeichnis erleichtern den Gebrauch in der Praxis ebenso wie Hinweise zum erforderlichen Aufwand und für zusätzliche Hilfsangebote. Mit diesem praxisnahen Standardwerk dürfen sich die zukünftigen Rechtsvorschriften noch wirkungsorientierter und adressatenfreundlicher gestalten lassen. Ministerien und Parlamente, die kommunalen Satzungsgeber, aber auch Verbände und Rechtsberater erhalten hiermit eine förderliche Anleitung und instrumentelle Unterstützung ihrer Rechtssetzungsarbeit. Auch für die Lehre an Universitäten und Fachhochschulen erleichtert dieses Handbuch den didaktischen Zugang.
Petra Bülow Verlag, Rothenburg o/Tbr. 1996. 290 Seiten. Gebunden. DM 98,- ISBN 3-925185-08-9
In den letzten Jahren war das Verwaltungsverfahren vielfältigen Novellierungen unterworfen. Diese betrafen fast ausschließlich die Fachgesetze, obwohl die Gesetzgeber des Bundes und der Länder mit Erlaß der Verwaltungsverfahrensgesetze eine Vereinheitlichung des Verfahrensrechts anstrebten. Für diese gesetzgeberischen Aktivitäten lassen sich unterschiedliche Motive feststellen. Unter Zuordnung zu den gesetzgeberischen Beweggründen werden die wichtigsten Entwicklungen des Verfahrensrechts dargestellt und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung aufgezeigt.
Gegenstand der Betrachtung sind das Bundesdatenschutzgesetz, die immissionsschutz-, atom- und gentechnikrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie das Asyl- und das Planfeststellungsverfahren. Letzteres bildet mit seinen tiefgreifenden Änderungen einen Schwerpunkt der Arbeit. Der wachsende Einfluß des Rechts der Europäischen Union wird anhand der Auswirkungen der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Umweltinformationsrichtlinie und des Kommissionsentwurfs einer EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie des Fortentwicklungsbedarfs, der sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergibt, dargestellt. Diskussionen, die in der Literatur über weitere Beschleunigungsmöglichkeiten, die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen und den Allgemeinen Teil eines Umweltgesetzbuchs geführt werden, bieten Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Gabler Verlag Wiesbaden 1996. 214 Seiten. Gebunden. DM 89,- ISBN 3-8244-6292-3
Was sind die Auswirkungen einer grundlegenden Neugestaltung des öffentlichen Rechnungswesens auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) und die Finanzstatistik?
Der Autor analysiert in der vorliegenden Arbeit die Beziehungen zwischen dem öffentlichen Rechnungswesen, der Finanzstatistik und der gesamtwirtschaftlichen Rechnung über den Staatssektor einer Volkswirtschaft. Dabei werden zunächst die Datengrundlagen für den Staatssektor der deutschen VGR dargestellt, Schwachstellen in der Datenermittlung und -aufbereitung aufgezeigt sowie Ansatzpunkte für eine Verbesserung identifiziert. Anschließend wird untersucht, welche Wirkungen ein Neues Öffentliches Rechnungswesen hat. Die Analyse zeigt, daß das bestehende rein zahlungsorientierte Rechnungswesen als Datenquelle für die leistungswirtschaftliche Rechnung der VGR nur bedingt geeignet ist. Ein neues Rechnungsmodell, das aus einer Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung besteht, bietet dem Staatssektor der VGR eine bessere, weil breitere und periodengerechtere Datengrundlage.
Das Buch wendet sich sowohl an Dozenten und Studenten der Volkswirtschaftlehre als auch an Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Rechnungswesens und der öffentlichen Finanzen sowie an Statistiker.
<b>Abstract</b>
<b>1. Theoretischer Rahmen</b>
Ausgehend von der Überlegung, daß die Osterweiterung die Finanzen der EU nachhaltig verändern und schon allein durch die größere Anzahl von "Spielern" auf der europäischen Ebene institutionelle Reformen notwendig machen wird, stand die Frage im Mittelpunkt, wie eine europäische Haushalts- und Finanzverfassung denn "idealerweise" auszusehen hätte und wie sich aus dem Vergleich mit dem Status Quo realistische Reformwege gestalten könnten.
Verschiedene wissenschaftliche Disziplinen beschäftigen sich seit langem mit dieser Frage. Ökonomische Arbeiten konzentrieren sich dabei zumeist auf die Suche nach einem "optimalen" Einnahmensystem, die Notwendigkeit von Finanztransfers (Finanzausgleich) oder einzelne Budgetprobleme. Die Rechtswissenschaft versucht, die EU zwischen Staatenbund und Bundesstaat einzuordnen und daraus einen Rahmen abzuleiten. Auch einzelne grundsätzliche Fragestellungen, wie z.B. die Rechtsbindung durch Interinstitutionelle Vereinbarungen spielen hier eine Rolle. Die Politikwissenschaft geht fast gar nicht auf den Bereich der Haushalts- und Finanzverfassung ein.
Viele Kritikpunkte an der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung sind seit langem bekannt und vielfach dargestellt. Jedoch besteht ein Mangel an Arbeiten, die die Wirkungen von Institutionen in der Haushalts- und Finanzverfassung thematisieren, die finanzpolitische Willensbildungsprozesse untersuchen und die den institutionellen Einfluß des bestehenden Einnahmensystems auf den Haushalt (Ausgabenseite) analysieren.
Die Arbeit konzentriert sich auf den grundsätzlichen Vorwurf, dass die Institutionen der EU weder ausreichend demokratisch, noch transparent, noch effizient genug seien, um für Beitritte gleich welcher Zahl wirklich gerüstet zu sein. Die spezifischen institutionellen Strukturen der Haushalts- und Finanzverfassung werden fast vollständig in allgemeinen Diskussionen ausgeblendet, ohne daß ein Grund dafür ersichtlich ist.
Der Analyseschwerpunkt dieser Arbeit lag auf den Institutionen, Regeln und Prozessen der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung, da sie die Umsetzungsdimensionen der Demokratie- und Effizienzanforderungen darstellen und desweiteren den Rahmen bilden, in welchem die Akteure der Haushalts- und Finanzverfassung agieren. Operationalisierte Instrumente sind die modifizierten Budgetfunktionen - d.h. auf Europa umgeschriebenen -, die im Licht der normativen Demokratie- und Effizienzanforderungen neu interpretiert werden. Neben der ökonomischen Theorie der Politik und des Fiskalföderalismus wurden Ansätze der Neuen Institutionenökonomik herangezogen und daraufhin überprüft, inwieweit sie den Inhalt der sogenannten Budgetfunktionen und Haushaltsgrundsätze der klassischen Finanzwissenschaft stützen oder modifizieren und wie sie im besonderen politischen Gefüge der EU einzuordnen sind.
<b>2. Zusammenfassung der Ergebnisse</b>
Der hohe Grad an allgemein politisch-institutioneller Verflechtung und die bisher überwiegend funktionalen Prägung der Europäischen Union lassen sich auch grundsätzlich in der derzeitigen europäische Haushalts- und Finanzverfassung feststellen. Es gibt eine Vielfalt und Zersplitterung der primären und sekundären Rechtsquellen und damit auch der Steuerungsinstrumente der Haushalts- und Finanzverfassung. Die haushaltsrechtlichen Steuerungsinstrumente (Haushaltsordnung, Haushaltsgrundsätze, Haushaltskreislauf, formale Präsentation) sind nicht in der Lage, die Agenten der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung so zu binden, dass die Budgetfunktionen in demokratischer und effizienter Weise umgesetzt werden können. Die geteilten Haushaltsbefugnisse in einer "Gemeinsamen Haushaltsbehörde" führen zu einer Trennung des formalen Willensbildungsprozesses über die Einnahmen und von dem über die Ausgaben.
Dieser Befund kann vor allem auf die grundsätzliche Verteilung der Verfügungsrechte zurückgeführt werden, welche sich an folgenden Mustern orientiert:
<ol><li>Die Aufteilung der formellen und materiellen Verfügungsrechte folgt der Aufteilung der grundsätzlichen Gesetzgebungskompetenzen über die Einnahmen und Ausgaben.</li>
<li>Allerdings findet überwiegend eine Splittung der formellen und materiellen Verfügungsrechte auf mehrere Verfügungsrechteinhaber in unterschiedlichen Abstufungen statt.</li>
<li>Auf der Ausgabenseite kommt nochmals eine Trennung der Verfügungsrechte nach obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben hinzu.</li></ol>
Anders als zum Beispiel im deutschen Verwaltungsföderalismus werden in der europäischen Haushalts- und Finanzverfassung die richtungsweisenden Entscheidungen durch die politischen Organe getroffen, die nur indirekt legitimiert sind und in denen die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert werden. Nationale Interessen können so dominieren. Dadurch wird das grundsätzliche Problem verwaltungsföderalistischer Strukturen, die politische Kontrolle, in besonderem Maße verschärft.
<b>3. Reformbedarf und Reformoptionen</b>
Aufsetzend auf den Ergebnissen der empirischen Analyse und unter Einbindung verschiedener Reformvorschläge lassen sich dennoch politische Handlungsempfehlungen ableiten. Empfohlen wird hier ein mittelfristiger Reformpfad. Schlagwortartig bedarf es:
<ol><li>eines Umbaus des Eigenmittelsystems hin zu wirklichen eigenen Einnahmen,</li>
<li>einer politisch-programmatischen Ausrichtung des Gesamthaushalts am europäischen Bürger, Wähler und Steuerzahler,</li>
<li>der Veränderung der verfahrensmäßigen Bedeutung des interinstitutionellen Rechts, insbesondere der Finanziellen Vorausschau,</li>
<li>der Straffung des Haushaltsverfahrens und der Veränderung der Rolle der Organe darin,</li>
<Li>insbesondere im Bereich des verwaltungsföderalistischen Vollzugs der Beschränkung auf das Setzen von Rahmenregeln durch die EU-Ebene,</li>
<li>der Verbesserung der politischen Kontrolle</li>,
<li>der Einrichtung eines impliziten, integrationspolitisch motivierten Finanzausgleichs unter</li>
<li>der Einbindung eines gedeckelten Kompensationsfonds sowie</li>
<li>wirksamen Sanktionen zur Durchsetzung der Regeln.</li></ol>
In diesem Rahmen sollte das bisherige Eigenmittelsystems schrittweise durch ein Steuersystem ersetzt werden, welches dann greift, wenn eine tatsächliche Anbindung des Parlaments an den Wählers (Steuerzahlers) erreicht ist. Unter dieser Bedingung kann ein Steuersystem die Voraussetzungen für einen funktionierenden Steuer-Ausgaben-Mechanismus schaffen. Die Organe der Haushaltsbehörde, Ministerrat und Parlament, sollten das neue Eigenmittelsystem gemeinsam verabschieden. Die bisher notwendige Ratifizierung durch die nationalen Parlamente kann durch Referenden abgelöst werden.
Auf der Ausgabenseite ist vor allem die tatsächlich programmatisch-politische Orientierung des EU-Budgets sicherzustellen. Zieldefinitionen, die an den Präferenzen der Wähler ausgerichtet sind, und stetige Kontrolle dieser Ziele sind dafür Voraussetzung. Gleichzeitig muss das derzeitige Hauptinstrument der horizontalen Kooperation, das interinstitutionelle Recht, begrenzt werden. Und schließlich trägt ein transparenteres, einfacheres Haushaltsverfahren zur Verbesserung des Status Quo bei. Dabei sind die Willensbildungsprozesse über Einnahmen und Ausgaben formal und institutionell einander anzugleichen.
Neben diesen auf die institutionellen Binnenwirkungen gerichteten Vorschlägen wird in der Arbeit empfohlen, auf der Ausgabenseite ein Finanzausgleich einzuführen. Vertikale, zweckgebundene Transfers können die Erreichung der vorher definierten (politischen!) Integrationsziele sicherstellen. Die bisherige Kofinanzierung sollte modifiziert werden, um auch Anreize für die Transferempfänger zu setzen. Innerhalb dieses Finanzausgleichs wäre ein Kompensationsfonds einzurichten, der je nach Art der vorzunehmenden Kompensation zweckgebundene oder zweckfreie Transfers vorsieht. Der Kompensationsfonds muss sowohl der Höhe nach als auch zeitlich limitiert werden und kann über besondere Anreize (z.B. Anrechnung auf Kohäsionziele) zusätzlich zu einer weiteren Integration beitragen.
Unbedingt zu verändern sind die Institutionen der Kontrolle, dies gilt gleichermaßen für die politische wie auch für die administrative Kontrolle. Mit Rechnungshof, Haushaltsausschuss und Haushaltskontrollausschuss verfügt die Europäische Union bereits über wesentliche politische Kontrollinstitutionen. Deren Stellung im Haushaltsprozeß muß aber verbessert werden. Eine verbesserte administrative Kontrolle läßt sich durch straffere Regeln für die Mittelverwaltung auf EU-Ebene und durch eine striktere Einbindung der mitgliedstaatlichen Verwaltungen in der Verantwortung erreichen. Um die Kontrolle insgesamt zu verbessern, reichen Anreize zu regelgerechtem Verhalten nicht aus. Hier sind zusätzliche Sanktionsmechanismen notwendig.
Verlag für Wissenschaft und Forschung, Berlin 2002, 464 Seiten, € 49,90, ISBN: 3-89700-173-X
Die Ausweitung der Steuerautonomie auf Länder- und Gemeindeebene gehört zu den zentralen Vorschlägen für eine Reform der deutschen Finanzverfassung. Vor diesem Hintergrund bietet dieses Buch einen vergleichenden Überblick über die Finanzverfassungen, Steuer- und Finanzausgleichssysteme in den Bundesstaaten Australien, Deutschland und Kanada.
Ausgangspunkt ist die Auseinandersetzung mit den ökonomischen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein föderatives Steuersystem. Im Rahmen einer empirischen Analyse werden sodann die fiskalischen Wirkungen der bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssysteme sowie die Erfahrungen mit Steuerautonomie in den einzelnen Ländern untersucht und bewertet.