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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (67)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (37)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (35)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (32)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (29)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (28)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (26)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (10)
- Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Bernd W. Wirtz) (8)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (6)
- Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor (Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner) (3)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (3)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (2)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
In der Zeit vom 23. bis 26. September 1990 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung die dritte gemeinsame Tagung mit der Escola d'Administració Pública de Catalunya. Die wissenschaftliche Leitung lag bei meinem Kollegen Joaquim Ferret, Direktor der Escola, und mir als Geschäftsführendem Direktor des Forschungsinstituts. Ein im Juni 1987 zwischen beiden Einrichtungen geschlossenes Kooperationsabkommen bildet die Grundlage der abwechseln in Speyer und Barcelona durchgeführten Veranstaltungen.
Als Voraussetzung für die im Rahmen des Projektes geplante vergleichende empirische Beobachtung von Wertwandlungstendenzen im Osten und Westen Deutschlands wird versucht, anhang von noch in der ehemaligen DDR erhobenen Daten zu Werten und Einstellungen die subjektive Ausgangssituation in der DDR vor der deutschen Einigung zu skizzieren. Weiterhin wird die unmittelbar danach erfolgte Etnwicklung in den neuen Bundesländern kurz beschrieben.
Stillegung und Beseitigung nuklearer Anlagen - normative und genehmigungsrechtliche Bestandsaufnahme
(1991)
Die Beiträge sind im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsvorhabens zwischen dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und dem Kernforschungszentrum Karlsruhe GmbH mit dem Titel "Die Stillegung und Beseitigung nuklearer Anlagen", entstanden. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens werdne zunächst in einem allgemeinem Teil die technischen, normativen und genehmigugnsrechtlichen Rahmenbedigungen der Stillegung und Beseitigung nuklerar Anlagen dargestellt. Während die technische Bestandsaufnahme derzeit erarbeitet wird, liegen die normative Bestandsaufnahme und die genehmigungsrechtliche Bestandsaufnahme mit diesem Band vor.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate, die auf dem neunten Forschungsseminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissesnchaften Speyer und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen am 28./29. Oktober 1991 in Speyer gehalten wurden. Auch diesmal waren Straßenbaujuristen aus Bund und Ländern sowie Hochschullehrer, Richter, Rechtsantwälte und vertreter von Verbänden zusammengekommen, um auf der Grundlage von vier Referaten aktuelle Aspekte der "Verkehrswegeplanung in Deutschland" zu diskutieren.
Diese Studie ist ein Beitrag zum Thema "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Genehmigung von umweltrelevanten Großvorhaben". Ihr spezifischer Gegenstand ist die Beteiligugn von Bürgern an der Planung und Planfeststellung eines Teilstücks der Autobahn A98/A861 im Kontext rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
Der vorliegende Beitrag ist im Rahmen eines Forschungsprojekts in Zusammenarbeit mit dem Kernforschungszentrum Karlsruhe durchgeführt worden. In diesem Rahmen wurden die Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Großvorhaben Gemeinschaftskraftwerk Neckar II, Negertalsperre, Autobahn 98 und Sonderabfallverbrennungsanlage Biebesheim untersucht.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
In diesem Bericht wurden die konzeptionellen Grundlagen für die Gestaltung des staatlichen Rechnungswesens entwickelt. Die erarbeiteten Vorschläge gelten zu einem erheblichen Teil unabhängig von speziellen politisch-administrativ-rechtlichen RAhmenbedingungen und damit länderüberfreigen. Soweit jedoch Rahmenbedingungen zu berücksichtigen waren, sind es die der Bundesrepublik Deutschland.
Vom 10. bis 15. September 1990 fand ind Speyer das 7. deutsch-polnische Verwaltungskolloquium statt. 23 polnische und 20 deutsche Teilnehmer ermöglichten einen länderübergreifenden Erfahrungsaustaushc und eine fruchtbare wissenschaftliche Diskussion. Das Kolloquium war nunmehr das 7. einer Seire, die vor 15 Jahren begonnen hat und deren Veranstaltungen abwechselnd in Polen und Deutschland stattfinden.
In dem am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zischen der BRD und der DDR, inzwischen in Kraft getreten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Einheit Deutschlands auch durch die Entwicklung föderativer STrukturen zu befördern. Gleichzeitig ist in dem Vertrag ein Bekenntnis der Partner zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung enthalten. Dieser Aufsatz wird zu einer Zeit verfaßt, in der eine Reihe von theoretischen und praktischen Fragen von Staat und Verwaltung der DDR erst Ansätze für Lösungen erkennen lassen.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes ist eine multidisziplinäre Vorgehensweise angebracht und auch vorgesehen gewesen. Die Entwicklungsdynamik des Projekts hat in der Zwischenzeit jedoch eine andere Richtung genommen: Von den ursprünglich beteiligten Disziplinen Politologie, Rechtswissenschaften und Soziologie sind nur die beiden Gesellschaftswissenschaften übrig geblieben. Dies hat zur Folge, daß der rechtliche Apsekt im Vergleich zum sozialwissenschaftlichen zurückgetreten ist, auch in dieser Fallstudie.
Gegenstand dieses Berichts ist der Vergleich der in den beiden vorangegangenen Phasen erhobenen und in Länderberichten dokumentierten zentralstaatlichen und - im Falle eines föderativen Staatsaufbaus - ausgewählten teilstaatlichen Rechnungssysteme europäischer und nordamerikanischer Industrieländer.