Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Entwicklungspolitik und Öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rainer Pitschas)
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- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
Im Mittelpunkt des hier vorgelegten Bandes zur "politischen" Dezentralisierung steht rechts- und verwaltungsvergleichend der Facettenreichtum der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser erschließt sich einerseits als Ausprägung einer veränderten Staatlichkeit jenseits ihrer bekannten nationalstaatlichen Deutung und Funktionszuweisungen in neuer Strahlkraft vor dem Hintergrund der Entstehung lokaler und regionaler "Governance" sowie andererseits ausgreifender Globalisierungsprozesse mit weltweit zunehmender Regulierung.
Die abgedruckten Vorträge und Berichte künden von der Vielfalt der Ansatzpunkte und Mög-lichkeiten einer "politischen" Dezentralisierung mit messbaren Erträgen für die Realverfas-sung eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens sowohl in Deutschland und der EU als auch in Staaten wie Indien, Sri Lanka, der Volksrepublik China, Japan und Korea. Thematisch setzen sie sich häufig mit der Stadtentwicklung auseinander, in deren Zusam-menhang und mit Blick auf die deutsche Situation, vor allem die hiesigen jüngeren Förder-programme "Soziale Stadt" und "Stadtumbau" auf neue Herausforderungen reagiert haben. Die öffentliche Hand sieht sich zunehmend (Stichwort "Public Private Partnership") als Partner privater Akteure. "Dezentralisierung" offenbart sich als Agens politischer Mobili-sierung und der Bildung von Citizenship in einer heranwachsenden Zivilgesellschaft. Dies gilt auch und gerade für Süd- und Ostasien.
Die Gesundheitsreform 2007 führt zu einer nachhaltigen Systemveränderung unseres Ge-sundheitswesens, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden. Eine besondere Rolle spielen hierbei die neugeschaffenen Regelungen zur Liberalisierung des (zahn-)ärzt-lichen Berufsrechts sowie zur vertragsrechtlich fundierten Wettbewerbsordnung zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Rechtsvergleichende und verfassungsrechtliche Betrachtungen runden das Themenspektrum ab.
Zu den großen nationalen, supra- und internationalen Aufgaben dieser Zeit gehört die Bewältigung der Folgen des Globalisierungsprozesses. Dabei geht es nicht nur um China, Indonesien, Japan oder Thailand. Eine zentrale Frage des Fortgangs wirtschaftlicher Ent-wicklung in Asien und indirekt auch in der Welt ist, wie sich die ökonomischen Grundlagen, industriellen Beziehungen sowie Staat und Verwaltung in speziell Südkorea entwickeln werden. Hier sind die ökonomischen Verwerfungen im südostasiatischen Raum von einer besonderen Brisanz; auch steht das noch zu vereinigende Korea im Mittelpunkt der aktuellen Sorgen um soziale, ökologische und politische Stabilität.
Diese zu bewahren, ist auch eine Frage des Rechts und seiner dynamischen Entwicklung im Rahmen der Rechtsvergleichung und rechtlichen Zusammenarbeit. Denn für die Entwicklung eines jeden Staates spielt die Anpassung der Rechtsordnung an die ökonomischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Herausforderungen der Zeit eine maßgebliche Rolle. Dabei ist von besonderem Interesse zu vergleichen, wie diese Anpassungsprozesse in jenen Staaten verlaufen, die - wie etwa die Bundesrepublik Deutschland - zum Spitzenfeld der Industrie-nationen gehören, und wie sich diese Prozesse in denjenigen Ländern gestalten, die - wie auch Südkorea - schon seit einigen Jahren und jeweils nach »Kraftakten« ohnegleichen zu den führenden Industrienationen des Nordens aufgeschlossen haben.
Besonders Deutschland und Südkorea verbindet im Zusammenhang dieser Anpassungs-prozesse, was die Entwicklung von »Recht« und »Verwaltung« anbelangt, eine traditionelle Sonderbeziehung. In bezug darauf steht denn auch und einerseits zu fragen, ob und in welchem Ausmaß der südkoreanische »Sprung nach vorn« u. a. durch eine bewußte und gewollte Angleichung an die Rechts- und Verwaltungsstrukturen Deutschlands gelungen bzw. fehlgeschlagen ist. Andererseits gibt es keinen Endpunkt staatlicher Modernisierungspro-zesse: Jeweilige Entwicklungserfolge gleichen lediglich breitenwirksamen und zeitbedingten Modernisierungsschüben. Künftige Entwicklungsziele erfordern - in Deutschland wie in Südkorea - immer von neuem und stets veränderte Modernisierungsanstrengungen. Woran aber werden diese wiederum ausgerichtet, und wie werden sie gestaltet?
Zu diesen und weiteren Fragen rechnet das Problem, ob die ursprünglich gewählte Modell-partnerschaft zwischen den Staaten maßgeblich bleibt oder ob nunmehr andere »Vorbilder« berufen werden, die dann auch und möglicherweise ökonomische bzw. sozio-ökologische Verwerfungen zur Konsequenz haben. Dem aufmerksamen Beobachter scheint es, daß heute der japanische und US-amerikanische Einfluß auf die koreanische Wirtschafts- und Rechtsordnung sowie auf die Verwaltungsmodernisierung erheblich zugenommen - mehr noch: daß er die deutsche Vorbildfunktion fast abgelöst hat.
Auch davon sollten wir lernen. Zu vermuten ist etwa, daß unsere bisherige Orientierung an »good governance« bereits überholt sein dürfte. Wir sollten jedenfalls unsere Rechts- und Verwaltungszusammenarbeit auf eine neue und spezifizierte Grundlage stellen. In bezug auf Korea stellt der hier vorgelegte Tagungsband entsprechende Überlegungen zusammen. Die auf der ihm zugrundeliegenden internationalen Konferenz gehaltenen Referate beziehen die rechtlichen und administrativen Grundprobleme der Staatsmodernisierung in Deutschland und Südkorea sowie finanzpolitische, sozio-ökonomische und ökologische Reflexionen in ihr Spektrum ein.
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwal-tungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigen-heiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechen-den Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungs-kooperationsrecht.
Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hoch-schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfal-tung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.