Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Entwicklungspolitik und Öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rainer Pitschas)
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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Für den Prozess der wechselseitigen Durchdringung von EG-Recht und nationalen Verwal-tungsrechtsordnungen übernimmt das Verfahrensrecht eine zentrale Funktion. Es sichert einerseits den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu den Mitgliedstaaten bei dem Verwaltungsvollzug, vermag allerdings auch und andererseits den sachgegebenen Eigen-heiten des jeweiligen nationalen Vollzugsinteresses hinreichend flexibel Rechnung zu tragen. Die "Europäisierung" des Verwaltungsverfahrensrechts bildet deshalb den Kern der weiteren Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt der entsprechen-den Bemühungen müssen vor allem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit unter den Gemeinschaftsstaaten sowie zwischen diesen und der Europäischen Kommission stehen. Doch fehlt es noch immer an einem solchen verfahrenssteuernden Verwaltungs-kooperationsrecht.
Mögliche Strukturen eines Europäischen Verwaltungsverfahrensrechts auszuzeichnen war deshalb das Ziel der 70. Staatswissenschaftlichen Fortbildungstagung der Deutschen Hoch-schule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Die vorgelegten Länderberichte und Referate aus der Sicht der Rechts- und Verwaltungswissenschaft sowie der Verwaltungspraxis führen in diesem Sinne die von der Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft initiierte Entfal-tung und Strukturbildung einer europäischen Perspektive des Verwaltungsverfahrensrechts fort. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines wirklichen europäischen Verwaltungsrechts.
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
Staatsmodernisierung und Verwaltungsrecht in den Grenzen der europäischen Integrationsverfassung
(2002)
Der Band widmet sich dem Ausbau der Europäischen Integrationsverfassung. Er zeigt Wege der Staatsmodernisierung auf und er verweist auf Konsequenzen für die künftige Gestalt des europäischen Rechts- und Sozialstaats. Die "rule of law" wird als unionsrechtlicher Verfas-sungsgrundsatz in mehreren Integrationsdimensionen beleuchtet: mit Blick auf den Rechts-rahmen und die Funktionsbedingungen des öffentlichen Dienstes, die kommunale Ebene als Motor der Verwaltungsintegration sowie mit Blick auf die Staatshaftung als Modernisierungs-faktor der Rechtsgemeinschaft. Sektorale Modernisierungsperspektiven treten hinzu: das Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie gemeinschaftlich verantwortete Bedingungen erfolgversprechender Beschäftigungspolitik. Schließlich werden die kulturellen Rahmenbe-dingungen der Verwaltungsintegration im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts skizziert.
Am 1. Mai 2002 ist das »Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht« in Kraft getreten. Das Regelwerk hat den Weg für die Neuordnung der Finanzmarktaufsicht durch Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel vorbereitet. Wirtschafts- und Bankenaufsicht in Deutschland erhalten dadurch eine neue Qualität: Die Einrichtung der sektorübergreifenden Aufsicht will nicht allein die Effizienz einer Allfinanzsteuerung durch Verbundvorteile stärken und einem verbesserten Anleger- bzw. Versichertenschutz dienen; es sind auch und vor allem euro-päische Belange sowie die Sorge um die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland, die den nationalen Gesetzgeber an supra- und internationale Entwicklungslinien der Finanz-marktaufsicht anknüpfen lassen.
Der somit bewirkte Funktionswandel nationaler Bankenaufsicht stellt zunächst einen wesent-lichen Beitrag zur gegenwärtigen Staatsmodernisierung dar. Er spiegelt darüber hinaus die mit der Verabredung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion immer stärker ein-hergehende Notwendigkeit wider, in Deutschland und in der Europäischen Union mittel-fristig zu einer integrierten Allfinanzaufsicht vorzustoßen. Einbezogen wird schließlich die künftige Beaufsichtigung nationaler und gemeinschaftsweiter Kreditgeschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse zu »Basel II«.
Mit den dadurch im einzelnen aufgeworfenen ökonomischen, bank- und mittelstandspoli-tischen sowie (Verfassungs-)Rechtsfragen befassen sich die Autoren des hier vorgelegten Sammelbands. In ihm sind die auf dem Speyerer Wirtschaftsforum 2001 zum Thema »Bankensystem und Bankenaufsicht vor den Herausforderungen der Europäischen Wirt-schafts- und Währungsunion« gehaltenen Referate abgedruckt. Einbezogen wurden die zwei auf dem Forum von namhaften Experten aus Japan und Korea gehaltenen rechtsvergleichen-den Vorträge zu den Entwicklungen der Bankenaufsicht in diesen asiatischen Staaten angesichts eines wachsenden Allfinanzsektors bzw. tiefgreifender Finanzkrisen.