Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
191
Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
121
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.
229
Das Thema Transparenz in Politik und Verwaltung ist von hoher Aktualität: Informations-freiheitsgesetze des Bundes und vieler Bundesländer gewähren den Bürgern bisher un-bekannte Auskunftsansprüche gegenüber staatlichen Stellen. Die neuen Gesetze kehren das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis um. Ein paradigmatischer Wandel vom geschichtlich tradierten Grundsatz des Amtsgeheimnisses zu einem »gläsernen Staat« des heutigen Informationszeitalters scheint im Gange zu sein. Doch hält die Praxis, was die Theorie ver-spricht? Nehmen die Bürger ihre neuen Informationsrechte tatsächlich in Anspruch und erhalten sie die ersuchten Auskünfte? Wie ist das Verhältnis etwa zu den ebenfalls ver-stärkten Datenschutzansprüchen von Privaten? Und wie lässt sich Transparenz dort her-stellen, wo die Akteure sie gezielt meiden, etwa im Bereich der Geheimdienstaktivitäten, der politischen Entscheidungen in eigener Sache oder des Lobbying?
186
Die Einführung von Wettbewerb in die über 100 Jahre monopolistisch strukturierte Stromwirtschaft gehört zu den größten Herausforderungen staatlicher Ordnungspolitik. Erste Erfolge sind zwar vorhanden, dennoch existieren noch vielfältige Wettbewerbshindernisse. Die Europäische Kommission hat Anfang 2007 zahlreiche neue regulatorische Maßnahmen angekündigt. Fraglich ist aber, inwieweit das dichte Geflecht aus bestehenden und künftigen Regelungen wirksam vollzogen werden kann. Eines der Hauptprobleme eines wirksamen Vollzugs ist und bleibt die Informationsasymmetrie, deren Beseitigung in der öffentlichen Diskussion eine untergeordnete Rolle spielt.
Sabine Frenzel liefert eine sorgfältige empirische und rechtliche Analyse der bestehenden Wettbewerbshindernisse im Strommarkt und vorhandener regulatorischer Mängel. Sie entwickelt ein EG-rechtskonformes Modell regulierter Selbstregulierung für den Strommarkt, das seine Grundlage in dem verfassungsrechtlichen Konzept der staatlichen Gewährleistungsverantwortung hat. Hierbei zeigt die Autorin auf, dass eine effektive Regulierung gelingen kann, wenn Staat und Gesellschaft zusammenwirken: Der Staat, der den rechtlichen Rahmen für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben gewährleistet und gesellschaftliche Akteure, die an der Aufgabenerfüllung teilhaben.
122
Staat und Verwaltung
(1997)
Nachdem bereits anläßlich des 10jährigen (1957) und des 25jährigen Bestehens der Hochschule (1972) Sammelbände unter den Titeln "Staats- und Verwaltungswissenschaftliche Beiträge" und "Demokratie und Verwaltung" (HS 50) erschienen, ist die vorliegende Schrift die dritte Festschrift der Hochschule. Ihr Titel "Staat und Verwaltung" beschreibt zum einen den Gegenstand verwaltungswissenschaftlicher Forschung, Lehre und Fortbildung an der Hochschule Speyer, er ist zum anderen aber auch als Hinweis auf die aktuelle Reformbedürftigkeit von Staat und Verwaltung zu verstehen.
123
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.