Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (8)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (3)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft und öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill) (2)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
234
Kommunales EU-Beihilfenrecht
(2018)
Das Europäische Beihilfenrecht (Art. 107 und 108 AEUV) verankert ein grundsätzliches Verbot nationaler Begünstigungen zugunsten von Unternehmen, von dem nur die Europäische Kommission eine Ausnahme erteilen kann. Dieses Politikfeld der EU ist daher von großer Relevanz für alle nationalen Stellen, weil sämtliche finanzwirksamen Maßnahmen auf die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft werden müssen. Das betrifft auch die kommunale Ebene. Hinzu kommt, dass bestimmte Bereiche des EU-Beihilfenrechts infolge von unionalen Rechtsakten in die unmittelbare Anwendung überführt wurden. Der vorliegende Band entfaltet die Bedeutung des EU-Beihilfenrechts für die Kommunen anhand einer Behandlung aktueller kommunalrelevanter beihilfenrechtlicher Sachverhalte. In den einzelnen Kapiteln werden die einschlägigen Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten für beihilferechtskonforme Gestaltung aufgezeigt.
229
Das Thema Transparenz in Politik und Verwaltung ist von hoher Aktualität: Informations-freiheitsgesetze des Bundes und vieler Bundesländer gewähren den Bürgern bisher un-bekannte Auskunftsansprüche gegenüber staatlichen Stellen. Die neuen Gesetze kehren das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis um. Ein paradigmatischer Wandel vom geschichtlich tradierten Grundsatz des Amtsgeheimnisses zu einem »gläsernen Staat« des heutigen Informationszeitalters scheint im Gange zu sein. Doch hält die Praxis, was die Theorie ver-spricht? Nehmen die Bürger ihre neuen Informationsrechte tatsächlich in Anspruch und erhalten sie die ersuchten Auskünfte? Wie ist das Verhältnis etwa zu den ebenfalls ver-stärkten Datenschutzansprüchen von Privaten? Und wie lässt sich Transparenz dort her-stellen, wo die Akteure sie gezielt meiden, etwa im Bereich der Geheimdienstaktivitäten, der politischen Entscheidungen in eigener Sache oder des Lobbying?
212
35 Jahre Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sind Anlass, eine kritische Bilanz zu ziehen und eine Weiterentwicklung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Deutschland in den Blick zu nehmen. Der vorliegende Band führt dazu Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis zusammen.
Einzelanalysen legen Vorzüge und Defizite des Verwaltungsverfahrensgesetzes aus der Sicht der Rechtsanwender offen. Beiträge zu Fragen der Reform des Verwaltungsverfahrensgeset-zes befassen sich mit rechtlichen Instrumenten zur Effizienzsteigerung des Verwaltungshan-delns sowie mit der Ausgestaltung bislang nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelter Verfahrenstypen, was zugleich Fragen nach Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Kodifizierung aufwirft. Mit Blick auf den europäischen Verwaltungsverbund werden die wachsenden Interdependenzen zwischen dem nationalen Verwaltungsverfahrensrecht einerseits und dem Recht der Europäischen Union andererseits beleuchtet. Beiträge zum Stand der Entwicklung in ausgewählten europäischen Staaten und eine rechtsvergleichende Analyse helfen, das deutsche Recht in den europäischen Kontext einzuordnen, in dem das Verwaltungsverfahrensgesetz bereits zu den älteren Kodifikationen gehört. Grundsätzliche Überlegungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie dem Handeln unter Bedingungen der Ungewissheit und der Herausbildung neuer, dynamischer Steuerungsformen im Rahmen eines weiter zu entwickelnden Verwaltungsverfahrensrecht Rechnung getragen werden kann, zeigen die Notwendigkeit, bei der Suche nach innovativen Lösungen auch unkonventionelle Wege zu gehen.
191
Die Festschrift ist dem Speyerer Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Heinrich Siedentopf von Freunden, Kollegen und Schülern zum 70. Geburtstag gewidmet. Ein Aufenthalt an der École Nationale d'Administration in Paris prägte sein Habilitationsthema "Regierungsführung und Ressortführung in Frankreich - Zur Organisation und Funktion der Cabinets ministériels" und führte ihn zu einer grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Laufbahn. Mit seinen Gastprofessuren in Aix-en-Provence und Singapur sowie den Vortragsreisen und Beratungs-einsätzen in Sri Lanka, Pakistan, Indien, Thailand und China hat er die Internationalität der Verwaltungswissenschaft nachhaltig geprägt. Das hohe Ansehen und die große Wert-schätzung, die sich Heinrich Siedentopf im In- und Ausland erworben hat, kommen in zahlreichen Ehrungen sowie in einer Reihe ihm angetragener Funktionen - wie dem Vorsitz im Wissenschaftlichen Beirat des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung in Maastricht und der Präsidentschaft der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften - zum Ausdruck.
Zentrale Themen in Forschung und Lehre waren für Heinrich Siedentopf neben seinen europabezogenen Schwerpunkten der öffentliche Dienst, Personalmanagement, Regierungsorganisation sowie Kommunalverwaltung und Dezentralisierung. Den Diskurs zwischen Disziplinen und über nationale Grenzen hinweg hat er ferner als Herausgeber und Schriftleiter der dem Öffentlichen Recht und der Verwaltungswissenschaft gewidmeten Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV) gefördert.
Die Festschrift spiegelt das vielfältige wissenschaftliche Wirken Heinrich Siedentopfs wider. Ihre Beiträge schlagen eine Brücke zwischen Theorie und Praxis der Verwaltung; gleichzeitig liefern sie über den nationalen Aspekt hinaus einen Einblick in die internationale Diskussion der Verwaltungswissenschaft.
186
Die Einführung von Wettbewerb in die über 100 Jahre monopolistisch strukturierte Stromwirtschaft gehört zu den größten Herausforderungen staatlicher Ordnungspolitik. Erste Erfolge sind zwar vorhanden, dennoch existieren noch vielfältige Wettbewerbshindernisse. Die Europäische Kommission hat Anfang 2007 zahlreiche neue regulatorische Maßnahmen angekündigt. Fraglich ist aber, inwieweit das dichte Geflecht aus bestehenden und künftigen Regelungen wirksam vollzogen werden kann. Eines der Hauptprobleme eines wirksamen Vollzugs ist und bleibt die Informationsasymmetrie, deren Beseitigung in der öffentlichen Diskussion eine untergeordnete Rolle spielt.
Sabine Frenzel liefert eine sorgfältige empirische und rechtliche Analyse der bestehenden Wettbewerbshindernisse im Strommarkt und vorhandener regulatorischer Mängel. Sie entwickelt ein EG-rechtskonformes Modell regulierter Selbstregulierung für den Strommarkt, das seine Grundlage in dem verfassungsrechtlichen Konzept der staatlichen Gewährleistungsverantwortung hat. Hierbei zeigt die Autorin auf, dass eine effektive Regulierung gelingen kann, wenn Staat und Gesellschaft zusammenwirken: Der Staat, der den rechtlichen Rahmen für die Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben gewährleistet und gesellschaftliche Akteure, die an der Aufgabenerfüllung teilhaben.
153
In den letzten Jahren ist es zwischen der Europäischen Union und Ostasien zu einem dynamisch wachsenden Dialog und Interaktionsprozess gekommen, der nicht zuletzt in der neuen asiatisch-europäischen Zusammenarbeit in Gestalt des "Asia-Europe-Meeting" (ASEM) seine spezifische Ausdrucksform findet. Unter den Mitgliedstaaten dieser interregionalen Kooperation sind vor allem Deutschland und Japan seit langem in besonderen Beziehungen miteinander verbunden. Dies gilt auch für die Bereiche von Recht und Verwaltung. Unschwer lässt sich über viele Jahrzehnte hinweg ein gewichtiger Einfluss des deutschen Rechts- und Verfassungsdenkens auf die Entwicklung des modernen japanischen Staates erkennen. Eine herausragende Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Rechtstransfer von Deutschland nach Japan auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Entwicklung der Verwaltungs-strukturen.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hatte daran schon alsbald nach ihrer Gründung einen beträchtlichen Anteil. Heute wirkt sie auch institutionell an der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in zahlreichen ostasiatischen Staaten im Rahmen der internationalen Strukturpolitik mit. Eine wertvolle Frucht dieser Rechts- und Verwaltungs-zusammenarbeit ist der hier vorgelegte Sammelband. In gemeinsamer deutsch-japanischer Herausgeberschaft vereinigt er eine Reihe Referate, die Ende Oktober 1999 auf einer Kon-ferenz in Speyer zum gemeinsamen Rechts- und Verwaltungsvergleich unter Beteiligung namhafter Experten aus Korea und Singapur erstattet worden sind. Die Autoren wenden sich vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des alten Kontinents, des Globalisierungsprozes-ses und der Internationalisierung von Staat und Verwaltung einerseits und in zentralen Problemfeldern dem Verfassungsvergleich zu. Auf der anderen Seite wird der Umbruch des Verwaltungsrechts in Japan und Deutschland diskutiert.
Die abgedruckten Beiträge sind aus einschlägigen Vorträgen auf der vorbezeichneten Tagung hervorgegangen und dann aktualisiert worden. Sie spiegeln den gegenwärtigen Rechts- und Streitstand wider. Ihnen allen ist zu entnehmen, dass beide Staaten inmitten ihrer jeweiligen regionalen Verankerung vor ähnlichen Herausforderungen der Staats- und Verwaltungs-modernisierung stehen, die sie indessen rechtlich und verwaltungspraktisch teilweise durchaus unterschiedlich zu bewältigen suchen.
129
Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein "Standortrisiko" höchst verdächtig. Denn er verzögert (angeblich) die aus ökonomischen Gründen gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die originäre
Verwaltungsverantwortung für die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeinträchtigen. Man spricht vom "Jurisdiktionsstaat". Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsprozeßrecht geändert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten Rückschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Blümel/Pitschas (Hrsg.), Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker & Humblot 1997) "aufzufangen".
Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des staatlichen Handelns näherhin geregelt wird, hängt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenwärtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung läßt keinen Zweifel daran, daß sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird.
Der Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Spätherbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschließend geführten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbemühungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und künftigen Europäischen Union gerückt.
123
Im Zuge der Diskussion um den "schlanken Staat" in der Bundesrepublik Deutschland wan-delt sich derzeit nicht nur der Charakter des Sozialrechts. Auch die Sozialverwaltung sieht sich der Frage nach ihrem Bestand und ihrer zukünftigen Gestalt ausgesetzt. Die Bundes-länder entdecken in diesem Veränderungsprozeß, daß sie im Rahmen föderaler Gesamt-staatlichkeit trotz beschränkter Gesetzgebungskompetenzen durch die Wahrnehmung der landesrechtlichen Organisationsgewalt eine eigenständige qualitative Sozialpolitik zu ent-falten vermögen. Ziele und Maßstäbe allfälliger Strukturreform werden (auch) von dieser Erkenntnis geprägt. Der Gestaltungsspielraum der Länder wird allerdings durch detaillierte verfassungs- und sozialrechtliche Maßgaben des Bundes(Verfassungs-)rechts sowie von verwaltungswissenschaftlichen Rationalitätsbindungen bestimmt. Diese werden in diesem Band näher entfaltet.
122
Staat und Verwaltung
(1997)
Nachdem bereits anläßlich des 10jährigen (1957) und des 25jährigen Bestehens der Hochschule (1972) Sammelbände unter den Titeln "Staats- und Verwaltungswissenschaftliche Beiträge" und "Demokratie und Verwaltung" (HS 50) erschienen, ist die vorliegende Schrift die dritte Festschrift der Hochschule. Ihr Titel "Staat und Verwaltung" beschreibt zum einen den Gegenstand verwaltungswissenschaftlicher Forschung, Lehre und Fortbildung an der Hochschule Speyer, er ist zum anderen aber auch als Hinweis auf die aktuelle Reformbedürftigkeit von Staat und Verwaltung zu verstehen.
121
Der funktionale Zusammenhang von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß ist kein unbekanntes Thema in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Gleich-wohl lohnt sich die erneute Beschäftigung damit in einer Zeit, in der aus mancherlei Gründen die Modernisierung von Staat und Verwaltung aktuell geworden ist. Denn die strukturelle Modernisierungspolitik und -gesetzgebung intendiert einen Wandel der Staatsfunktionen, in den sich auch die Rechtsprechung eingebettet sieht. Dabei geht es einerseits und im Verhält-nis zur Verwaltung wie zum Bürger darum, den Verwaltungsrechtsschutz zu "beschleunigen" und die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu "entlasten". Auf der anderen Seite und komplementär zur diesbezüglichen Reform des Verwaltungsprozeßrechts steht der Versuch, das für das Ver-waltungshandeln und -verfahren zur Effizienzverbesserung entwickelte "Neue Steuerungs-modell" auf den gerichtlichen Entscheidungsprozeß und die Gerichtsorganisation zu über-tragen.
Die im folgenden abgedruckten Tagungsbeiträge untersuchen jeweils, wie im Wandel der Staatsfunktionen das Gegenseitigkeitsverhältnis von Bürger, Verwaltung und Verwaltungs-gerichtsbarkeit prozessual sowie in der Aufbau- und Ablauforganisation neu zu bestimmen ist. Dazu galt es, einschlägigen Hinweisen aus dem Polizei-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Sozialrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis nachzugehen.