Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (Stand: 08.04.2020)
- Der Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht sieht eine Änderung des Bundesausbildungs-förderungsgesetzes (BAföG) im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs Groß-britannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atom-gemeinschaft vor. Zukünftig sollen Auszubildende, die bis zum Ende des Übergangszeit-raums einen Ausbildungsabschnitt an einer Ausbildungsstätte (z.B. einer Universität) im Vereinigten Königreich beginnen oder fortsetzen, weiterhin Ausbildungsförderung nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BAföG bis zum Abschluss oder Abbruch ihres Ausbildungsabschnitts erhalten, vgl. § 67 BAföG. Ohne diese Änderung könnten Auszubildende nur für bereits begonnene Ausbildungen in diesen Ländern eine Förderung nach § 16 Abs. 1 S. 1 BAföG von maximal einem Jahr erhalten. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, vgl. Artikel 5 des Entwurfs eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht.
URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-45637 |
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URL: | https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/anpassung-vorschriften-an-unionsrecht/ |
Subtitle (German): | Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Document Type: | Jugend-Check |
Language: | German |
Year of Completion: | 2020 |
Publishing Institution: | Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung |
Creating Corporation: | Kompetenzzentrum Jugend-Check |
Release Date: | 2020/05/22 |
Tag: | Arbeit; Bildung |
Online-Document?: | Ja |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV): | Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Licence (German): | ![]() |