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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (8)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (7)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (4)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (4)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (2)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Mohr Siebeck, Tübingen 2001. 536 S., Gebunden, DM 228 ISBN: 3-16-147447-3
Seit Jahrzehnten arbeiten Bund, Länder und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit Nachbarstaaten sowie deren Untergliederungen zusammen. Diese Form nachbarschaftlichen Zusammenwirkens über Staatsgrenzen wird heute im allgemeinen als „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ bezeichnet. Nachdem lange Zeit die rechtlich unverbindlichen Kooperationsformen ausreichend erschienen, verlangt die Staats- und Verwaltungspraxis - entsprechend der zunehmenden Marginalisierung der Staatsgrenzen - verstärkt nach Möglichkeiten rechtsverbindlicher, d.h. vertraglicher, Gestaltung ihrer grenzüberschreitenden Beziehungen. Der Abschluss grenzüberschreitender Verträge wirft jedoch erhebliche, bis heute nicht hinreichend geklärte rechtliche Schwierigkeiten auf, insbesondere wenn es sich bei den Vertragspartnern nicht um Staaten, sondern um innerstaatliche Körperschaften, etwa Gemeinden, handelt. Eingebettet in die aktuellen Entwicklungen der Staats- und Verwaltungspraxis rekonstruiert die Arbeit den grenzüberschreitenden Vertragsschluss, überprüft die Möglichkeit grenzüberschreitender Verträge von Bund, Ländern und Gemeinden in den in Betracht kommenden Rechtsordnungen (Völkerrecht, Europäisches Gemeinschaftsrecht, nationales Recht) und widmet sich abschließend der Übertragung von Hoheitsrechten als der intensivsten Form des grenzüberschreitenden Vertragsschlusses.
Inhaltsübersicht
1. Teil:
Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Der Begriff der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die spezifischen Merkmale der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und andere
Kooperationsformen
B. Die Träger der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Der Begriff des "Trägers"
Gebietskörperschaften als Träger der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
Bund, Länder und Gemeinden als Träger der grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit
C. Die Praxis der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
einzelnen Aufgabenbereichen
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit allgemeiner Art
Die Schaffung rechtlicher Instrumente zur Stärkung der subnationalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
D. Zusammenfassung
2. Teil:
Grundlagen des grenzüberschreitenden Vertragsrechts
A. Vertragliche und nicht-vertragliche Instrumente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
B. Die Grundlegung in einer konkreten Rechtsordnung als Ursache
der rechtlichen Verpflichtungskraft des Vertrages
C. Die Rechtssubjektivität in einer konkreten Rechtsordnung als
Voraussetzung für die Grundlegung eines Vertrages
D. Der Vorgang der Grundlegung eines Vertrages
E. Die Grundlegung eines Vertrages in mehreren Rechtsordnungen
F. Die für die Grundlegung eines Vertrages in Betracht kommenden
Rechtsordnungen
G. Zusammenfassung
3. Teil:
Der völkerrechtliche Vertrag als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Die Existenzbedingungen des völkerrechtlichen Vertrages
Die Notwendigkeit der Grundlegung des Vertrages im Völkerrecht
Voraussetzungen der Grundlegung eines Vertrages im Völkerrecht
B. Die Einbeziehung völkerrechtlicher Verträge in den innerstaatlichen Rechtsraum
Fragestellung
Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und staatlichem Recht
Die Methoden der Einbeziehung völkerrechtlicher Verträge in den innerstaatlichen Rechtsraum
Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Rechtsraum
Der Rang völkerrechtlicher Verträge im innerstaatlichen Rechtsraum
C. Die völkerrechtliche Vertragsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden
Grundsätze
Vertragsfähigkeit durch Völkergewohnheitsrecht
Vertragsfähigkeit durch völkerrechtlichen Vertrag
D. Die Kompetenz zum Abschluß und zur Umsetzung völkerrechtlicher
Verträge im deutschen Recht
Das Verhältnis zwischen völkerrechtlicher Vertragsfähigkeit
und innerstaatlicher Normierung der Vertragsgewalt
Grundsätze der Abschluß- und der Umsetzungsbefugnis
Streitpunkte zwischen Bund und Ländern
E. Die Kompetenzverteilung für die Durchführung völkerrechtlicher
Verträge im Wege grenzüberschreitender Zusammenarbeit
Einführung
Die Durchführung völkerrechtlicher Verträge des Bundes
Die Durchführung völkerrechtlicher Verträge der Länder
F. Zusammenfassung
4. Teil:
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag
als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Einleitung
B. Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im allgemeinen
Der Begriff des gemeinschaftsrechtlichen Vertrages
Die Bedeutung des Grundsatzes begrenzter Ermächtigung für den gemeinschaftsrechtlichen Vertrag
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im primären Gemeinschaftsrecht
Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag im sekundären
Gemeinschaftsrecht
C. Der gemeinschaftsrechtliche Vertrag als spezielles Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Der Befund des primären Gemeinschaftsrechts
Die Bedeutung sekundärrechtlicher Pflichten zur grenz-
überschreitenden Zusammenarbeit
Die Haltung der Gemeinschaftsorgane zur Schaffung gemeinschaftsrechtlicher Instrumente für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Zusammenfassung
D. Die Reichweite der Gemeinschaftsrechtsordnung
E. Zusammenfassung
5. Teil:
Der nationalrechtliche Vertrag als Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Die Problematik des grenzüberschreitenden Vertragsschlusses
B. Der Begriff der nationalen Rechtsordnung
C. Grundlagen des internationalen Vertragsrechts
Einleitung
Die Existenz des Vertrages
Die Frage nach dem "Sitz" des Vertrages
Die Festlegung des Regelungsbereichs der nationalen Rechtsordnung als erste Aufgabe des Kollisionsrechts
Die Verweisung auf ausländisches Recht als zweite Aufgabe des Kollisionsrechts
Kollisionsrecht für das Privatrecht und für das öffentliche Recht
D. Der Abschluß nationalrechtlicher Verträge durch Bund, Länder
und Gemeinden
Die Voraussetzungen für den Abschluß nationalrechtlicher Verträge
Die Vertragsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden im
deutschen Recht
Die Vertragsfähigkeit in fremden Rechtsordnungen
E. Zusammenfassung
6. Teil:
Die Übertragung von Hoheitsrechten
als vertragliche Gestaltungsmöglichkeit
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
A. Einleitung
B. Der Vorgang der Übertragung von Hoheitsrechten
Die herrschende Deutung des Übertragungsvorgangs
Die Zweiaktigkeit des Übertragungsvorgangs
C. Der Gegenstand der Übertragung
D. Die Abgrenzung der Übertragung von Hoheitsrechten von anderen
Formen der Zulassung fremder Hoheitsgewalt
E. Die Adressaten der Hoheitsrechtsübertragung
Übersicht
Zwischenstaatliche Einrichtungen gemäß Art. 24 Abs. 1 GG
Grenznachbarschaftliche Einrichtungen gemäß Art. 24 Abs. 1 a GG
F. Die Kompetenzverteilung für die Übertragung von Hoheitsrechten
G. Zusammenfassung
Ergebnis
Literaturverzeichnis
Das System
(2001)
Es ist etwas faul in der Bundesrepublik Deutschland. Sorgfältig wird das eigentliche Funktionieren des politischen Geschäfts verdeckt. Die treibenden Kräfte, Motive und Absprachen und damit die Hintergründe und ursächlichen Zusammenhänge der Politik bleiben den Bürgern verborgen. In Erscheinung treten die offiziellen Organe und Amtsträger, die Parlamente und Regierungen, und diese präsentieren sich in der Öffentlichkeit auch so, wie die Verfassung das verlangt.
Der vorliegende Band enthält die Referate, die auf einem vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 8. Juni 2000 in der Speyerer Stadthalle veranstalteten Workshop vorgetragen wurden. Die Veranstaltung bildete den Auftakt zu einem Projekt, in dessen Rahmen das Widerspruchsverfahren, wie es in Rheinland-Pfalz vor den Rechtsausschüssen durchgeführt wird, auf Änderungsbedarfe und Innovationspotentiale untersucht wird. Ein solches Unterfangen setzt die Einbeziehung möglichst aller mit der Durchführung von Widerspruchsverfahren in Berührung kommender Fachleute voraus. Allein die Nutzung der zu Fragen des Widerspruchsverfahrens aus verschiedenen Perspektiven vorhandenen Sachkompetenzen kann zu Lösungen führen, die den Funktionen des Vorverfahrens Rechnung tragen. Insoweit versteht sich die folgende Sammlung von Vorträgen und hierzu geführten Diskussionen als Materialsammlung, auf die im weiteren Fortgang des Projekts immer wieder zurückgegriffen werden kann.
Das Projekt wird seitens des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz von Herrn Staatssekretär Dr. Ernst Theilen und in der Durchführung von Herrn Oberregierungsrat Manfred Heeb, betreut. Ohne die engagierten Referentinnen und Referenten sowie Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer hätte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden können. Ihnen sei deshalb ebenso gedankt wie Frau Erika Kögel, Sekretärin an meinem Lehrstuhl, meiner Assistentin Frau Dr. Annette Guckelberger und Herrn Forschungsreferenten Thorsten Siegel für die Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Tagung. Die Hauptlast hat diesbezüglich Frau Elsie Medl, Sektretärin an meinem Lehrstuhl, getragen, die darüber hinaus nicht nur die mühevolle Aufgabe übernommen hat, die Tonbandmitschnitte zu transkribieren, sondern den Tagungsband auch redaktionell betreut hat. Die Schlussredation lag in den Händen von Frau Irene Eggensberger und Frau Ursula Jungkind vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung.
Am 22. Juni 1889 wurde das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ verabschiedet. Neben Krankheiten (1883) und Betriebsunfällen (1884) wurden damit auch Alter und Erwerbsunfähigkeit als zentrale und in der Industriegesellschaft nur unzureichend abgesicherte Lebensrisiken von der staatlichen Sozialgesetzgebung erfasst. Der Forschungsbericht untersucht [1.] den Entstehungsprozess des ersten deutschen Rentenversicherungsgesetzes vor dem Hintergrund der politischen und sozialen Verfassung des Kaiserreiches. Da Bismarck sich in den entscheidenden Jahren seit 1887 bereits aus der sozialpolitischen Gesetzgebung weitgehend zurückgezogen hatte, wurden Handlungsspielräume frei, die anderen Akteuren nicht nur vorher kaum denkbare Durchsetzungschancen eröffneten, sondern ihnen auch erhöhte Verantwortung zumaßen. Das Gesetz wurde im Reichsamt des Innern angestoßen, als Entwurf zunächst vom Bundesrat behandelt und schließlich in drei Lesungen des Reichstags durchberaten. Während die öffentlichen Beratungen des Reichstags zu dieser Materie in der Literatur bereits verschiedentlich analysiert wurden, legt diese Studie besonderes Gewicht auf die bisher unbekannten Aushandlungsprozesse zwischen den obersten Reichsbeamten, den Bundesratsvertretern der Einzelstaaten und den Reichstagsabgeordneten. Dafür wurden Aktenbestände sowohl aus dem Bundesarchiv wie auch aus den Archiven der größeren Länder Preußen, Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen ausgewertet.
Die Analyse des politischen Entscheidungsprozesses zum Gesetz wird [2.] verknüpft mit einer Untersuchung seines sozialpolitischen Gehalts. Für einige Kernelemente des Gesetzes wird genau zurückverfolgt, wer welche Bestimmung durchzusetzen half und wer andererseits mit welchen Gegenkonzepten scheiterte. Die Durchleuchtung solcher Entstehungshintergründe trägt zum besseren Verständnis charakteristischer Züge des deutschen Rentenversicherungssystems bei, die sich zum Teil bis heute erhalten haben. Ein solches Charakteristikum ist die Differenzierung der Beiträge und Leistungen entsprechend dem Lohneinkommen, die keineswegs von vornherein selbstverständlich war. Sowohl innerhalb der Reichsverwaltung wie auch unter den konservativen Parlamentariern gab es eine starke Bewegung zugunsten von Einheitsrenten, die nur einen minimalen Schutz gegen die ärgste Altersarmut gewährleisten sollten. Letztlich blieben die Vertreter dieser Richtung aber in der Minderheit.
Im Ausblick der Studie wird die deutsche Gesetzgebung für die Versorgung von Alter und Erwerbsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem zeitgenössischen internationalen Vergleichsfeld diskutiert, um einen Beitrag zur historischen Verortung des deutschen Sozialstaats zu leisten.