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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (2)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (1)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
Am 23. Mai 2012 vollendet Rupert Scholz sein fünfundsiebzigstes Lebensjahr. Aus diesem Anlass vereinigt der von Rainer Pitschas und Arnd Uhle herausgegebene Sammelband Abhandlungen, die Rupert Scholz in einem Zeitraum von mehr als drei Jahrzehnten zu Strukturfragen, Entwicklungstendenzen und Bewährungsproben der parlamentarischen Demokratie verfasst hat. Die vorgelegte Auswahl umfasst Beiträge, die die Legitimität der repräsentativen Demokratie behandeln, ihre Funktionsbedingungen und inneren Lebens-gesetze nachzeichnen, die in ihr bestehenden institutionellen Beziehungsgeflechte erörtern und die hieraus resultierenden Konfliktlagen analysieren. Gemeinsam ist den Abhandlungen der Umstand, dass sie nicht nur aus dem Horizont des Staatsrechtlers verfasst, sondern zugleich von vielfältigen politischen Erfahrungen in Parlament wie Gubernative durchdrun-gen sind. Das führt zu einer einzigartigen Verbindung von wissenschaftlicher Erkenntnis und praktisch-politischer Einsicht. Angesichts dessen ist die Bedeutung der in den vorliegenden Band aufgenommenen Beiträge bis heute ungebrochen.
Dismantling Public Policy
(2012)
Kommunalsteuern und -abgaben
(2012)
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(2012)
Migranten im Sozialstaat
(2012)
Leistungsvergleiche sind - nicht nur im Sport - in aller Munde. Der im Rahmen der zweiten Stufe der Föderalismusreform im Jahr 2009 in das Grundgesetz aufgenommene Art. 91d GG kündet davon.
Diese Bestimmung wirft verwaltungs- und verfassungsrechtliche Fragen auf vielerlei Ebene auf, die in der Schrift näher behandelt werden, etwa zur rechtlichen Qualifikation der Vergleichsstudien bzw. der sie regelnden Norm oder dem Leitbild von Föderalismus bis hin zu rechtlichen und methodischen Anforderungen an das Verfahren bei Leistungsvergleichen.