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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
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Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999. 241 Seiten. brosch. DM 79,- ISBN 3-7890-5969-2
Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells nimmt die Neugestaltung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens mit den Bestandteilen Budgetierung, Kostenrechnung und Produktorientierung eine wesentliche Rolle ein. Diese Instrumente werden in aktuellen Reformprojekten jedoch i.d.R. an ein kamerales Haushalts- und Rechnungswesen angebunden. Da die Kameralistik rein zahlungsorientiert ist, bleibt der tatsächliche (Netto-)Ressourcenverbrauch in der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung
weiter unberücksichtigt.
In der vorliegenden Arbeit wird, ausgehend vom Neuen Kommunalen Rechnungswesen, welches aus einer Ergebnis-, einer Vermögens- und einer Finanzrechnung besteht, und unter Berücksichtigung von internationalen Entwicklungen, ein Konzept für die Neugestaltung des Haushaltswesens auf der Grundlage des Ressourcenverbrauchskonzepts entwickelt. Der künftige Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnishaushalt, der die Aufwendungen und Erträge der Periode gegenüberstellt, und aus
einem Finanzhaushalt, der die Einzahlungen und Auszahlungen der Periode erfasst. Statt der traditionellen Untergliederung des Haushaltsplans in Einzelpläne und Abschnitte erfolgt im neuen Haushaltswesen eine Untergliederung des Gesamthaushalts nach der organisatorischen Struktur.
Der neue Haushaltsplan wird mit Flexibilisierungsinstrumenten wie der Globalbudgetierung und Übertragbarkeit verbunden, so dass die Ressourcenverantwortung auf die dezentrale Ebene verlagert wird. Außerdem erfolgt eine Analyse der Übertragbarkeit des schwerpunktmäßig für die kommunale Ebene entwickelten Haushaltswesens auf die Ebene von Bund und Ländern. Des weiteren wird ein Konzept für die Ausgestaltung der Finanzplanung entwickelt. Einen weiteren Teil der Untersuchung nimmt die
Notwendigkeit und Ausgestaltung von outputbezogenen Haushaltsplänen im neuen Haushaltswesen ein.
Im letzten Teil erfolgt eine Beschreibung und Analyse des Modellhaushalts für die Stadt Wiesloch. Des weiteren werden Ansätze für die Neugestaltung des Haushaltsplanungsprozesses entwickelt. Dem schließen sich eine Zusammenstellung sämtlicher im Haushaltsplan darzulegenden Pläne und Übersichten und eine Analyse der Anpassung traditioneller Haushaltsgrundsätze an das neue Haushaltswesen an. Außerdem wird untersucht, wie die traditionellen finanzstatistischen Vorgaben mit dem neuen Haushaltswesen erfüllt werden können, inwieweit eine Neugestaltung der Haushaltsansatzstatistik notwendig ist und welche Bedeutung der Haushaltsansatzstatistik gegenwärtig und zukünftig zukommt.
Die vorliegende Untersuchung macht deutlich, dass ein ressourcenverbrauchsorientiertes Haushalts- und Rechnungswesen ein geeignetes Instrument für eine umfassende Verwaltungsreform darstellt.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999. 249 Seiten. brosch. DM 79,- ISBN 3-7890-6228-6
Staat und staatliche Verwaltung sind durch die zunehmende Internationalisierung auch klassischer »innerer« Angelegenheiten – öffentliche Sicherheit, Gesundheits- und Umweltpolitik usw. – nicht obsolet geworden. So haben sich die UN in der 50. Vollversammlung 1996 mit Problemen von öffentlicher Verwaltung und Entwicklung befasst. Die
Weltbank hat ihren Weltentwicklungsbericht 1997 dem Thema »Der Staat in einer sich ändernden Welt« gewidmet. Die OECD beschäftigt sich ebenfalls seit langem mit Fragen z.B. der öffentlichen Verwaltung in postsozialistischen Staaten. Die Studie des Autors zur Kaderverwaltung und Staatstransformation, Entwicklungsverwaltung und Staatsentwicklung wie zum modernen Verwaltungsstaat und seiner Modernisierung gewähren Einsichten in die Veränderungsprozesse von Staat und Verwaltung; sie unterstreichen die historischen Grundlagen und sozioökonomischen Bedingungskonstellationen und richten den Blick auf Staat und
Verwaltung nach Abschluss der transitionalen Phase. Deutlich wird: Angesichts der heutigen Managerialisierung und Ökonomisierung des Staates stellt sich auch für Gesellschaften der Staatsmoderne die Frage, wie eine Ordnungspolitik beschaffen sein sollte, die neben dem Wirtschaftlichkeitsprinzip die Werte von Demokratie und Rechtsstaat pflegt.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart 1999. 167 Seiten. brosch. DM 18,- ISBN 3-929981-23-8
Vorwort des Verfassers zur 2. Auflage
Nach Abschluß des Feldversuchs "Doppik im gemeindlichen Rechnungswesen" in der Großen Kreisstadt Wiesloch im Sommer 1996, einer sich daran anschließenden, mehr als zweijährigen Anwendungserfahrung mit dem NKR im Parallelbetrieb zum HKR und unmittelbar vor Beginn der Alleinbetriebsphase des NKR in Wiesloch wird die zweite Auflage der "Konzeptionellen Grundlagen" vorgelegt.
Wie nicht anders zu erwarten, stellte sich bei der praktischen Umsetzung des Speyerer Verfahrens heraus, daß das Konzept einer Reihe von Ergänzungen, Präszisierungen und Modifikationen bedurfte. Auch die inzwischen erfolgte Entwicklung eines, mit dem NKR kompatiblen Haushaltskonzeptes (Lüder, Neues Kommunales Haushaltswesen NKH, 1998) erforderte einige Anpassungen. Eine Überarbeitung und Ergänzung der ersten Auflage der "Konzeptionellen Grundlagen" war deshalb notwendig.
Unter Beibehaltung des Grundkonzeptes erfolgten größere Änderungen und Ergänzungen
des Kontenrahmens,
der Struktur der Finanzrechnung einschließlich Überleitungsrechnung zwischen Jahresergebnis und Cash Flow,
zu Bewertungsverfahren für einzelne Positionen der Vermögensrechnung,
zur Konsolidierung der Einzelabschlüsse,
zur Kostenrechnung und
zu den Einführungsstrategien.
Für die derzeit noch andauernde Mitarbeit am "Modellprojekt Wiesloch", für die kritische Durchsicht des Manuskripts und für die Unterstützung bei der Anfertigung der Anlagen zu diesem Band danke ich Dr. Christine Ahlgrimm und Dr. Christiane Behm.
Speyer, Dezember 1998
Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt am Main 1999. Etwa 760 Seiten. Gebunden. DM 228,- ISBN 3-465-03047-8
Die Monographie enthält die erste Darstellung von Leben und Werk des Juristen und Gründungsrektors der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Der aus Hannover stammende Schmalz, dessen Biographie im ersten Teil der Arbeit rekonstruiert wird, wurde in Göttingen als Schüler Pütters zum Reichsjuristen herangebildet und ging 1789 als Ordinarius an die Albertus-Universität zu Königsberg. Hier blieb er bis 1803 und verfasste unter dem Einfluss Kants seine ersten Schriften zum Naturrecht, die ihn bekannt machten. Von 1803 bis 1806 lehrte er (bis zur Schließung der Universität durch die Franzosen) in Halle und wechselte dann in die preußische Hauptstadt über, um dort die Gründung einer neuen Universität mit vorzubereiten. Daneben war er für die preußischen Reformer um den Freiherrn vom Stein publizistisch tätig. Seines Ansehens, dass er sich als Gründungsrektor der Friedrich-Wilhelms-Universität (1810/11) erworben hatte, ging er allerdings 1815 wieder verlustig, als er mit einer Broschüre den sog. "Tugendbundstreit" entfesselte und sich auf diese Weise mit den deutsch-patriotischen Strömungen, die sich in den Befreiungskriegen entwickelt hatten, anlegte.
Der zweite Teil ist einer umfassenden Gesamtdarstellung seines wissenschaftlichen Werkes gewidmet. Nach einer Würdigung seines unter dem Einfluss der Ethik Kants entwickelten frühen Naturrechts wird ausführlich das Staats- und Verfassungsrecht rekonstruiert; es zeigt sich hier, dass er als "Rechtskantianer" zwar zentrale Anregungen seines großen Königsberger Kollegen aufnahm, doch die liberalen Implikationen der kantischen Theorie - insbesondere die Gewaltenteilung - ablehnte und auch weiterhin für eine gemäßigte Form der absoluten Monarchie plädierte. Schließlich werden Schmalz' kameralwissenschaftliche und staatswirtschaftliche Arbeiten analysiert, die ihn als "letzten Physiokraten" in Deutschland ausweisen, die aber gleichwohl in ihrer Zeit noch starke Beachtung gefunden haben.
Der Sold der Minister
(1999)
Die Bezahlung von Ministern war lange' kein öffentliches Thema. Das änderte sich erst Anfang der neunziger Jahre, als bekannt wurde, daß sich Landesminister in ganz Deutschland, unbemerkt von der Öffentlichkeit, geradezu sittenwidrige Privilegien genehmigt hatten. So erwarben sie nach ganz kurzen Amtszeiten riesige Rentenansprüche, deren wirtschaftlicher Wert oft höher war als das offen ausgewiesene Gehalt.