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Institute
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (34)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (28)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (24)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (24)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (19)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (11)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (10)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (10)
Die Landarztquote
(2017)
So sehr das Idol des Landarztes nicht nur die Literatur von Balzac bis Kafka, sondern auch Vorabendserien im Fernsehen prägt: Für die meisten heutigen Medizinstudierenden klingt die Berufsperspektive »Landarzt« nicht hinreichend verheißungsvoll. Die flächendeckende ärztliche Versorgung ländlicher Regionen ist zusehends bedroht. Um die besten Therapierezepte ist eine intensive Diskussion entbrannt. Die Politik erwägt als Teil eines Maßnahmenbündels eine sog. Landarztquote. Sie soll solchen Studienplatzbewerbern, die sich zu einer ärztlichen Tätigkeit als Allgemeinmediziner auf dem Land verpflichten, einen privilegierten Zugang zu dem zulassungsbeschränkten Studienfach gewähren. Die Autoren analysieren die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit (»Ob«) einer solchen Quote ebenso wie Optionen ihrer gesetzlichen Ausgestaltung (»Wie«). Die beiden Speyerer Professoren gelangen zu dem Ergebnis: Die Landarztquote ist weniger eine Frage des rechtlichen Könnens als des politischen Wollens.
Die Konzessionsabgaben
(1991)
<b>Abstract</b>
Hinsichtlich der Frage, welcher Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab und welche Prüfungsintensität im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geboten und möglich sind, werden vielfach unbewiesene Behauptungen aufgestellt. Innerhalb eines buntschillernden Meinungsspektrums sind Auffassungen verbreitet, die eine Entscheidung aufgrund Interessen- oder Folgenabwägung befürworten und hierbei die Prüfung der materiellen Rechtslage entweder für gänzlich verzichtbar halten oder Rechtsfragen der Hauptsache einer nur "summarischen Prüfung" unterziehen wollen. Die seit jeher streitbefangenen Problemkomplexe harren nach wie vor einer dogmatisch zufriedenstellenden Erörterung.
Angesichts dieses Befunds nimmt der Autor im ersten, der Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen gewidmeten Teil der Arbeit eine verfassungsrechtliche Grundlegung des materiellrechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsmaßstabs vor. Hierzu analysiert er die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und des einstweiligen Rechtsschutzes im Besonderen vor dem Hintergrund der Rechtsschutzgarantie und der Gesetzesbindungspostulate. Ausgehend von den herausgearbeiteten eilverfahrensspezifischen Prämissen für den Prüfungsmaßstab untersucht er sodann die Verfassungsmäßigkeit der in Literatur und Rechtsprechung zu den verschiedenen Systemen einstweiligen Rechtsschutzes vertretenen Abwägungslösungen.
Gegenstand des zweiten Teils ist die Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen, mithin der im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geforderte und mögliche Umfang der Rechtsprüfung. Eingangs werden die Unzulänglichkeiten der Folgerungen aus dem Begriff der "summarischen Prüfung" aufgezeigt. In der Erkenntnis, das Problem der Prüfungsintensi-tät nur durch eine grundlegende Analyse der Ziele, Charakteristika und Bedingungen richterlicher Entscheidung unter Einbeziehung auch rechtstheoretischer, erkenntnistheoretischer und entscheidungstheoretischer Aspekte lösen zu können, wird in einem ersten Schritt der Ablauf gerichtlicher Entscheidungen unter besonderer Berücksichtigung der Informationsgewinnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt. In Erörterung der Frage, welche Anforderungen an das Ergebnis der Entscheidung, namentlich die rechtliche Prämisse zu stellen sind, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Richtigkeitskonzeptionen. Als Ziel des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens fordert der Autor hierbei anstelle der "richtigen" Entscheidung eine Entscheidung lege artis, die den Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Gründlichkeit der rechtlichen Prüfung optimal löst und bestimmte materiale Mindestkriterien erfüllt. Statt der verbreiteten "summarischen Prüfung" erachtet er eine solche rechtliche Prüfung lege artis auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für erforderlich und möglich und zeigt verfahrensbezogene und verfahrensunabhängige Potentiale zur Kompensation des Zeitfaktors auf.
<b>Abstract</b>
In diesem Band wird erstmals die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland auf breiter Basis dokumentiert. Rund 160 Quellenstücke veranschaulichen die Diskussion im Regierungslager, aber auch die Positionen in Industrie, Landwirtschaft und interessierter Öffentlichkeit. Für eine gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung gab es kaum Vorbilder. Dagegen bildeten die bereits verabschiedeten Reichsgesetze über die Kranken- und Unfallversicherung wichtige Referenzpunkte im Gesetzgebungsprozess. Während Bundesrat und Reichstag den eingeschlagenen Weg zur beitragsfinanzierten Sozialversicherung weiter verfolgten, hielt Bismarck an seinem Konzept einer Staatsbürgerversorgung aus Steuermitteln fest. Letztlich verzichtete er aber darauf, seine Vorstellungen durchzusetzen und ebnete den Weg zur Verabschiedung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes von 1889.
Neben der Gesetzesgenese werden Alternativmodelle einer Altersabsicherung, vor allem im Bergbau und bei den Gewerkschaften, vorgestellt.
Der Band umfasst ein breites Spektrum an Quellentypen, angefangen vom behördeninternen Schriftverkehr, über Sitzungsprotokolle, Zeitungsartikel, Gerichtsurteile, nichtamtliche Denkschriften und private Briefwechsel. In einer Besprechung von Gerhard A. Ritter in der Historischen Zeitschrift Bd. 286 (2006) wurde der Band unlängst als "ein besonderes Filetstück" der Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik gewürdigt (S. 114).
Wie die öffentliche Diskussion um den Bildungsgipfel 2010 und die Exzellenzinitiative 2.0 zeigt, ist die gemeinsame AufgabenJanehmung von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschafts- und Bildungspolitik ein aktuelles Thema.
Dass dies so ist, muss den aufmerksamen Beobachter verwundern, hatte sich doch das Gros der politischen Akteure, die seit 2004 an der Neuordnung der föderalen Zuständigkeiten im deutschen Bundesstaat arbeiteten, von ihren Bemühungen gerade ein Ende der kooperativen Verflechtungen zwischen Bund und Ländern auch und gerade in diesen für die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland so wichtigen Politikfeldern versprochen. Die sogenannte "Föderalismusreform" in ihren beiden Etappen von 2006 und 2009 hatte unter anderem eine Entflechtung der gemeinschaftlichen AufgabenJanehmung von Bund und Ländern zum Ziel, der man in der aktuellen föderalen Praxis indes nur bedingt näher gekommen zu sein scheint. Es geht also scheinbar nicht ohne die "Gemeinschaftsaufgaben"; dies ist ein Umstand, der sie für wissenschaftliche Analysen zweifelsohne interessant macht.
In diesem Band werden Genesis und Problematik der Gemeinschaftsaufgaben in der Wissenschafts- und Bildungspolitik politikwissenschaftlich, juristisch und historisch analysiert. Diese spezifisch "deutsche" Form der kooperativen AufgabenJanehmung zwischen Bund und Ländern wird zudem mit den Kompetenzen der Gebietskörperschaften im Wissenschafts- und Bildungsbereich in vier anderen föderativen Systemen (Schweiz, Österreich, USA, Kanada) verglichen. Eine Darstellung der Geschehnisse in der ersten Etappe der Föderalismusreform durch einen beteiligten Wissenschaftler und ein Interview mit einem Praktiker über seine Erfahrungen in und mit den Gremien und Institutionen der kooperativen AufgabenJanehmung vervollständigen den Band.
Die Freiheit des Rundfunks
(1984)
<b>Abstract</b>
Die historische Studie leistet einen Beitrag zur Erforschung der verfassungspolitischen Entwicklung in Deutschland nach 1945. Untersuchungsgegenstand ist der Prozeß der Verfassungsgebung in der Sowjetischen Besatzungszone von 1946 bis zur Annahme der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949.
In der Arbeit wird den Fragen nachgegangen, warum bereits Mitte 1946 die verfassungspolitische Diskussion mit einem SED-Entwurf für eine "Reichsverfassung" einsetzte, welche Einflüsse und Weisungen von Seiten der sowjetischen Besatzungsmacht auf den Verfassungsgebungsprozeß nachweisbar sind und in welchen Etappen der gesamtdeutsch angelegte "Entwurf einer Verfassung für die deutsche demokratische Republik" entstanden ist. Verschiedene Verfassungsentwürfe zwischen 1946 bis 1949 sind als Dokumente im Anhang abgedruckt.
Die vorliegende Arbeit stellt die erste verwaltungswissenschaftliche Untersuchung der Regulierung der Gasnetznutzung dar. Der zugrunde gelegte verhaltens- und vollzugsorientierte theoretische Bezugsrahmen macht insbesondere den Einfluss der vorherrschenden Regulierungskultur und informaler Instrumente auf das Regulierungsergebnis deutlich.
Ausgangsproblem der Untersuchung ist, dass sich der EU-Binnenmarkt für Energie nur zögerlich entwickelt hat. Aus Sicht der EU-Kommission ist ein zentraler Grund hierfür, dass die entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in vielen Mitgliedstaaten nur mangelhaft umgesetzt wurden. Die Arbeit zeigt am Beispiel der deutschen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltregulierung, dass weniger die mangelnde Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts für Liberalisierungsmängel verantwortlich ist, sondern das Konzept selbst einige dieser Mängel zu verantworten hat.
Das EU-Regulierungskonzept orientiert sich am britischen Modell der Infrastrukturregulierung, das die Einrichtung unabhängiger sektorspezifischer Regulierungsbehörden vorsieht, die mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen und Ermessensspielräumen ausgestattet sind. Dieser Regulierungsansatz wird im Kontext der Arbeit als Ausdruck des Regulierungsstaates gesehen. Mit Blick auf Deutschland stellt sich die Frage der Geeignetheit dieses Ansatzes, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Eine Ausgangshypothese der Arbeit ist, dass die Verbesserung des Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt in den letzten Jahren weniger auf der Umsetzung des EU-Regulierungskonzepts, sondern vor allem auf informale Absprachen und Arrangements im Sinne des Gewährleistungsstaates zurückzuführen sind. Der Gewährleistungsstaat zeichnet sich durch Verantwortungsteilung zwischen staatlichen und privaten Akteuren auf der Basis regulierter Selbstregulierung und eines Kooperations- und Konsensprinzips aus, bei dem der Staat nach wie vor die Letztverantwortung trägt.
Die Arbeit zeigt, dass der Bereich der Netzzugangsregulierung durch informale Handlungen und Absprachen geprägt ist, die durch Merkmale des Gewährleistungsstaates gekennzeichnet sind und eine positive Wirkung auf das Liberalisierungsergebnis entfalten konnten. Demgegenüber hat sich der Bereich der Netzentgeltregulierung, der sich durch Merkmale des Regulierungsstaates auszeichnet, nicht wesentlich auf das Liberalisierungsergebnis ausgewirkt. Stattdessen leidet die dort praktizierte Anreizregulierung entgegen den Erwartungen der ökonomischen Literatur unter diversen Regulierungsproblemen, die die Transparenz, Methodenrobustheit und das Investitionsverhalten der Netzbetreiber betreffen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Reformvorschläge und ein Regulierungsmodell entwickelt, die sich an Merkmalen des Gewährleistungsstaates orientieren und eine stärkere Einbindung von Netzbetreibern und Netznutzern in die Netzentgeltregulierung als Alternative zur Anreizregulierung vorsehen, um das Liberalisierungsergebnis zu verbessern.
Nomos Verlag, Baden-Baden 2000. 224 S., brosch., € 30,– ISBN 3-7890-7029-7
Das Grundgesetz weist einen hohen Grad der Konkretisierbarkeit für das Verwaltungshandeln auf. Anlässlich seines 50-jährigen Jubiläums behandelten daher hochrangige Vertreter aus Politik, Praxis und Wissenschaft die Entwicklung der deutschen Verwaltung in den letzten fünf Jahrzehnten und ihre Zukunftsperspektiven innerhalb der Europäischen Union.
Der Band stellt die Erträge der Tagung, die gemeinsam vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften und dem Bundesministerium des Innern veranstaltet
wurde, der Öffentlichkeit vor.
In dem Eröffnungsvortrag befasst sich der Bundesinnenminister Otto Schily mit der »Europäisierung der Innenpolitik«. Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach ist mit ihrem Festvortrag zu »50 Jahren Grundgesetz« vertreten. Weitere Referate und Beiträge aus den Arbeitsgruppen behandeln den Wandel der Staatsaufgaben, die sich verändernde Stellung der Länder und Kommunen im Rahmen
des Verwaltungsvollzugs, den Prozess der Privatisierung sowie Notwendigkeit und Grenzen eines föderalen Finanzausgleichs.
Die Abgeordnetendiäten
(1974)
R. Oldenbourg Verlag, München 2000. 384 S., DM 78, € 39,80, ISBN: 3-486-56419-6
Das geopolitische Mächtedreieck aus Frankreich, Preußen/Deutschland und Rußland/Sowjetunion bestimmte in den beiden letzten Jahrhunderten entscheidend die Geschichte des Kontinents Europa. Historiker und Politikwissenschaftler aus den drei Ländern präsentieren in diesem Band neue Forschungsergebnisse, die z.T. durch die Öffnung der russischen Archive möglich geworden sind. Sein Schwerpunkt liegt bei der klassischen Außen- und Sicherheitspolitik, aber auch Erinnerungskultur, öffentliche Meinung, Intellektuelle, Einstellungen und Mentalitäten werden in ein neues, differenziertes Licht gerückt.
U.a. geht es um die Legende von der Rettung Preußens vor Napoleon durch Zar Alexander I. in Tilsit, die unterschiedlichen nationalen Erinnerungen an Moskau 1812, der mögliche Separatfrieden des revolutionären Rußland 1917, die Beziehungen zwischen Reichswehr und Roter Armee, einen Vergleich von KPD und PCF, die unterschiedliche Resonanz des Falles Solschenizyn bei französischen und deutschen Intellektuellen und die neue Ostpolitik von Brandt und Pompidou.
Mit diesem Band werden die Ergebnisse einer internationalen Tagung in Verdun im September 1998 publiziert, an deren Organisation Univ.-Prof. Dr. Stefan Fisch im Rahmen seines Projekts "Staat, Politik und Verwaltung in Deutschland und Frankreich seit 1850" maßgeblich beteiligt war.
Nomos Verlag, Baden-Baden 2002, 636 Seiten; brosch.,; 82,– EURO, 138,– sFr ISBN 3-7890-8170-1
Der vorliegende Band gibt den wissenschaftlichen Ertrag eines Arbeitskreises wieder, der am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer eingerichtet war.
Verwaltungswissenschaftlich interessierte Forscher deutscher Universitäten haben sich von 1999 bis 2001 in einer Folge von Sitzungen getroffen, um Grundprobleme der öffentlichen Verwaltung und der Verwaltungswissenschaft zu verhandeln. Das Gesamtprojekt wurde in zwei Teilvorhaben umgesetzt, wobei zum einen die »Verwaltung im Wandel«, zum anderen der »Stand der Verwaltungsforschung« diskutiert wurde. Entsprechend enthält der erste Teil u.a. Beiträge zum Verwaltungsaufbau nach 1945 und zur deutschen Vereinigung. Aktuelle Probleme der Verwaltungsaufgaben, des öffentlichen Dienstes, des öffentlichen Managements und der Governance sowie der Europäisierung und der Globalisierung werden erörtert. Der zweite Teil ist den wissenschaftlichen Grundlagen von Verwaltungswissenschaft, empirischer Verwaltungsforschung, Verwaltungsstudium und insbesondere institutionenökonomischen Ansätzen gewidmet. Beiträge zu Reformverläufen, strategischer Fähigkeit und Widerständen runden das Gesamtvorhaben verwaltungspolitisch ab.
Der Staat sind wir!
(1995)
Der Staat als Beute
(1993)
<b>Abstract</b>
Gegenstand der Dissertation ist das Recht der Strukturfonds der Eu, wobei der wichtigste Fonds, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); besonders berücksichtigt wird. Diese Fonds bilden die wichtigsten strukturpolitischen Förderinstrumente der Eu. Ihre vorrangige vertragliche Aufgabe ist es, zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU beizutragen, um den inneren Zusammenhalt der EU zu stärken.
Für den laufenden Förderzeitraum 200-06 hat die EU etwa 1/3 ihrer Haushaltsmittel für diese Fonds eingeplant. Sie fördern überwiegend mehrjährige Programme für zusätzliche Initiativen zur regionalen Entwicklung. Diese Programme legen für die jeweilige Förderregion die Schwerpunkte dieser Initiativen, die für ihre Umsetzung in Betracht kommenden Maßnahmen sowie die Modalitäten der Finanzierung und Kontrolle fest. Sie werden von der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat, seiner Förderregion und den Endbegünstigten dieser Programme gemeinsam finanziert. Die Höhe des Fondsbeitrages richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaates und seiner Förderregion sowie dem Gewicht der sozioökonomischen Probleme. Ein Fondsbeitrag ist nur zulässig, wenn die Programme mit den Grundsätzen der Strukturfonds und der übrigen EU-Politiken - etwa in den Bereichen Wettbewerb, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr oder des Umweltschutzes - vereinbar sind.
Planung und Verwaltung dieser Programme wurden für den laufenden Förderzeitraum weiter dezentralisiert, um die knappen Verwaltungskapazitäten der EU-Kommission zu entlasten und die Verantwortung der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden zu stärken. Die Mitwirkung der EU-Kommission wurde auf die strategische Ebene der Programmplanung, ihre Kontrollfunktion auf eine "Kontrolle der Kontrolle" beschränkt. Im Gegenzug wurden ihr weiterreichende Befugnisse eröffnet, um Rechtsverstöße der mitgliedstaatlichen Behörden bei der Umsetzung der Programme wirkungsvoll zu sanktionieren. Diesen obliegt die Regelung der Details der Programme und deren Umsetzung einschließlich der Vergabe der Programmmittel sowie die Kontrolle, ob diese Mittel durch die Endbegünstigten ordnungsgemäß verwendet wurden. Der Programmerfolg hängt damit stark von den mitgliedstaatlichen Behörden ab.
Das Recht der Strukturfonds gebietet es, die Fondsmittel vorrangig auf die schwächsten Regionen und die drängendsten Entwicklungsprobleme zu konzentrieren. Dieses Gebot wird im laufenden Förderzeitraum noch eingehalten. Die 2004 anstehende Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten wird zu einer erheblichen Zunahme der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU führen und es notwendig machen, im 2007 beginnenden neuen Förderzeitraum die Strukturfondsmittel zu einem großen Teil für die Entwicklung der bedürftigsten Regionen in den neuen Mitgliedstaaten einzusetzen und die Zahl und die Mittelausstattung der Programme für die bisherige EU der 15 deutlich zu reduzieren. Die Erfahrungen mit den bisherigen Erweiterungen zeigen, dass die Bedeutung der Strukturfonds mit diesem Integrationsschritt weiter zunehmen wird.
<b>Abstract</b>
Nach der Einführung des Neuen Steuerungsmodells in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung stehen auch Parlament und Regierung vor dieser Herausforderung. Mit der Abkehr von einem ressortbezogenen und der Hinwendung zu einem ergebnisorientierten Haushalt, der Möglichkeit leistungsbezogener Planaufstellung und der Aufnahme von Leistungsaufträgen in Rheinland-Pfalz wird das bisherige - oft als unzureichend bezeichnete - Haushaltsverfahren in ersten Schritten umgestellt. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die Rechte des Parlaments innerhalb der Gewaltenbalance von dieser Entwicklung berührt werden. Parallel dazu trifft diese Entwicklung im Haushaltsbereich auf ein Bedürfnis nach genereller Erneuerung. In der bisherigen Ausgestaltung des Haushaltsverfahrens wird die Diskussion im Parlament aufgrund der detaillierten kameralistischen Unterteilung des Haushalts häufig zu sehr auf Einzelfragen verengt, grundsätzliche Perspektiven und strategische Neuansätze geraten leicht in den Hintergrund.
Unter Bezugnahme auf die besondere Situation in Rheinland-Pfalz und die dortige Einführung von Leistungsaufträgen in das rheinland-pfälzische Haushaltsrecht stellt die Untersuchung die Position von Parlament und Regierung im Haushaltsverfahren sowie die darin wirkenden Einflüsse des Neuen Steuerungsinstruments sowie deren Entwicklungsziele dar. Zur Erfassung der konkreten Situation in Rheinland-Pfalz werden die im Rahmen des Forschungsprojekts geführten Interviews mit den Vertretern der Ministerien und die Ergebnisse eines zu diesem Projekt durchgeführten Workshops mit Vertretern des Parlaments erörtert.
Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Aspekte dieser Entwicklung dar. Auf dieser Grundlage werden schließlich Ansätze und Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Situation herausgearbeitet, die sich sowohl an das Parlament als auch an die Regierung richten.
Der informale Rechtsstaat
(1981)
Demokratie ohne Volk
(1993)
Abstract
Die Frage nach der Ausgestaltung der Demokratie ist angesichts einer wachsenden Ausdifferenzierung öffentlicher Entscheidungsebenen und -träger sowie vermehrender Anzeichen für Legitimationsschwächen der bestehenden demokratischen Systeme in Europa wieder zu einem zentralen Gegenstand der politischen und der rechts- und politikwissenschaftlichen Diskussion geworden. Im europäischen Mehrebenensystem sind die herkömmlichen Verfahren und Formen der Vermittlung demokratischer Legitimation nur bedingt tauglich. Die Debatte über die demokratische Ausgestaltung der Europäischen Union muss dabei unterschiedlichen Demokratiekonzepten und unterschiedlichen demokratischen Traditionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
Das vorliegende Gemeinschaftswerk europäischer Rechts- und Politikwissenschaftler macht die Demokratiekonzepte und aktuellen Reformdiskussionen verschiedener europäischer Staaten sichtbar und erörtert Perspektiven für die Entwicklung demokratischer Strukturen in der Europäischen Union und im Prozess der Globalisierung. Auch werden mit Blick auf neue Organisationsformen staatlichen Handelns und vor dem Hintergrund der europäischen Diskussion die durch das deutsche Verfassungsrecht eröffneten Entwicklungsmöglichkeiten der Demokratie in Deutschland ausgelotet.
Demokratie in Europa
(2005)
Policies to promote high participation in Higher Educations (HE) systems aim to deliver social justice and economic development through widening participation of under-represented groups. Degrees of Success provides a critical test of this through examination of participa-tion and success of learners progressing to HE with a vocational background.
Employing an original conceptual framework that combines the ideas of Basil Bernstein and Pierre Bourdieu the authors analyse the various transitional frictions experienced by learners with VET backgrounds on their journeys into and through the HE system. The findings indi-cate that including students with vocational qualifications does lead to widening participation but that their modes of participation may not provide fair access and outcomes. In part this is due to the epistemic incompatibilities between higher and vocational education which remain unresolved despite constant VET qualification reform.
This book, therefore, extends the debate about widening participation beyond metaphors of barriers to access to consider the epistemic and pedagogical challenges of increasing student heterogeneity in high participation HE systems. The analysis and policy suggestions therefore have relevance for all seeking to support students' HE learning journeys, and policy makers concerned with how best to utilise HE systems as means of furthering social mobility and justice.
<b>Abstract</b>
In der Diskussion um den Wirtschaftsstandort spielt die Beschaffenheit eines effizienten Verfahrensrechts eine zentrale Rolle. Dem Wirtschaftsfaktor "Zeit" soll durch eine Straffung der Verwaltungsverfahren Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund wurden in den 1990er Jahren auf Bundes- und Länderebene zahlreiche Beschleunigungsregelungen erlassen, die Anlass zu einer Untersuchung auf ihren Regelungsgehalt, den Grad ihrer Umsetzung und ihre Beschleunigungswirkung boten. Zu diesem Zweck wurden am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg insgesamt 2236 in den Jahren 1990 bis 1999 bei 24 Genehmigungsbehörden (Regierungspräsidien und unteren Verwaltungsbehörden) in Baden-Württemberg durchgeführte immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche und baurechtliche Zulassungsverfahren für gewerbliche Vorhaben mittels Aktenanalyse auf Basis von Zufallsstichproben ausgewertet. Diese repräsentative Erhebung wurde durch eine Behördenumfrage (43 Behörden) sowie eine Kundenbefragung (133 verwertbare Fragebögen) ergänzt.
Die Publikation gibt Gegenstand und Methodik des Forschungsprojekts sowie die Ergebnisse der empirischen Untersuchung wieder. Sie wird durch die in der Schriftenreihe der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg erschiene Veröffentlichung "Beschleunigung von Genehmigungsverfahren" [bitte verlinken] um die daraus abzuleitenden Empfehlungen zur weiteren Verfahrensoptimie-rung ergänzt.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung konnte eine wesentliche Verringerung der Verfahrensdauern im betrachteten Zeitraum festgestellt werden. Während im Bereich Wasserrecht der Rückgang mit 73 % am deutlichsten ausfiel, lag er im Immissionsschutzrecht bei 45 % und im Baurecht bei 34 %. Die positive Entwicklung konnte auch auf den Einsatz der Beschleunigungsgesetze als Maßnahmenbündel zurückgeführt werden, denen damit insgesamt ein hoher Zielerreichungsgrad zu bescheinigen ist. Ein weiteres Erfolgsanzeichen ist der Anteil der Verfahren, die innerhalb vorgegebener Bearbeitungsfristen erledigt wurden. Hier konnte im Immissionsschutzrecht zwischen 1990 und 1999 ein Anstieg von 48 % auf 85 %, im Wasserrecht von 71 % auf 92 % und bei Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben von 64 % auf 83 % nachgewiesen werden.
Teilweise wurden hingegen verbindliche und beschleunigungswirksame Vorgaben nicht umgesetzt, was ein gezieltes, nicht zuletzt auch auf Akzeptanz der Verwaltungsmitarbeiter gerichtetes Nachsteuern sinnvoll macht.
Datenschutz
(2017)
Dieses Lehrbuch behandelt schwerpunktmäßig technische Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Dazu werden grundlegende Verfahren der Anonymisierung und der Gewährleistung von Anonymität im Internet (z. B. Tor) vorgestellt. Das Buch gibt einen Überblick über gängige Verfahren des Identitätsmanagements (z. B. OpenID Connect) und die in elektronischen Ausweisdokumenten (z. B. im Personalausweis) verwendeten Sicherheitsmaßnahmen. Die Datenschutz-Garantien der vermittelten Ansätze werden im Detail behandelt. Im Bereich des World Wide Web erfährt der Leser, wo die Probleme aus Sicht des Datenschutzes liegen und wie diese Lücken geschlossen werden können. Anonyme Bezahlverfahren und eine Untersuchung von Bitcoin runden den technischen Teil des Buches ab. Der Leser lernt Ansätze aus der Praxis kennen, um so je nach Anforderungen in der Systementwicklung das passende Verfahren auswählen zu können.
Daneben werden die Grundlagen des Datenschutzrechts behandelt, weil das Recht auch Anforderungen an technische Lösungen stellt. Betrachtet werden das informationelle Selbstbestimmungsrecht, die Grundzüge des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes. Beispielhaft werden datenschutzrechtliche Fälle bearbeitet.
Gabler Verlag Wiesbaden 1996. 214 Seiten. Gebunden. DM 89,- ISBN 3-8244-6292-3
Was sind die Auswirkungen einer grundlegenden Neugestaltung des öffentlichen Rechnungswesens auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) und die Finanzstatistik?
Der Autor analysiert in der vorliegenden Arbeit die Beziehungen zwischen dem öffentlichen Rechnungswesen, der Finanzstatistik und der gesamtwirtschaftlichen Rechnung über den Staatssektor einer Volkswirtschaft. Dabei werden zunächst die Datengrundlagen für den Staatssektor der deutschen VGR dargestellt, Schwachstellen in der Datenermittlung und -aufbereitung aufgezeigt sowie Ansatzpunkte für eine Verbesserung identifiziert. Anschließend wird untersucht, welche Wirkungen ein Neues Öffentliches Rechnungswesen hat. Die Analyse zeigt, daß das bestehende rein zahlungsorientierte Rechnungswesen als Datenquelle für die leistungswirtschaftliche Rechnung der VGR nur bedingt geeignet ist. Ein neues Rechnungsmodell, das aus einer Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung besteht, bietet dem Staatssektor der VGR eine bessere, weil breitere und periodengerechtere Datengrundlage.
Das Buch wendet sich sowohl an Dozenten und Studenten der Volkswirtschaftlehre als auch an Führungskräfte und Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Rechnungswesens und der öffentlichen Finanzen sowie an Statistiker.