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Institute
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (31)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (26)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (18)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (7)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (6)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (6)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
- Seniorprofessur für Verwaltungswissenschaft, Politik und Recht im Bereich von Umwelt und Energie (Univ.-Prof. Dr. Eberhard Bohne) (1)
Auch wenn das Onlinezugangsgesetz (OZG) nicht mehr fristgerecht bis Ende 2022 umsetzbar ist, schreitet die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung unaufhaltsam voran – neuerdings auch unter der Maxime „Digital First“. Elektronische Verwaltungsleistungen sollen kein Zusatzangebot mehr sein, sondern zum Regelfall werden. Davon ausgehend könnte der nächste (und entscheidende) Schritt in Richtung digitaler Staat „Digital Only“ heißen. Eine (partielle) E-Government-Nutzungspflicht könnte jedoch gegen das Grundgesetz bzw. die Verfassungen der Länder verstoßen – vorausgesetzt sie schützten ein „Recht auf analogen Zugang“.
Immer häufiger begegnen Verbrauchern auf Online-Plattformen Countdowns und Knapp-heits-Meldungen. Ihre intendierte psychologische Wirkung verfehlen sie nicht. Welche gesetzlichen Vorschriften diesen Kaufanreizen Grenzen ziehen und auf welchen Feldern weitergehender Regulierungsbedarf besteht, hat die Rechtswissenschaft bislang noch nicht untersucht. Dieser Aufgabe stellt sich der Beitrag.
Der Beitrag beruht auf dem Rechtsgutachten "Positive Maßnahmen für mehr Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung", das die Autorinnen im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt haben. Er fasst die wichtigsten Punkte knapp zusammen und gibt einen kurzen Überblick über die Zulässigkeit positiver Maßnahmen.
(K)ein Recht auf Analog?
(2022)
Dr. Botta hielt diesen Vortrag online für das Digitale Kolloquium - Netzwerk Promovierender und Habilitierender zum Digitalrecht am 13.6.2022
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben die Ziele der Verwaltungsdigitalisierung nachhaltig verändert. Waren digitale Verfahren bislang vornehmlich als Ergänzung zur analogen Verwaltungspraxis verstanden worden, heißt es nunmehr „digital first“. Erstmalig besteht der politische Wille, einen wirklich digitalen Staat zu schaffen. Doch diese Entwick-lung bringt nicht für alle Bürger:innen nur Vorteile mit sich. Daher lässt sich fragen, ob die:der Einzelne einen grundrechtlichen Anspruch darauf hat, von einem rein digitalen Staat verschont zu bleiben.
Das Kapitel befasst sich mit den Beschäftigungsverhältnissen in der Wissenschaft, insbe-sondere an Hochschulen. Sie sind im Grunde auf andere Forschungseinrichtungen über-tragbar. Hauptaugenmerk liegt auf dem Arbeitsrecht. Da an Hochschulen jedoch nicht nur Arbeitnehmer*innen tätig sind, soll auch ein kurzer Blick auf andere Beschäftigungsver-hältnisse geworfen werden. Dazu gehören insbesondere die Beamtenverhältnisse, in denen viele Professor*innen beschäftigt sind.
Art. 20 GFK: Rationierung
(2022)
Art. 21 GFK: Wohnungswesen
(2022)
Außenwirtschaftsbeziehungen
(2022)
In der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass Pflegefachkräfte in der stationären Langzeit-pflege Kenntnisse über die Anwendung von Pulsoxymetern besitzen. Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen sie die Geräte bedienen? Welche Pflichten und Handlungsspiel-räume haben Einrichtungen, Träger und Pflegefachpersonen? Ein Blick auf die Rechtslage und auf pflegefachliche Aufgaben. Durch Unkenntnis der rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen zum Einsatz von Pulsoxymetern wurden diese Geräte, trotz des bekannten Nutzens zur Früherkennung von kritischen Gesundheitszuständen, in der Corona-Pandemie im Setting stationäre Langzeitpflege bisher nicht ausreichend verwendet. Die rechtlichen Grundlagen sind vielfältig und betreffen fast alle Rechtsgebiete. Der Einsatz von Pulsoxy-metern wird pflegewissenschaftlich als „State of the Art“ angesehen. Dementsprechend müssen Einrichtungen diese Geräte vorhalten und Mitarbeiter*innen in der Benutzung schulen.
Im Rahmen des Vortrags wird die Entwicklung der Besseren Rechtsetzung auf Bundesebene skizziert. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Ausgestaltung der Gesetzesfolgenab-schätzung gelegt. Neben der thematischen Ausdifferenzierung wird auch die Digitalisierung des Instruments im Rahmen des Projektes "E-Gesetzgebung" in den Blick genommen.
Das Buch stellt die Ergebnisse der vom FÖV durchgeführten Langzeitevaluationen der beiden baden-württembergischen Regelungen zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung, der VwV ÖB und des UVwG, dar.
Das Buch thematisiert die Beteiligung von Bürgerinnen bei Planungs- und anderen umwelt-relevanten Vorhaben in Baden-Württemberg. Im Rahmen der Intensivierung der Beteiligung von Bürgerinnen wurde ab 2014 in Baden-Württemberg mithilfe der Regelungen der Ver-waltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung, des zugehörigen Leitfadens für eine neue Planungskultur sowie des Umweltverwaltungsgesetzes eine neue, bundesweit bis dahin einmalige Beteiligungskultur gestartet. Der Band überprüft und bewertet anhand einer langfristigen begleitenden Evaluation die Erreichung der intendierten Ziele der Beteiligungs-regelungen sowie die für die Verwaltungen entstehenden Aufwände.
Can parliament govern the transport transition? How the German Bundestag scrutinizes rail projects
(2022)
The paper aims to elucidate to what extent the German Parliament exerts control over rail planning. Parliament has the budgetary right, but information asymmetries vis-à-vis the railway company Deutsche Bahn and the Ministry of Transport make parliamentary control difficult.
Recently, Germany has instituted a parliamentary review process that allows the Parliament to take up concerns by the public affected by rail projects. We use the principal-agent theory to model this new institution. Parliament delegates rail planning to the Deutsche Bahn, while the Federal Railway Authority serves as a budget watchdog, and parliament uses input from public participation as a deck-stacking procedure. The paper first situates the institutional innovations—the new parliamentary oversight procedure—against the former logic of rail-way planning. Second, based on the documentation of parliamentary oversight, we analyze for which demands by the affected public the Parliament uses its power to change rail projects.
The paper showed that public participation matters. The German Parliament introduced expensive changes to rail projects. In particular, demands that had been voiced in well-institutionalized public participation (that is, when municipalities, regional associations, etc., were engaged in long-term institutionalized dialogues with the Deutsche Bahn) were more likely to be addressed. An Extra budget was then allocated to, for example, noise-regulating measures.
To sum up, the German Parliament uses information gained in public participation in com-bination with its budget rights to exert control over railway planning for conflictual projects. Thus, Parliament takes a more active role in railway planning. Whether this also leads to more acceptance for rail projects, is an open question.
Wolfgang Weiss’ contribution on “Constitutional Challenges to EU Administrative Soft Law During the Covid-19 Pandemic and Some Proposed Remedies” Studies how during the Covid-19 pandemic, as EU member states struggled to deal with the pandemic, EU officials increasingly resorted to so-called “soft law” to provide guidance to member states. He concludes that, while there are benefits to using EU soft law for crisis management and domestic implementation of EU, he raises concerns regarding their challenges for democratic legitimacy and the rule of law. He contends that these challenges should be addressed by a legislative enactment that sets forth a general framework for the adoption of EU soft law, core elements of which should be stipulations of subsidiarity vis-a-vis executive rulemaking and minimum procedural, transparency and justification requirements for the adoption of Commission soft law. Their domestic effects and reviewability should be clarified as well.
This contribution investigates the German response to the COVID-19 pandemic. The analysis highlights the measures taken by the German government in cooperation with subnational units to mitigate the spread of infections, as well as the efforts made to stem the economic consequences of the containment measures. The emergency situation turned out to be a real stress test for the German legal system, and a serious challenge for democratic institutions
The links between innovativeness as a driver of economic performance, and the determi-nants of innovativeness have been investigated by management scholars and economists
for decades, focusing mostly on “hard factors” as investment in research and development, or education. Focusing on a relatively neglected, but in times of globalization even more important aspect, the influence of cultural characteristics on innovativeness, we apply different econometric models to test for links between cultural tightness and looseness on the one hand, and national innovativeness on the other hand. We find that cultural tightness — in the sense of homogenous and intolerant societies — has a negative link to national innovativeness, while cultural looseness — in the sense of tolerant and diverse societies — displays a positive link to national innovativeness.
Gehirn-Computer-Schnittstellen beflügeln die Hoffnung auf übermenschliche Kräfte: Sie versetzen Nutzer in die Lage, Prothesen und sonstige Geräte allein mit ihren Gedanken zu steuern. Je weiter die Entwicklung der neuen Technologie voranschreitet und in marktfähige Produkte mündet, desto sichtbarer rücken auch potenzielle Sicherheitsrisiken in den Fokus. Denn Angriffe auf Gehirn-Computer-Schnittstellen können neurologische Daten erspähen oder Gehirnaktivitäten manipulieren und dadurch verheerende Schäden verursachen. Der Beitrag geht der Frage auf den Grund, wie die Rechtsordnung den Risiken eines Angriffs auf Gehirn- Computer-Schnittstellen bislang begegnet – und wie sie ihnen künftig begegnen sollte.
Die Datennutzung der öffentlichen Hand hat jüngst einen neuen informations- und wettbe-werbsrechtlichen Ordnungsrahmen erhalten: das Datennutzungsgesetz (DNG). Es ist von dem regulatorischen Anliegen beseelt, die Entwicklung innovativer Produkte und Dienst-leistungen der digitalen Wirtschaft mithilfe staatlicher Daten zu fördern. Eng an die sekundär-rechtlichen Vorgaben der PSI-OD-RL angelehnt, versucht das DNG zwei widerstrebende Grundinteressen auszutarieren: einerseits das Anliegen, den staatlichen Datenschatz zu möglichst günstigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu nutzen; andererseits das Bedürfnis, die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben hinreichend zu finanzieren. Vor allem kommunale Akteure treibt nun die Sorge um, ihren Datenbestand in Zeiten „klammer Stadtkassen“ nicht mehr monetarisieren zu dürfen. Der Beitrag ergründet, inwieweit ihre Befürchtungen berechtigt sind.
Die Datennutzung der öffentlichen Hand hat jüngst einen neuen informations- und wettbe-werbsrechtlichen Ordnungsrahmen erhalten: Das Datennutzungsgesetz (DNG).
Enthält ein kommunaler Akteur Dritten bestimmte Datensätze aus sachwidrigen Erwägungen vor, gebietet Art. 3 I GG, sie zu denselben Bedingungen bereitstellen, die er bereits anderen Nutzern gewährte - es entsteht ein Kontrahierungszwang.
Am 28.10.2021 ist nach langer Vorbereitung die angestrebte Änderung der Århus-Verord-nung 1367/2006 in Kraft getreten. Die Intention der Verordnungsänderung ist es, den ins-besondere aus Art. 9 III der Århus-Konvention resultierenden völkerrechtlichen Pflichten auf Zugang zu verwaltungsbehördlichen Verfahren in Umweltangelegenheiten auf unionaler Ebene nachzukommen. Die Änderungsverordnung enthält im Wesentlichen drei bedeutende Neuerungen, die den sachlichen Anwendungsbereich des verwaltungsbehördlichen Über-prüfungsverfahrens betreffen. Diese sollen im vorliegenden Beitrag dargestellt, der völker-rechtliche Rahmen aufgezeigt und bewertet werden, inwieweit eine Verbesserung des Zu-gangs zum verwaltungsbehördlichen Verfahren auf EU-Ebene erreicht wurde.
Decentralized Nations
(2022)
Herr Kolain hielt diesen Vortrag über Zoom auf Einladung der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes am 29. September 2022 an der Humboldt Universität Berlin.
The world of 2022 is globally and digitally connected and disrupted by manifold crises. Questions of power, participation and cooperation arise with particular urgency – and the young generation is asking and searching for clear, effective and participatory solutions. How will we collectively find the best way towards social and climate justice and, ultimately, inner and outer peace?
While internet platforms have taken a dominating influence on how “the internet” is used, there is an ongoing debate on decentralization of the digital world. The idea behind distri-buted systems and computing is to remove powerful intermediaries, make data flows transparent and strengthen the position of the individual. Tackling authoritarian tendencies with the separation of powers and a vivid civil society, is also the core idea of modern democracies. The idea of subsidiarity and federalism is to make political decisions at the lowest possible level.
The presentation focusses on the overarching question: How should digital statehood be structured, both on a constitutional and a technical level? It combines general thoughts on the future of statehood and sovereignty with an analysis of current technology trends, such as blockchain or AI.
Democratization of good global governance: The EU's role in the Parliamentarization of trade policy
(2022)
The quest for good governance in trade relations occurs against the backdrop of an increa-sing politicization of trade policy. In the new reality of global value chains and servitisation, regulating trade goes far beyond technical issues of reducing entrance barriers, border measures and tariffs, but becomes a comprehensive endeavour of scrutinizing and policing behind-the-border political issues. Therefore, a call for raising the legitimacy of trade policy formulation and implementation rises. Hence, parliamentarisation of trade policy is ever more necessary. The EU's constitutional development and its practice in trade policy is a good example for more parliamentary involvement, which strengthens trade policy's legi-timacy, transparency, and public awareness. Thus, the EU indeed is, despite all weaknesses,
a pacemaker and hence good global actor to the benefit of democratisation of global trade governance, being an essential factor of good governance.
Werden hochbetagte Menschen in Pflegeheimen versorgt, kommt es zuweilen zu Zwischen-fällen wie Stürzen oder fehlender Ansprechbarkeit. Pflegekräfte müssen in solchen Situati-onen entscheiden, welche Intervention angezeigt ist. Eine konkrete Lage wird je nach Pro-fession, Kompetenz und Erfahrung sowie der personellen Ausstattung der Einrichtung unter-schiedlich eingeschätzt; dies betrifft etwa das Vorliegen eines „unverzüglichen“ Bedarfs oder die „Notwendigkeit“ von Maßnahmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten kontaktiert das Pfle-gepersonal häufig die Integrierte Leitstelle, was i.d.R. einen Rettungseinsatz mit Kranken-hauseinweisung nach sich zieht. Der Wille der Bewohner wird dabei nicht immer umgesetzt. Der Beitrag geht aus rechtswissenschaftlicher Sicht der Frage nach, inwieweit digitale decision support systems eingesetzt werden dürfen, die für Notsituationen ein standard-mäßiges Vorgehen empfehlen und zugleich den Willen der Heimbewohner berücksichtigen.
Unzähligen Menschen hat er das Leben gekostet, Familien und Existenzen zerstört sowie öffentliche Infrastruktur in Trümmer gelegt: der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. In seinen Anfangstagen brannten sich Bilder einer Attacke auf den Kiewer Fernsehturm in das kollektive Gedächtnis ein. Um die Kommunikationsinfrastruktur des Fernsehturms auszuschalten, hätte es keiner Ballistik bedurft: Auch ein gezielter Hack der IT-Systeme hätte die Datenübertragung und Funktionalität torpedieren können. Warum also offene Gewalt und nicht eine unsichtbare Cyberattacke? Kurzum: Wo ist der Cyberwar?
Mit ihrem Entwurf einer KI-Verordnung verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Innovations-offenheit und Innovationsverantwortung im digitalen Binnenmarkt miteinander in Ausgleich zu bringen. Sie will die Potenziale von KI-Systemen fördern und zugleich ihre Risiken für die betroffenen Personen eindämmen. Insbesondere der spezielle Rechtsrahmen für sogenann-te KI-Reallabore (Art. 53 bis 55 Abs. 1 lit. a KI-VO-E) soll sicherstellen, dass die EU trotz der neuen Gesetzesvorgaben führend bei der Entwicklung von KI-Systemen wird. Ob der Kom-missionsvorschlag regulatorischer Experimentierräume diese Erwartung erfüllen kann oder ob er noch rechtlicher Nachschärfungen bedarf (und wenn ja, welcher), untersucht dieser Beitrag.
Der neue Verordnungsvorschlag der Kommission zu Drittlandssubventionen sieht eine Aufsicht durch die Europäische Kommission vor, die vergleichbar ist mit ihrer Aufsicht über staatliche Beihilfen. Dennoch bestehen erhebliche Unterschiede. Vorliegender Beitrag unternimmt einen Vergleich der Instrumente im Hinblick auf von Amts wegen eingeleitete Verfahren und analysiert Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Verfahren und den Untersuchungsbefugnissen.
Die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen ist in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland durch die Vorgaben des AsylbLG restriktiv und eingeschränkt; die Leistungsberechtigten und ihre Bedarfe sind kaum miteinander zu vergleichen. Die Autorin spannt einen interdisziplinären Bogen zwischen der Entstehung von psychischen Erkrankun-gen, den rechtlichen Vorgaben zu deren Erkennung und Behandlung bei geflüchteten Men-schen und den Möglichkeiten der Prävention von psychischen Erkrankungen. Gezeigt wird, dass psychische Erkrankungen zahlreiche negative Folgen nicht nur für das Individuum haben. Diese Erkrankungen können bei Anwendung der völker-, unions- und verfassungs-rechtlichen Vorgaben zur gesundheitlichen Versorgung geflüchteter Menschen vermieden oder verbessert werden.