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Artikel 5 des Gesetzes zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terroris-musbekämpfungsgesetzen vom 3. Dezember 2015 sah vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Untersucht werden sollten vor allem die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grund-rechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen waren.
Diese Arbeit untersucht die (Übergangs-)Versorgung in herausgehobenen Positionen der Verwaltung (politische Beamte, Minister und parlamentarische Staatssekretäre). Die besonderen Ansprüche an die Versorgung dieser kurzfristig besetzten Ämter werden ermittelt und die bestehenden Regelungen anhand modellhafter Berechnungen evaluiert.
Die Beiträge beschäftigen sich mit den Ergebnissen einer Arbeitgeber-/Dienstherrn- und einer Beschäftigtenbefragung des öffentlichen Dienstes im Jahr 2018. Wachsender Ein-stellungsbedarf durch neue und altersbedingt freiwerdende Stellen trifft auf eine insb. demografisch bedingt sinkende Zahl an jungen Neuqualifizierten aus den Bildungssystemen. Es wurden Stellenbesetzungsprobleme festgestellt, die z.T. auch in den langwierigen per-sonalwirtschaftlichen Verfahren sowie noch unzureichenden personalwirtschaftlichen In-strumenten zur Personalgewinnung und –bindung liegen. Zugleich äußern viele Beschäftigte Wechselabsichten nicht nur zu anderen Stellen des öffentlichen Dienstes, sondern auch in die Privatwirtschaft. Als Hauptgründe werden schlechte Beförderungs- und Aufstiegschancen sowie eine in Relation zu Leistung nicht angemessene Bezahlung genannt. Angesichts des extrem hohen Qualifikationsgrades des öffentlichen Dienstes erscheinen Reformen im öffentlichen Dienst unabdingbar.