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- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (111)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (49)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (35)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (33)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (25)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (23)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (23)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (22)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (20)
CIMIC-Faktoren V: Arenen
(2004)
Die Diskussion um die Reform der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere um die Einschränkung der Verfallbarkeit von betrieblichen Ruhegeldansprüchen bei Betriebswechsel des Arbeitnehmers hat seit einigen Jahren ein immer breitere Öffentlichkeit erfaßt. 1966 empfahl die Sozialenquete-Kommission, daß solche Regelungen betrieblicher Altersvorsorge, bei denen die Arbeitnehmer die in einem Betrieb erworbenen Rechte beim Betriebswechsel behalten, "vorgezogen, z. B. steuerlich besonders begünstigt werden" sollten. Weitere Schritte in Richtung auf eine Reform waren die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag über die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung durch die Bundesregierung der Großen Koalition und die Sozialberichte der Bundesregierung von 1970 und 1971. ...
Betrieblirne Ruhegeldzusagen werden bislang noch regelmäßig unter der Bedingung erteilt, daß der Arbeitnehmer bei seiner Pensionierung in den Diensten des versprechenden Arbeitgebers steht. Wird das Arbeitsverhältnis vorher - gleichgültig aus welchem Grunde - aufgelöst, so verfällt die Ruhegeldanwartschalt nach der betreffenden Klausel also ersatzlos. Die Rechtsgültigkeit solcher Klauseln wurde vom Bundesarbeitsgericht bisher unter ausdrücklicher oder stillschweigender Berufung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit anerkannt. In den letzten Jahren hat diese Praxis aber in der Arbeitsrechtswissenschaft zunehmende Kritik erfahren. ...
Wer in Geldtiteln spart, trägt das Risiko zunehmender Teuerung und wird zum typischen Inflationsgeschädigten. Die naheliegende Erwartung, Staat und Rechtsordnung würden ihm zu Hilfe kommen, trifft nicht zu - im Gegenteil: § 3 S. 2 WährG schließt die Möglichkeit der Selbsthilfe aus, indem er Indexklauseln illegalisiert. Das Einkommensteuerrecht verschärft die ohnehin prekäre Lage, indem es Scheinzinsen als Einkommen erfaßt. Auf diese Weise leistet das "Recht" der Ausbeutung des Geldsparers Vorschub und wirkt auch selbst kräftig daran mit. Das BVeifG, das BVerwG und der BFH haben sich bisher geweigert einzuschreiten und sind damit den volkswirtschaftlich verbrämten Beschwärungsthesen der Inflationsgewinnler aufgesessen.
Mit dem Hochschnellen der Defizite in den öffentlichen Haushalten seit Mitte der 70er Jahret hat das Thema "Staatsverschuldung" in der Bundesrepublik wieder zunehmende Beachtung gefunden. Zugleich mehren sich die warnenden Stimmen. Püftner weist in seiner hier zu besprechenden Studie mit Recht darauf hin, daß es noch vor wenigen Jahren "ausgesprochen schwierig" war, die jetzt stärker aufkommende und auch von ihm vertretene Auffassung von der Bedenklichkeit der Kreditfinanzierung "selbst einer kritischen und zur Vorsicht neigenden Hörerschaft nahezubringen" (S. 5); solche Versuche sind allerdings auch in jener Zeit durchaus unternommen worden.
Regierung, Parlament und Verwaltung sind nur noch vor dem Hintergrund des Wirkens von Parteien nnd Interessenverbänden zu verstehen, die auf Legislative und Exekutive in mannigfacher Weise ausgreifen. Dadurch werden die überkommenen Kontrollmechanismen der klassischen Gewaltenteilung geschwächt und bedürfen neuer - unabhängiger - Gegengewichte: Neben der Kontrolle durch die Öffentlichkeit kann diese Funktion u. a. von Sachverständigengremien, Rechnungshöfen und von der Verfassungsrechtsprechung wahrgenommen werden. Letztlich ist aber der Staatsbürger selbst gefordert.
Vortrag vor dem Plenum des Bundesrechnungshofs am 20. Mai 1983
Vor dem Hintergrund der finanziellen Misere der öffentlichen Haushalte hat die Finanzkontrolle in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Ich möchte im folgenden zunächst den Gegenstand und die Maßstäbe der Finanzkontrolle kurz skizzieren, um sodann auch ihren Schwächen nachzugehen. Auf dieser Basis werde ich versuchen, einige Elemente für eine verfassungstheorerische Konzeption einer modernen Finanzkontrolle zu entwickeln und zugleich an Beispielen demonstrieren, welche praktischen Auswirkungen eine solche Konzeption haben kann. Unter »Finanzkontrolle« verstehe ich die von den Rechnungsprüfungsbehörden, im Bund und in den Ländern, also den Rechnungshöfen, ausgeübte Kontrolle der öffentlichen Finanzen. (Sie umfaßt in diesem engen hier zugrunde gelegten Verständnis nicht die Haushaltskontrolle durch das Parlament.) Dabei konzentriere ich mich auf die Rolle des Bundesrechnungshofs; die Landesrechnungshöfe, für die zumeist Entsprechendes gilt, und die kommunale Finanzkontrolle werde ich nur gelegentlich gesondert erwähnen. ...
Noch vor eineinhalb Jahrzehnten ging in der finanzpolitischen Diskussion der Bundesrepublik das Wort um von der »öffentlichen Armut«, und man plädierte - angesichts des gleichzeitig behaupteten »privaten Reichtums« - vielfach für eine Ausdehnung des sog. »Staatskorridors«. Diese Ausdehnung hat inzwischen stattgefunden. Da Gesetz und Geld die beiden wichtigsten Wirkungsinstrumente des Staates sind, hat sich auch die Zunahme der Staatstätigkeit vornehmlich auf zwei Weisen geäußert: einmal in der Schaffung von immer mehr rechtlichen Normen, eine Entwicklung, die heute kritisch unter dem Stichwort »Normenflut« diskutiert wird, zum anderen in einem Hochschießen des finanziellen Staatsanteils, d. h. des Anteils der vom Staat verausgabten Mittel am Bruttosozialprodukt, das besonders in der ersten Hälfte der siebziger Jahre erfolgte. Von 1970 bis 1975 sprang der finanzielle Staatsanteil unter Einschluß der Ausgaben der Sozialversicherungen in der Bundesrepublik von 38,0 auf 47,7 %, eine Entwicklung, die auch in anderen westlichen Demokratien in ähnlicher Weise zu beobachten war. (In der Folgezeit veränderte sich die Quote in der Bundesrepublik kaum mehr). ...
Subventionen
(1986)
Das Thema "Subventionen" und "Subventionsabbau" ist ein finanzwirtschaftlicher Evergreen 1 und trägt - jedenfalls publizistisch - mengenmäßig reiche Frucht: Neben einer umfangreichen wissenschaftlichen Literatur gibt es eine Vielzahl von Regierungsberichten und Gutachten. Ich erwähne nur die Subventions berichte der Bundesregierung, inzwischen zehn an der Zahl, und die Strukturberichte, die die großen bundesdeutschen Konjunkturforschungsinstitute erstmals 1980 und 1981 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums in Form von fünf dicken Büchern vorgelegt haben. ...
Abgeordnetenkorruption
(1990)
Der Parteienstaat
(1991)
25 Jahre Parteiengesetz
(1993)
Beruf und Mandat
(1993)
Die Beschäftigung mit Finanzen, auch mit denen des Staates, gilt vielen immer noch als etwas Minderwertiges. Über Geld spricht man nicht. Auch in der Wissenschaft kam das Thema "Finanzierung der Politik" lange zu kurz. Das hat historisch gewachsene ideologische Wurzeln. Der deutsche'Idealismus verachtete alles Finanzielle zutiefst. Jean Jacques Rousseau meinte gar abfällig, Finanzen seien etwas für Sklaven, nicht für freie Bürger. Die überkommene "Finanzblindheit" nimmt noch zu, wenn es um die Finanzierung der politischen Akteure selbst geht. Zum idealistischen Erbe kommt die Scheu hinzu, sich mit finanziellen Interna der Mächtigen in Staat und Politik zu befassen und diesen dabei möglicherweise zu nahe zu treten. ...
Vortrag auf einer Konferenz des American Institute for Contemporary German Studies am 24.6.1996 in Washington, D.C.
Die Parteienfinanzierung, zu der hier auch die Finanzierung der Fraktionen, der Parteistiftungen und der Parlamentsabgeordneten gezählt werden, hat in den letzten Jahren ihr Gesicht völlig verändert. Der Hunger der Parteien nach Geld, öffentliche Skandale und Diskussionen, Berichte von Sachverständigen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben in ihrem Zusammenwirken dazu geführt, daß in kurzer Zeit neue Parteien-, Fraktions- und Abgeordnetengesetze ergingen, so daß es selbst für gemeinhin gut informierte Beobachter fast unmöglich wurde, noch den Überblick zu behalten. Darunter leidet dann auch die öffentliche Kontrolle, die gerade bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache doppelt wichtig ist. Die 1991 erschienene erste Auflage dieses Buches mußte deshalb völlig überarbeitet werden; in weiten Teilen ist ein neues Buch entstanden, das nun als Taschenbuch allgemein verfügbar ist. Trotz der teils komplizierten Materie habe ich versucht, es so zu schreiben, daß es für den politisch interessierten Bürger lesbar bleibt. Denn der Bürger ist in erster Linie betroffen, wenn es um das Verhältnis von Geld, Macht und Recht im demokratischen Verfassungsstaat geht.
This article outlines the his tory of several attempts to increase salaries and pensions of members of the German Bundestag in the early I990s. It shows the unethical tactics used by parliamentarians and the way in which public information was in part consciously designed to mislead. It is argued that Bundestag members tend to form a political cartel when decisions concerning their salaries and pensions are made. Similiar tendencies can be observed in all parliamentary decisions involving party finance, providing support for Katz and Mairs thesis that 'catch-all' parties are generally being replaced by 'cartel parties'. Having analysed the issues involved, the article calls for greater accountability and responsibility on the part of German politicians when their own personal advantage is at issue.
Aus Anlass des 50. Geburtstages des Grundgesetzes unterzieht der Speyerer Staatsrechtslehrer Hans Herbert von Arnim unsere Verfassung einer kritischen Analyse. Er stellt fest, dass Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in weiten Bereichen auseinanderklaffen, und das Grundgesetz wichtigen Funktionen nur noch eingeschränkt gerecht wird. Zugleich weist er Wege für Reformen zum Besseren.
Daß es in der Politik - jedenfalls auch - auf Personen ankommt, ist offensichtlich. Ein Blick in die Geschichte und die Erinnerung an Namen wie Bismarck und Adenauer oder Hitler und Stalin macht dies, im Positiven wie im Negativen, für jedermann deutlich. Auch in aktuellen dem okratischen Wahlkämpfen sind es oft Personen, die den Kampf um Mehrheiten entscheiden. Bei den letzten Parlamentswahlen in der Bundesrepublik stellten die Parteien ihre Spitzenkandidaten derart heraus, daß geradezu der Eindruck von Personalplebisziten statt von Parteienwahlen entstand. ...
This Paper examines three case studies of “reform excellence” by analysing an online-survey conducted amongst the key actors from three nominee cities of the European Public Sector Award in 2009 and 2011, namely Bilbao (Spain), Mannheim (Germany), and Tampere (Finland). The focus of the survey was the city reform ap-proach as a whole and especially HRM reform approaches.
Diese Veröffentlichung ist ein Literaturbericht über die verwaltungswissenschaftliche Sekundärliteratur zum E-Government des Bundes. Im Wesentlichen konzentrieren sich die Ausführungen in diesem Discussion-Paper auf deutschsprachige Publikationen (Zeitschriften, Monographien sowie erste wissenschaftliche Studien)seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2013.Die zentralen Informationen aus den wissenschaftlichen Publikationen sollen zum einen übersichtlich dargestellt und dem Leser zum anderen erklärend näher gebracht werden. Auf weitläufige erklärende Ausführungen, in denen auf die Entwicklung von E-Government in Deutschland und die allgemeinen Rahmenbedingungen eingegangen werden, wird bewusst verzichtet.
Die Eigeninteressen der politischen Klasse drohen alle Reformbestrebungen zu ersticken Bundespräsident Roman Herzog hielt im Frühjahr 1997 in Berlin eine vielbeachtete Rede, in der er die Erstarrung von Politik und Gesellschaft rügt und die Menschen auffordert, Mut und Kraft für einen Neuanfang zu sammeln und die zahlreichen aufgestauten Reformen voranzubringen. In dieser Rede benennt Herzog ausdrücklich eine Fülle von anstehenden Reformen, betont aber, das eigentliche Problem sei nicht die Klärung, welche Reformen erforderlich seien, sondern ihre politische Durchsetzung. »Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.« Um so mehr überrascht es, daß er es unterläßt, nach den tieferen Ursachen der politischen Umsetzungsschwäche zu fragen. Hätte er es getan, wäre er sehr schnell auf die Eigeninteressen der politischen Klasse nach Macht, Posten, Geld und Status gestoßen, die sich wie eine Lehmschicht über jegliche Reformen legen und alle Innovationsbestrebungen zu ersticken drohen. Er wäre dann auch sehr schnell darauf gekommen, daß viele unserer überkommenen verfassungsrechtlichen Institutionen nicht mehr auf die heutigen politischen Gegebenheiten passen, weil sie nicht in der Lage sind, jene Eigeninteressen der politischen Klasse in eine für uns alle förderliche Richtung zu lenken. ...
Die Parteienkrise der letzten Monate hat das "System Kohl" in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gestellt, ein perfektioniertes Netzwerk zum Zwecke des Machtgewinns und Machterhalts. Das jahrzehntelange, im Hinblick auf das Machtziel höchst konsequente und durch schwarze Kassen unterfütterte Agieren hat die ganze Struktur und da Führungspersonal der CDU geprägt und teilweise geradezu deformiert.
Politik ohne Verantwortung
(2000)
Lobbyismus und Politik
(2000)
Die Unhaltbarkeit der Fünfprozentklausel bei Kommunalwahlen nach der Reform der Kommunalverfassungen
(2000)
Unter den vielen Gebieten, mit denen Klaus Vogel sich wissenschaftlich beschäftigt hat, ist auch das Kommunalrecht. Zugleich haben ihn immer wieder Fragen der Macht und ihrer Kontrolle interessiert. Die nachfolgende kleine Studie, ihm zu Ehren geschrieben, behandelt ein beide Bereiche umfassendes Gebiet: Kommunalwahlen im Spannungsfeld von Macht und Recht.
The methodology of experiments has been slow to garner a following in public administration (PA), a scientific discipline that exhibits a high degree of methodological conservatism over time (Perry 2012). Our re-view takes stock of the experimental research agenda so far. Examining all articles that appeared between 1990 and 2013 in the fifteen most cited journals in the field of ‘Public Administration’, we analyze the range of experimental PA research with regards to their coverage of ex-perimental methods and research designs applied, but also with a view to their contribution to the development of an experimental research agenda. Based on the finding that PA not only experiences a general dearth of experimental research, but also a limited scope with regard to the variety of experimental designs and research questions tackled, we assess the potential benefits from that methodological advancement and outline approaches for prospective research.
Das föderative System in Deutschland - Motor oder Hemmschuh notwendiger politischer Reformen?
(2000)
Der bundesrepublikanische Föderalimus ist ins Gerede gekommen. Gewiß hat es periodisch immer mal wieder Kritik gegeben. Doch so stark wie heute war sie, jedenfalls seit der Zeit vor der Finanzreform von 1969, noch nie. Das Unbehagen läßt sich an vielen Stellen festmachen. Da sind die Verfassungsklagen der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegen den Finanzausgleich. Diese Klagen markieren aber nur die Spitze des Eisbergs. Das Unbehagen reicht tiefer und geht weit über die Finanzen und über verfassungs rechtlich Greifbares hinaus und tief in den Berieich der Verfassungspolitik hinein.
Politik Macht Geld
(2001)
Viele Ministerpräsidenten, Minister und parlamentarische Staatssekretäre erhalten hohe, versteckte und zum großen Teil steuerfreie »Schatteneinkommen« – zusätzlich zu ihren normalen steuerpflichtigen Amtsbezügen. Diese Schatteneinkommen setzen sich aus der steuerfreien sogenannten Dienstaufwandsentschädigung der Amtsträger und den Einnahmen aus einem gleichzeitig wahrgenommenen Abgeordnetenmandat zusammen. Das Schatteneinkommen beispielsweise des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) entspricht einem Bruttoeinkommen von 207.840 DM jährlich, das er zusätzlich zu seinen regulären steuerpflichtigen Amtsbezügen von jährlich 323.327 DM erhält – ein Plus von über 60 Prozent. ...
Seit der Antike befassen sich Philosophen und Staatsdenker mit der Frage, wie man die Führer von Staaten dazu bringen kann, sich bei ihren Handlungen am Wohl des Volkes auszurichten und nicht an ihren eigenen Interessen an Posten, Einfluss und Reichtum. Dies ist die Schlüsselfrage. Denn einerseits muss man den Spitzenpolitikern Macht anvertrauen, sonst können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Andererseits soll diese Macht nicht missbraucht, sondern zum Wohl der Bürger eingesetzt werden.
In DÖV 1990, S. 85 ff., veröffentlichte der Verfasser einen Beitrag, in dem er für die Übernahme des süddeutschen Modells der Gemeindeverfassung auch in anderen deutschen Bundesländern plädierte. Und so ist es ja inzwischen auch gekommen, wenn auch teilweise mit Abstrichen. Es handelt sich dabei um die einzige umfassende Strukturreform der politischen Willensbildung im vergangenen Jahrzehnt überhaupt. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog hat die Schwierigkeiten aufgezeigt, Reformen nicht nur zu konzipieren, sondern wirklich auch umzusetzen; die Umsetzungsprobleme sind bei Strukturreformen besonders groß. Um so faszinierender ist es zu verfolgen, auf welchen Wegen die Reformen - trotz großer Widerstände - dennoch durchgesetzt werden konnten. Die Analyse des Entstehungsprozesses ermöglicht ein besseres Verständnis der heutigen Lage und der voraussichtlichen weiteren Entwicklung.
Die Novelle zum Parteiengesetz verbessert die Regelungen der Parteienfinanzierung in zahlreichen Einzelfragen. Den großen Durchbruch, den man nach der CDU-Parteispendenaffäre erhofft hatte, stellt das Gesetz aber nicht dar. Einige zentrale, zum Teil verfassungswidrige Problempunkte werden nicht entschärft und sogar noch neue hinzugefügt.
Teil 1: Politik ohne Verantwortung – Regieren am Volk vorbei
Teil 2: Aus Scheu vor der Verantwortung: Fortschreitende Selbstauflösung der Bundesländer
Teil 3: Regieren ohne Kontrolle – Wie die Bürger von der Macht ferngehalten werden
Eine Hauptthese dieses Buches ist, daß Berufspolitiker sich vorwiegend von ihren Eigeninteressen steuern lassen. Dabei entfalten sie sich nicht nur innerhalb der vorgegebenen Strukturen, sondern suchen diese – und das ist meine zweite Hauptthese – auch nach ihren Bedürfnissen zu verformen. Das gilt nicht nur bei der Gestaltung des Wahlrechts, der Parteien- und Politikerfinanzierung und der Ämterpatronage, die unmittelbar den Erwerb von Macht, Geld und Posten betreffen. Es gilt auch beim Schaffen und Verändern anderer Regeln und Verfassungsinstitutionen, bei denen der Zusammenhang mit den Eigneninteressen sehr viel indirekter und deshalb schwerer zu durchschauen ist. Das wird in diesem Buch vor allem an den Beispielen Föderalismus und direkte Demokratie belegt.
Die Wahlkreise in Hessen sind von extrem unterschiedlicher Größe. Zu große und nicht begründete Unterschiede verstoßen - nach neuerer Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der neuerdings ganz herrschenden Staatsrechtslehre - gegen den Gleichheitssatz. Während die Wahlkreise für die Landtagswahlen in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen und für die Bundestagswahl, die alle ebenfalls übergroße Unterschiede aufgewiesen hatten, neu zugeschnitten werden mussten, ist in Hessen bisher eine Anpassung unterblieben.
In diesem Beitrag werden einige grundsätzliche und einige aktuelle Fragen der Parteienfinanzierung zur Diskussion gestellt. Dabei geht der Verfasser von der deutschen Perspektive aus, wirft aber auch einen Seitenblick auf einige andere Länder und spricht auch die geplante öffentliche Finanzierung der europäischen politischen Parteien an.
Der Status von Parlamentsmitgliedem gehört wegen seiner grundlegenden Bedeutung für das Verhältnis Bürger - Staat zum Verfassungsrecht im materiellen Sinn. Das kürzlich vom Europäischen Parlament beschlossene Abgeordnetenstatut, das noch der Zustimmung des Rats bedarf, muss deshalb in die aktuelle Diskussion um eine europäische Verfassung einbezogen werden. Das Statut, dessen Inhalt bisher öffentlich kaum bekannt ist, erscheint im Grundsatz und in vielen Einzelheiten nicht hinnehmbar. Sein In-Kraft-Treten würde dem Europagedanken schweren Schaden zufügen.
Die Besoldung von Politikern
(2003)
Das Thema "Bezahlung und Versorgung von Politikern" hat wieder einmal Konjunktur. Wenn die Politik von allen Einschränkungen verlangt, müssen auch die eigenen Privilegien von Politikern auf den Prüfstand. Doch das Thema reicht sehr viel tiefer. Es betrifft Schlüsselfragen unseres Systems: Die Qualität, die Leistung und Verantwortlichkeit von Politikern und damit auch die Handlungs- und Reformfähigkeit der Politik.
Korruption war bei uns bis vor kurzem ein Tabuthema. Eingelullt von dem Gefühl, Staat und Gesellschaft seien in Deutschland besonders korruptionsresistent, hielten wir lange am überlieferten Bild des unbestechlichen »preußischen« Beamten fest. Umso mehr wurde die Öffentlichkeit in letzter Zeit durch spektakuläre Korruptionsfälle aufgeschreckt - und dadurch, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich des »Korruptionsniveaus« immer schlechter abschneidet. Die jüngsten Korruptionsfälle (in Köln, Wuppertal und andernorts) seien, so sagen viele, nur die Spitze des Eisbergs.
Wahl ohne Auswahl
(2003)
1. Das unbekannte Wesen "Wahlrecht"
2. Starre Wahllisten entmündigen die Wähler
3. Wahl durch die Hintertür
4. In Parteihochburgen: Diktat der Parteien
5. Die meisten sind in Wahrheit schon."gewählt"
6. Zur Methodik
7. Fatale Konsequenzen
8. Volksvertretung ohne Volk - Parlament ohne Legitimation
9. Reformen sind überfällig
Wahl ohne Auswahl
(2004)
Wie vieles andere in unserem Land muss auch das Wahlrecht grundlegend reformiert werden. Diese Reform ist, da sie die demokratische infrastruktur betrifft, sogar vorrangig. Die Dominanz der Parteien muss zu Gunsten der Bürger zurückgedrängt werden, so dass die Parreien bei der Wahl an der Willensbildung des Volkes mitwirken (wie es das Grundgesetz in Art. 21 bestimmt), statt diese zu beherrschen.
Die Würdigung des Reformvorschlags, dessen Kern die Direktwahl des Ministerpräsidenten ist, fällt insgesamt positiv aus. Dahin geht auch die überwiegende Meinung im wissenschaftlichen Schrifttum. Ablehnende Äußerungen aus der Praxis beruhen hauptsächlich auf momentanen parteipolitischen Erwägungen und sind deshalb nicht überzubewerten. Die Durchsetzung einer entsprechenden Reform könnte durch Volksbegehren und Volksentscheid erfolgen. Die Bürger wollen in ihrer großen Mehrheit ihre Exekutivspitzen direkt wählen. Das wissen wir aus Umfragen und dem Referendum über die Einfiihrung der Direktwahlen von Bürgermeistern und Landräten in Hessen. Auf diese Weise ließe sich also das sachlich Sinnvolle mit dem massenpsychologisch Wirksamen verbinden und eine grundlegende institutionelle Reform verwirklichen. Gelingt dies nur in einem Land, könnte dies wie ein demokratischer "Urknall" wirken und Reformer auch in anderen Ländern und im Bund ermutigen.
Das System
(2001)
Es ist etwas faul in der Bundesrepublik Deutschland. Sorgfältig wird das eigentliche Funktionieren des politischen Geschäfts verdeckt. Die treibenden Kräfte, Motive und Absprachen und damit die Hintergründe und ursächlichen Zusammenhänge der Politik bleiben den Bürgern verborgen. In Erscheinung treten die offiziellen Organe und Amtsträger, die Parlamente und Regierungen, und diese präsentieren sich in der Öffentlichkeit auch so, wie die Verfassung das verlangt.
Gesetze über Parteien sind im Parteienstaat der Bundesrepublik Teil der materiellen Verfassung. Entsprechend heftig werden selbst kleinere Mängel und Gesetzesänderungen diskutiert. Von der neuen europäischen Parteienverordnung (ABlEU Nr. L 297 v. 15. 11. 2003, 5. 1) hat die Öffentlichkeit dagegen noch kaum Notiz genommen, obwohl nun von Brüssel her wichtige Grundsätze des deutschen Parteienrechts unterlaufen zu werden drohen. Bei der Diskussion um die europäische Verfassung darf deshalb die europäische Parteienverordnung nicht ausgeklammert werden.
Im Jahre 1957 veröffentlichte der Politikwissenschaftler Theodor Eschenburg ein vielbeachtetes Buch mit dem Titel "Henschaft der Verbände?" Das Thema dieses Buches und die Frage, wie weit die Wirtschaft bei ihrer Einflussnahme auf die Politik gehen darf, begleitet die Bundesrepublik also seit ihren Anfängen. Bloß wird die Frage nach eventuellen Mängeln und Schwachstellen unseres Systems inzwischen sehr viel drängender gestellt als früher.
Das Überwechseln ehemaliger Beamter und Regierungsmitglieder in die Wirtschaft ist grundsätzlich unproblematisch. Anders allerdings, wenn - wegen der Nähe bei der Positionen -Interessenkollisionen zu befürchten sind. Für Ruhestandsbeamte bestehen deshalb Karenzvorschriften, nicht aber im Allgemeinen für auf eigenen Wunsch entlassene Beamte und für ehemalige Regierungsmitglieder. Einschlägige Fälle schaden dem Ansehen des öffentlichen Dienstes und der Regierung, Hier besteht Regelungsbedarf.
Abgeordnete haben wie andere Amtsträger, die ihnen anvertraute Macht in den Dienst des Gemeinwohls zu stellen. Zuwendungen von finanziell potenten Interessenten können dies gefährden. Der Verfasser stellt anhand aktueller Fälle die Problematik der Abgeordnetenkorruption und die Möglichkeiten des Gesetzgebers, der Gerichte und der Öffentlichkeit, Nebeneinkünfte von Volksvertretern zu kontrollieren, dar.
Diätenreform - Privilegienabbau und Wahlrechtsreform als Voraussetzungen einer Diätenerhöhung
(2006)
Diese finanziellen Privilegien der Abgeordneten sind besonders problematisch, werden aber bei der derzeitigen Diätendiskussion meist übergangen. Stattdessen stehen im Vordergrund der öffentlichen Debatte: das angebliche Zurückbleiben der Diäten hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung, ihre künftige Koppelung an die Einkommen der Bevölkerung und das so genannte nordrhein-westfälische Modell. ...
Parteien in der Kritik
(2007)
Überzogene Politikfinanzierung und verfassungswidrige Ämterpatronagc markieren Probleme des Parteienstaats, wie sie etwa der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäck er kritisiert hat. Derartige Fehlentwicklungen sind aber nur besonders ins Auge stechende Beispiele für Beschränkungen des politischen Wettbewerbs insgesamt und für die Beeinträchtigung seiner - für die Demokratie zentralen - Steuerungsfunktion. In dieselbe Richtung weisen auch neuere Forschungszweige der Politikwissenschaft wie die Ansätze der Kartellparteien und der politischen Klasse.
Wohin treibt Europa?
(2007)
Die Parteien wollen mehr Staatsgeld. Eine erste öffentliche Diskussionsrunde, in der die Koalitionsparteien erst vorpreschten und dann zurückruderten, fand im August statt. Das Thema bleibt aber aktuell. Ein Gesetzentwurf ist angekündigt. Deshalb ist an die Maßstäbe für die staatliche Parteienfinanzierung zu erinnern. Zugleich sind die Erhöhungspläne in den Gesamtrahmen der direkten und indirekten Subventionierung der Parteien und ihrer Hilfsorganisationen zu stellen.
Die verschärften Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Juli 2007 bestätigt. Während das Diätenurteil von 1975 die staatliche Alimentation von Abgeordneten betraf, behandelt das neue Urteil ihre privaten Einnahmen. Die divergierenden Auffassungen der 4:4-Entscheidung beruhen auf ganz unterschiedlichen Leitbildern vom Abgeordneten. Die neuen Regeln erfassen nicht alle problematischen Fälle. Auch werden sie noch nicht voll umgesetzt.
Mit der Verschärfung der Regelung über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten und deren Offenlegung im Bund geraten auch die Länder in Zugzwang, nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich. Einige dahingehende Initiativen liegen bereits vor. Diese unterzieht der Verfasser einer kritischen Würdigung.
Korruptionsbekämpfung am Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz
Sind Parteien korrupte Organisationen?
Der gekaufte Abgeordnete. Nebeneinkünfte und Korruptionsproblematik
Korruption im Gesundheitswesen
Korruption und Korruptionsbekämpfung im Sport
Streitgespräch: „Wie unabhängig ist Transparency International Deutschland?"
Politik und Moral
Korruptionsregister, Unternehmenshaftung, Transparenzgesetze – geeignete Mittel zur Korruptionsbekämpfung?
Erfolge und Blockaden bei der Korruptionsbekämpfung
Die UN-Konvention gegen Korruption und ihre Auswirkungen auf Deutschland
Podiumsdiskussion: „Mehr Zivilcourage durch verbesserten Schutz von Whistleblowern?"
Demokratie in Deutschland
(2008)
Am 27. Mai 2007 jährte sich das Hambacher Fest, das erste große Aufflackern von Demokratie in Deutschland, zum 175. Mal. Die Frage, was aus den Ideen der Hambacher geworden ist und wie in ihrem Geiste unsere heutige Republik zu beurteilen ist, liegt also nicht ganz fern. Dabei zeigt sich, dass die damaligen Forderungen zwar formal in unsere Verfassungen eingegangen sind, tatsächlich aber eine gewaltige Diskrepanz zwischen Norm und Wirklichkeit besteht. Auch die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat das Thema "Staatsrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Wirklichkeit" auf ihrer Jahrestagung 2007 in Freiburg behandelt, m. E. aber ziemlich einseitig. ...
Die Deutschlandakte
(2008)
Insgesamt analysiert das Buch in 82 in sich geschlossenen Texten Defizite und Auswüchse in unserem Land – sowie die Strategien der politischen und wirtschaftlichen Klasse zur Camouflierung der Lage und zur Verhinderung von Reformen. Der Themenkreis umfasst neben Politik und Verwaltung auch Gerichtsbarkeit und Wirtschaft sowie Verbände und Wissenschaft. Das ganz neue Format des Buches, das am Ende durch eine Zusammenfassung ergänzt wird, soll die Lektüre erleichtern. Der Leser braucht keine 400 Seiten durchzuarbeiten, um etwas mitzunehmen.
Der Anfang der siebziger Jahre vorgeschlagene Begriff der Entscheidung in eigener Sache hat sich inzwischen in Rechtsprechung und Literatur etabliert. Er umfasst aber über die Abgeordnetenentschädigungen und die Parteienfinanzierung hinaus auch die Wahlgesetzgebung. Das hat gravierende Konsequenzen für deren rechtliche Beurteilung auf Kommunal-, Europa-, Bundes- und Landesebene. Der Gesetzgeber sollte dies bei der anstehenden Reform des Bundestagswahlrechts berücksichtigen.
Die Mehrheitswahl erlaubt in der Regel mehr Bürgerpartizipation (Regieren
durch das Volk) als die Verhältniswahl, wenn man richtigerweise nicht nur auf die Zusammensetzung des Parlaments abstellt, sondern auf die wichtigere Regierungsbildung. Auch hinsichtlich des Maßstabs Regieren für das Volk pflegt die Mehrheitswahl der Verhältniswahl überlegen zu sein. Die Härten für kleine Parteien, die bei Einführung der Mehrheitswahl entstehen, können durch ein Mischsystem gelindert werden. Da der Gesetzgeber über die Systemfrage in eigener Sache entscheidet, hat eine dahingehende Reform nur in Zeiten großer Koalitionen Aussicht auf Erfolg – ebenfalls soweit das Parlament selbst darüber entscheidet. In den Bundesländern besteht mit der Volksgesetzgebung allerdings ein Alternativverfahren, mit dem man die Mehrheitswahl – am Parlament vorbei – mit Volksbegehren und Volksentscheid einführen könnte. Dasselbe gilt für die Direktwahl von Ministerpräsidenten, die ebenfalls eine Form der Mehrheitswahl darstellt und auch eine Reihe von Vorzügen aufweist.