Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Entwicklungspolitik und Öffentliches Recht (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rainer Pitschas)
Am 23. Mai 2012 vollendet Rupert Scholz sein fünfundsiebzigstes Lebensjahr. Aus diesem Anlass vereinigt der von Rainer Pitschas und Arnd Uhle herausgegebene Sammelband Abhandlungen, die Rupert Scholz in einem Zeitraum von mehr als drei Jahrzehnten zu Strukturfragen, Entwicklungstendenzen und Bewährungsproben der parlamentarischen Demokratie verfasst hat. Die vorgelegte Auswahl umfasst Beiträge, die die Legitimität der repräsentativen Demokratie behandeln, ihre Funktionsbedingungen und inneren Lebens-gesetze nachzeichnen, die in ihr bestehenden institutionellen Beziehungsgeflechte erörtern und die hieraus resultierenden Konfliktlagen analysieren. Gemeinsam ist den Abhandlungen der Umstand, dass sie nicht nur aus dem Horizont des Staatsrechtlers verfasst, sondern zugleich von vielfältigen politischen Erfahrungen in Parlament wie Gubernative durchdrun-gen sind. Das führt zu einer einzigartigen Verbindung von wissenschaftlicher Erkenntnis und praktisch-politischer Einsicht. Angesichts dessen ist die Bedeutung der in den vorliegenden Band aufgenommenen Beiträge bis heute ungebrochen.
Der Einbau sozialpolitisch flankierter Wettbewerbselemente in die gesetzliche Krankenver-sicherung vermag stimulierende Impulse für Effizienz und Qualität der medizinischen Ver-sorgung freizusetzen. Problematisch ist allerdings, dass der Gesetzgeber die zukünftige Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen ausschließlich in einem dezentralen, auf die besondere hausarztzentrierte Versorgung als Eingangspforte und "Lotse" bezogenen Se-lektivvertragssystem organisiert. Für das dadurch verursachte Spannungsfeld von Kollektiv- und Selektivverträgen fehlt es an gesetzlichen Maßgaben einer patientengerechten Auf-lösung. Dieser Band plädiert für die Kombination beider Vertragssysteme unter den Vor-gaben des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Gesundheitsverfassungs- und Gesund-heitswettbewerbsrechts.
Seit einigen Jahren rückt inmitten der Bemühungen um die Verwaltungsmodernisierung und die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Thema der "Mediation im öffentlichen Sektor" mehr und mehr in den Vordergrund des Interesses von Wissenschaft und Praxis. Die Diskussion leidet allerdings unter einer gewissen Engführung, insofern weitgehend nur die positiven Aspekte dieser Methode der Konfliktschlichtung hervorgehoben werden. Der hier vorgelegte Band spannt deren Bezugslinien wesentlich weiter. Die in ihm versammelten Beiträge nehmen einerseits die Leistungsfähigkeit der Mediation im Verhältnis zu anderen Instrumenten der Streitvermeidung bzw. Streitbeilegung im Rahmen des Verwaltungs-handelns und seines funktionalen Zusammenhangs mit dem Verwaltungsprozess in den Blick. Andererseits prüfen sie ihren Ertrag in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sowie die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen die Mediation bei ihrem Einsatz im Verwaltungsverfahren und -prozess unterliegt. Im Ergebnis zeigt sich, dass gegenwärtig die gesetzliche Neugestaltung eines öffentlich-rechtlichen Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahrens der "Mediation" noch verfrüht wäre.
Rupert Scholz vollendet am 23. Mai 2007 sein 70. Lebensjahr. Die ihm zu diesem Datum dargebrachte Festschrift will einen Gelehrten feiern, der zugleich als ein politischer Professor den Weg in die aktive Politik gefunden hat. Mit dieser Kennzeichnung einer langjährigen Tätigkeit in der Einheit von Geist, Recht und Politik tritt dem Leser der Festschrift ein be-sonderer Typus des Hochschullehrers im Öffentlichen Recht entgegen, dessen wissenschaft-liches und politisches Wirken in seiner Wechselbeziehung zahlreiche Lebensstationen um-fasst und viele Jahre die Zeitgeschichte Deutschlands geprägt hat. Das wissenschaftliche Rüstzeug hierfür hatte Rupert Scholz nach den beiden juristischen Staatsprüfungen und Assistentenjahren in Berlin sowie der anschließenden Habilitation in München bei Peter Lerche in ausgreifenden rechtsdogmatischen und politischen Studien über die kommunale Daseinsvorsorge und Unternehmenswirtschaft sowie zur Koalitionsfreiheit und grundge-setzlichen Wirtschaftsverfassung erworben. Diese sowie die daran anschließenden frühen Arbeiten über Wettbewerb und Konzentrationskontrolle, Paritätische Mitbestimmung und Grundgesetz, über die Lage der gespaltenen Nation oder auch zur Pressefreiheit und Arbeitsverfassung bzw. zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, aber auch die Recht-sprechungsanalyse und Kommentierung im damals schon herausragenden Grundgesetz-kommentar von Maunz-Dührig-Herzog-Scholz zeugen ebenso wie die aktuellen staats-rechtlichen Arbeiten von der einzigartigen wissenschaftlichen Begabung des Autors, tat-sächliche Entwicklungen in umstrittenen Politikfeldern aufzunehmen, diese zu analysieren und deren (verfassungs-)rechtliche Deutung zu entfalten.
Doch kommt auch das Verwaltungsrecht in den in der Festschrift versammelten Beiträgen nicht zu kurz, denn Rupert Scholz hat sich diesem großen Gebiet immer wieder konkreti-sierend zugewandt. Dies gilt vor allem für das rechtliche Gehäuse der Verwaltungsverant-wortung, das moderne Infrastruktur- und Regulierungsverwaltungsrecht, namentlich in seiner wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Ausdeutung sowie wettbewerbsrechtlichen Fassung und gemeinschaftsrechtlichen Dimension. Dem Arbeitsverfassungsrechtler Scholz gewidmet sind die Beiträge zum Steuer-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Die Aufsätze zum Staatskirchenrecht erscheinen derzeit im Zusammenhang mit einer möglichen Hinwendung zum laizistischen Staat von besonderer Bedeutung.
Insgesamt spiegelt die Festschrift mit der außerordentlichen Spannweite der darin ver-sammelten Beiträge den Gedankenreichtum wider, den der Jubilar in seinen Publikationen an den Tag gelegt hat. Die Schüler von Rupert Scholz wollen damit den politischen Professor, der ihnen stets vertrauter Lehrer blieb, ehren und zugleich für viele Jahre der Betreuung Dank sagen. Wie könnte dies besser als durch ein solches inhaltsschweres Werk geschehen!
Reinventing Government and modernizing public administration is an important issue in public policy. There is a variety of reform strategies for achieving sustainable development and efficiency of public authorities, but until now, the proposed reforms have not been very successful. It is not surprising that meanwhile, trust in New Public Management partially vanished. Instead of having faith in the "economization" of public management, the question of values arises. In this book, the necessary change towards a Public Value Management (as a counter-movement in Europe against the merely economical way of modernizing public administration) is explained and reflected.
Die Modernisierung von Staat und Verwaltung bildet ein zentrales Thema in der Auseinandersetzung um die künftige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Trotz einer breiten Diskussion einschlägiger Modernisierungsstrategien vor allem zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltungen sind die vorgeschlagenen Reformansätze bislang nicht sonderlich erfolgreich gewesen. Das Vertrauen vieler Bürger in ein Neues Verwaltungsmanagement schwindet mehr und mehr. Statt dessen stellen sich entschiedene Fragen nach den sozialen und Wertgrundlagen der Modernisierungsprozesse. Das Buch greift diese Fragen auf; es setzt sich mit dem notwendigen Wandel zu einem wertegebundenen öffentlichen Management als Gegenbewegung zur "Ökonomisierungsstrategie" der Staatsmodernisierung in Europa unter Abgrenzung zu den anglo-amerikanischen Staaten auseinander.
Staatsmodernisierung und Verwaltungsrecht in den Grenzen der europäischen Integrationsverfassung
(2002)
Der Band widmet sich dem Ausbau der Europäischen Integrationsverfassung. Er zeigt Wege der Staatsmodernisierung auf und er verweist auf Konsequenzen für die künftige Gestalt des europäischen Rechts- und Sozialstaats. Die "rule of law" wird als unionsrechtlicher Verfas-sungsgrundsatz in mehreren Integrationsdimensionen beleuchtet: mit Blick auf den Rechts-rahmen und die Funktionsbedingungen des öffentlichen Dienstes, die kommunale Ebene als Motor der Verwaltungsintegration sowie mit Blick auf die Staatshaftung als Modernisierungs-faktor der Rechtsgemeinschaft. Sektorale Modernisierungsperspektiven treten hinzu: das Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie gemeinschaftlich verantwortete Bedingungen erfolgversprechender Beschäftigungspolitik. Schließlich werden die kulturellen Rahmenbe-dingungen der Verwaltungsintegration im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts skizziert.
In den letzten Jahren ist es zwischen der Europäischen Union und Ostasien zu einem dynamisch wachsenden Dialog und Interaktionsprozess gekommen, der nicht zuletzt in der neuen asiatisch-europäischen Zusammenarbeit in Gestalt des "Asia-Europe-Meeting" (ASEM) seine spezifische Ausdrucksform findet. Unter den Mitgliedstaaten dieser interregionalen Kooperation sind vor allem Deutschland und Japan seit langem in besonderen Beziehungen miteinander verbunden. Dies gilt auch für die Bereiche von Recht und Verwaltung. Unschwer lässt sich über viele Jahrzehnte hinweg ein gewichtiger Einfluss des deutschen Rechts- und Verfassungsdenkens auf die Entwicklung des modernen japanischen Staates erkennen. Eine herausragende Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Rechtstransfer von Deutschland nach Japan auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Entwicklung der Verwaltungs-strukturen.
Die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer hatte daran schon alsbald nach ihrer Gründung einen beträchtlichen Anteil. Heute wirkt sie auch institutionell an der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in zahlreichen ostasiatischen Staaten im Rahmen der internationalen Strukturpolitik mit. Eine wertvolle Frucht dieser Rechts- und Verwaltungs-zusammenarbeit ist der hier vorgelegte Sammelband. In gemeinsamer deutsch-japanischer Herausgeberschaft vereinigt er eine Reihe Referate, die Ende Oktober 1999 auf einer Kon-ferenz in Speyer zum gemeinsamen Rechts- und Verwaltungsvergleich unter Beteiligung namhafter Experten aus Korea und Singapur erstattet worden sind. Die Autoren wenden sich vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des alten Kontinents, des Globalisierungsprozes-ses und der Internationalisierung von Staat und Verwaltung einerseits und in zentralen Problemfeldern dem Verfassungsvergleich zu. Auf der anderen Seite wird der Umbruch des Verwaltungsrechts in Japan und Deutschland diskutiert.
Die abgedruckten Beiträge sind aus einschlägigen Vorträgen auf der vorbezeichneten Tagung hervorgegangen und dann aktualisiert worden. Sie spiegeln den gegenwärtigen Rechts- und Streitstand wider. Ihnen allen ist zu entnehmen, dass beide Staaten inmitten ihrer jeweiligen regionalen Verankerung vor ähnlichen Herausforderungen der Staats- und Verwaltungs-modernisierung stehen, die sie indessen rechtlich und verwaltungspraktisch teilweise durchaus unterschiedlich zu bewältigen suchen.
Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein "Standortrisiko" höchst verdächtig. Denn er verzögert (angeblich) die aus ökonomischen Gründen gewünschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die originäre
Verwaltungsverantwortung für die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeinträchtigen. Man spricht vom "Jurisdiktionsstaat". Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsprozeßrecht geändert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten Rückschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Blümel/Pitschas (Hrsg.), Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker & Humblot 1997) "aufzufangen".
Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des staatlichen Handelns näherhin geregelt wird, hängt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenwärtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung läßt keinen Zweifel daran, daß sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird.
Der Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der öffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Spätherbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschließend geführten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbemühungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und künftigen Europäischen Union gerückt.