300 Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie
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Sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in der wissenschaftlichen Literatur wird seit Jahren die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes thematisiert. Flächen-deckende Zahlen liegen hierzu bislang jedoch nicht vor. Auch ein systematischer Überblick über praktische Erfahrungen mit Ansätzen zur Gewaltprävention fehlte bisher. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Studie in Auftrag gege-ben, die das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes untersucht hat. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Entwicklung nach-haltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dienen. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf Gewalt, die von Personen außerhalb der öffentlichen Verwaltung auf Beschäftigte ausgeübt wird. Gewalt-tätige Übergriffe innerhalb einer Organisation sowie durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wurden im Rahmen dieser Studie nicht betrachtet. Der Artikel stellt die zentralen Untersuchungsergebnisse vor.
Ende 2021 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die neue "Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2GGO" vor. Sie unterstützt bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften und der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung. Der Beitrag stellt die neue deutsche Arbeitshilfe vor und ver-gleicht sie mit den Verfahren der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzungen in weiteren Staaten in Europa. Somit vermittelt der Beitrag einen praxisnahen Überblick und ein grundlegendes Verständnis über die in der deutschen und europäischen Rechtsetzung etablierten Verfahren zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung.
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung hat im Auftrag des Bundes-ministeriums des Innern und für Heimat das Ausmaß der Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland untersucht. Hierzu wurden bundesweit Behörden und Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen befragt (z. B. auf kommunaler Ebene die Sozialverwaltung, Jobcenter, Bürger- und Ordnungsämter). Dabei wurde im Rahmen der Behördenbefragung das Ausmaß der gemeldeten Gewalt gegen Beschäftigte erfasst. Der besondere Fokus der Beschäftigtenbefragung lag auf der Erfassung der Dunkelziffer, d. h.
der Abweichung zwischen der Anzahl gemeldeter und tatsächlich erlebter gewalttätiger Übergriffe. Zudem wurden die Folgen von Gewalt, die Melde- und Erfassungsmöglichkeiten von Übergriffen in den jeweiligen Behörden sowie Präventions- und Nachsorgemaßnahmen in den Blick genommen.
Im Rahmen des Vortrags wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts "Gewalt gegen Be-schäftigte des öffentlichen Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs" vorgestellt.
Dabei wurde vor allem auf die von den Unternehmen dokumentierten gewalttätigen und die von den Beschäftigten erlebten gewalttätigen Übergriffe eingegangen. Darüber hinaus wur-den die Befragungsergebnisse zu den Folgen der Übergriffe, zu den Gründen für die Nicht-meldung sowie zu den Präventions- und Nachsorgemaßnahmen vorgestellt. Schließlich wurden die Ergebnisse aus dem Verkehrsbereich den Ergebnissen des Projekts "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" gegenübergestellt.
Der Beitrag fasst die zentralen Ergebnisse der Tagung "Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes" zusammen, die am 24. Juni 2022 in Berlin stattfand. Sie bildete den Abschluss einer vom Bundesministerium des Innern und für Heimat in Auftrag gegebenen Studie, die das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführt hat.
Short presentation of the corresponding conference paper "A soft shell with a powerful core? Soft Europeanisation and social policy: a new understanding of the Open Method of Coordination and its potential to enhance social welfare in Europe", focussing on the theoretical idea and empirical evidence.
Die öffentliche Verwaltung tritt in Evaluationsprozessen als Auftraggeberin, durchführende Instanz oder als Evaluationsgegenstand auf. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Evalua-tionspraxis im Handlungsfeld und des Öffentlichkeitsbezugs, aus dem sich besondere Rechenschaftspflichten ergeben, sollte die Berücksichtigung spezifischer Standards wie beispielweise der DeGEval-Standards selbstverständlich sein. Gleichwohl zeigt zumindest die oberflächliche und teilweise anekdotische Evidenz des Beitrags, dass die DeGEval-Standards im Handlungsfeld „Öffentliche Verwaltung“ nur eine nachgeordnete Rolle spielen, vielfach sogar sowohl bei Auftraggeberinnen/Auftraggebern als auch bei Evaluatorinnen/Evaluatoren unbekannt sind.