320 Politik
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Diese Veröffentlichung des Forschungsinstituts dokumentiert die Ergebnisse von bundesweiten Erhebungen in Haushaltsabteilungen wissenschaftlicher Hochschulen und in Wissenschaftsministerien der Bundesländer zum Haushaltsvollzug 1995. Die Darstellung der finanzministeriellen Bewirtschaftungsauflagen und Zustimmungsvorbehalte gilt nicht nur den Bestimmungen der Haushaltsordnungen, sondern vor allem den zu einigen Bestimmungen der Haushaltsordnungen ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie den finanzministeriellen Durchführungserlassen zum Haushalt 1995. Angesichts der allgemeinen Konsolidierungszwänge im öffentlichen Sektor zeigte sich für das Haushaltsjahr 1995 in nicht wenigen Bundesländern eine zunehmende Bereitschaft der Finanzministerien (und partiell der Fachministerien), Instrumente der Detailsteuerung (Sperren unterschiedlicher Art, Abbau und/oder Umwidmung von Stellen, Kw- und Ku-Vermerke, Absenkung von Wertgrenzen u.a.m.) auch im Hochschulbereich zu nutzen.
Diese "restriktiven" Steuerungsinstrumente führten, insbesondere wenn sie kurzfristig ergänzend zu den Instrumenten einer Globalsteuerung genutzt wurden, zu Kommunikationsproblemen, Planungsunsicherheiten und erhöhtem Koordinationsbedarf zwischen Hochschulen und Ministerien. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Steuerungskonzepte und -instrumente mit der erwünschten und partiell bereits eingeführten Flexibilisierung und Globalisierung von Hochschulhaushalten vereinbar sind.
Die im folgenden abgedruckte Ausarbeitung bildete die Grundlage für den gleichnamigen Vortrag, den Univ.-Prof. Dr. Willi Blümel am 18. September in der Universität Hokkaido/Sapporo (Japan) auf Einladung der Juristischen Fakultät sowie der Vereinigungen staatlicher und kommunaler Behörden gehalten hat.