350 Öffentliche Verwaltung
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- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (8)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (1)
Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation beauftragt.
Das Evaluationsvorhaben verfolgt zum einen das Ziel, die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen verbundenen Grundrechtseingriffe im Rahmen der RED zu erfassen. Zum anderen geht es um die Untersuchung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Hierzu wird u.a. untersucht, welche Veränderungen sich beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden durch die Nutzung der RED ergeben haben, inwieweit die Regelungen des RED-G praktikabel sind und wie sich die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der RED darstellen. Die Evaluation verfolgt dabei einen interdisziplinären Ansatz, der aus einer Verknüpfung einer empirisch-sozialwissenschaftlichen mit einer rechtswissenschaftlichen Analyse besteht.
In den letzten Jahren wurde in zunehmendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Rechtsetzung wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulierungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechtsoptimierung, das immer wieder als Kernelement einer solchen Vorgehensweise genannt wird, ist die Gesetzesfolgenabschätzung.
Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Andere Länder wie die USA (1966; 1996), Großbritannien (2000) und Frankreich (1978) oder insbesondere auch skandinavische Länder wie Schweden (1766), Norwegen (1970) und Dänemark (1985) verfügen bereits sehr viel länger über Regelungen, die Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen. Anders als beim Umweltinformationsgesetz (UIG, 1994; 2005) und Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG, 2006) handelt es sich beim IFG nicht um die direkte Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbe-hördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu kön-nen. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Hierzu gehören
• die Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen,
• die Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation,
• Auskunft über die Telekommunikation,
• Auskunft über Nutzungsdaten,
• Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in informationstechnischen Systemen,
• Funkzellenabfrage,
• besondere Formen des Datenabgleichs.
Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation wurde vom rheinland-pfälzischen Minis-terium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Benchmarking als Instrument besserer Rechtsetzung im föderalen Mehrebenenstaat" wurde eine Untersuchung des Vollzugs des Wohngeldgesetzes durchgeführt. Das Projekt verfolgte das Ziel einerseits den Vollzug von Bundesrecht am Beispiel des Wohngeldgesetzes durch die Länder zu untersuchen und zweitens ein Vollzugsbenchmarking bestehenden Rechts zu testen, das zum einen horizontal, d.h. bei den vollziehenden Akteuren, Vollzugsprobleme und effiziente Vollzugslösungen identifizieren soll und zum anderen vertikal einen Rückkopplungsmechanismus von der vollziehenden auf die rechtsetzende Ebene ermöglichen soll. In der vorliegenden Zusammenfassung werden die Ergebnisse aus der empirischen Erhebung bei den Wohngeldbehörden dargestellt. Es stehen dabei weniger die Erkenntnisse über die Anwendung des Vollzugsbenchmarking als vielmehr die gewonnenen Erkenntnisse über den Vollzug des Wohngeldrechts im Mittelpunkt.
Although the Council of Europe has been working in the area of administrative law for decades, the body of pan-European general principles of good administration developed by this organisation remains mostly uncharted. This paper attempts to help fill this academic gap by examining the scope and content of the pan-European principles of administrative law stemming from the Council of Europe, with a special emphasis on the principle of good administration. In doing so, the sources of administrative law of the Council of Europe are considered together with the mechanisms by which they penetrate and permeate domestic legal systems. This paper concludes that the work done by the Council of Europe in the administrative field has contributed to a process of harmonisation in its Member States’ domestic law, but that the exact scope thereof has yet to be uncovered and requires further research.
Der Beitrag umreißt Struktur und Inhalte eines verwaltungswissenschaftlichen Schwerpunktstudiums mit der für dieses Thema typischen Verbindung grundlagen- und anwendungsbezogener Aspekte. Dabei wird den für die
Verwaltungswissenschaft(en) zentralen Fragen nachgegangen, ob es sich um eine‚einheitliche‘ Transdisziplin („Verwaltungswissenschaft“) oder eher um eine gegen-
standsbezogene Verbindung verschiedener wissenschaftlich-methodischer Zugänge(„Verwaltungswissenschaften“) handelt. Ferner wird auf zentrale Werke der Verwaltungswissenschaft(en) eingegangen – und es werden zentrale Lehrinhalte wie Personal, Haushalt, (öffentliche) Aufgaben dargestellt. Abschließend werden auch neuere Strömungen bzw. Themen wie das New Public Management die Governance-Forschung und die „Neue Verwaltungsrechtswissenschaft“ vorgestellt, und es wird ihre Verortung in einem verwaltungswissenschaftlichen Curriculum untersucht.
This Paper examines three case studies of “reform excellence” by analysing an online-survey conducted amongst the key actors from three nominee cities of the European Public Sector Award in 2009 and 2011, namely Bilbao (Spain), Mannheim (Germany), and Tampere (Finland). The focus of the survey was the city reform ap-proach as a whole and especially HRM reform approaches.