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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (3)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (2)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (2)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (1)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (1)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
Die Einrichtung und Organisation von Widerspruchsausschüssen (WA) als Institutionen der Sozialversicherung sowie deren Verbindung mit der Tätigkeit der Sozialgerichtsbarkeit haben lange auf eine datengestützte Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse warten lassen. Erst in jüngerer Zeit ist diesem Defizit durch einschlägige empirische Forschung abgeholfen worden (Fischer/Welti, SGb 2017, 541 ff.). Deren Ergebnisse bedürfen allerdings in ihrer Rückwirkung auf das Sozial- und Verwaltungsrecht einer verhaltensbezogenen und folgen-orientierten Kommentierung im Spiegel der Verwaltungswissenschaft. Der Beitrag ist die überarbeitete und aktualisierte Fassung des Vortrags vom 20.1.2017 an der Universität Kassel im Rahmen der Konferenz über „Widerspruchsauschüsse in der Sozialversicherung“.
Pflege kommunal neu gedacht
(2018)
Grundsätzlich stellen PPPs zunehmend eine Realität auch in Deutschland dar. Während jedoch der politisch Wille zugunsten von PPPs relativ klar erkennbar ist, u.a. in der institutionalisierten Form von „PPP-Units“ sowie programmatischer Vorgaben, fehlt es der öffentlichen Verwaltung nicht nur an Erfahrung mit dem Instrument, sondern insbesondere an Akzeptanz. Der vorliegende Beitrag liefert empirische Evidenz für Vertrauensprobleme in PPPs und diskutiert die verwaltungspraktische Sicht.
The study of the processes and effects of internationalization has become a major field of inquiry in the social sciences. This article takes stock of corresponding research efforts in the field of public administration (PA) to understand the internationalization phenomenon by analyzing studies that were systematically sampled from major PA journals over recent decades. After 10 delineating, sampling, categorizing, and subsequently examining the scholarly production of PA regarding what can be understood as the internationalization of domestic PA, three major themes of PA-related debates are identified: diffusion, resistance, and the transformation of bureaucratic power. The article concludes that PA has developed neither genuine research questions nor a coherent theoretical framework able to come to grips with the internationalization challenge. It 15 ends with an appeal for PA to become aware of this deficit and recommends PA scholars liaise Q3 more intensively with other social sciences to overcome the current state of affairs.
The paper deals with the Föderalismusreform III, focusing in particular on the amendments of the financial constitution (‘Finanzverfassung’) and on the changes in the Finanzausgleich that will be effective from 2020 onwards. Insofar the system of revenue distribution across and within the different layers of government (Finanzausgleich) has been one of the most controversial issue with reference to Bund-Länder financial relations and it is not by chance that the reform approved in July 2017 has substantially revised this system. Not only the horizontal equalization scheme (Länderfinanzausgleich) will expire by the end of 2019, but the VAT distribution among the Länder will be done according to new criteria, showing a strong redistributive impact. In discussing the main features of the new system to come, the paper investigates the pros and cons of the reform, evaluating the impact on federal dynamics.
Freedom of information acts (FOIA) aim to improve the public’s opportunities to access official information from public authorities and hence to increase the level of transparency. Thus, it is important to know whether and to what degree the effects intended by establishing FOIAs are achieved and how their implementation could be improved. Hence, this article presents the evaluation of the Hamburg Transparency Law (HmbTG)– Germany’s first FOIA that binds authorities to disclose government information proactively. The purpose of the paper is to provide a valuable example of how evaluating FOIA might produce useful information for policymakers and public authorities. The analysis results, based on a mixed set of methods (i.e. standardised surveys, statistical secondary data, qualitative expert interviews, and criteria-driven document analysis), lead to the conclusion that the HmbTG was very effective in providing the direct access. On the other hand, it was found that strategies for implementing the law varied considerably between authorities, yet proactive disclosure was overall implemented effectively. Moreover, this law shows some weaknesses to be improved in the future. Besides providing practitioners with valuable insights into how a transparency law may be implemented, the evaluation of the HmbTG also provides researchers with ideas how FOIA evaluation might be conducted comprehensively.
Die Lissabonner Verträge haben die EU grundlegend transformiert. Eine der Gemeinschaften ist in der EU aufgegangen -- die andere, Euratom, besteht aber weiter. Im Lichte der tiefgreifenden Veränderungen, vor denen die EU im Zuge des Austritts eines Mitgliedstaates steht, ist das Verhältnis zwischen der EU und Euratom grundlegend zu klären. Wie verhält sich die Mitgliedschaft in der EU zur Mitgliedschaft in der Euratom? Der vorliegende Beitrag kommt zu dem Schluss, dass trotz getrennter rechtlicher Existenz beider Organisationen eine Mitgliedsschaft nur in beiden gleichzeitig möglich ist.
Wirksame Finanzaufsicht über die Kommunen. Dimensionen und Determinanten der Umsetzungspraxis
(2018)
In Zeiten einer in vielen Kommunen Deutschlands ungebremsten Haushaltskrise kommt der Frage nach der Rolle der staatlichen Finanzaufsicht über die Kommunen eine ungebrochene praktische Bedeutung zu. Obwohl die Finanzaufsicht in allen deutschen Ländern die Vorgabe ausgeglichener kommunaler Haushalte garantieren soll, beschränkte sich die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Institution meist nur auf rechtlichformale Betrachtungen. Dieser Beitrag nimmt explizit
die bisher vernachlässigte Vollzugspraxis der kommunalen Finanzaufsicht in den Blick und analysiert drei für ihre Wirksamkeit als konstitutiv erachtete Aspekte: Die politische Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden, deren urchsetzungsfähigkeit
sowie die Kooperation mit den Kommunen. Der zentralen Frage nach der Bedeutung dieser Dimensionen und deren Bewertung in der Praxis wird in einem ersten, deskriptiven Schritt auf der Basis von bislang einzigartigen Umfragedaten und qualitativen Interviews begegnet. Konsequenterweise ergibt sich daraus die Frage nach zentralen Determinanten der einzelnen Dimensionen, die in einem zweiten, analytischen Schritt durch theoretisch hergeleitete politische und haushaltsbezogene Variablen empirisch beantwortet wird. Die Ergebnisse sind eindeutig: Die Wahrnehmung der Praxis kommunaler Finanzaufsicht ist am ehesten von der fiskalischen Problemlage vor Ort determiniert,
Parteicouleur oder parteipolitische Kongruenz zwischen
Bürgermeister und Landrat spielen keine Rolle.
Wo einst Sicherheitsabstände und Schutzwände notwendig waren, arbeiten Mensch und Maschine heute zunehmend Hand in Hand. Eine neue Wegmarke in der Fortentwicklung der Mensch-Roboter-Kollaboration setzen womöglich Exoskelette. Ihre Träger können dank ihrer Hilfe schwere Lasten mit überdurchschnittlichen Kräften heben. Dadurch lassen sich innerbetriebliche Prozesse dort optimieren, wo es bislang keine vergleichbaren mobilen technischen Einrichtungen gab – insbesondere in der Logistik. Mithilfe moderner Sensortechnik können sog. aktive Exoskelett-Modelle sogar die Signale messen, die das Gehirn an die Muskulatur sendet, um körperliche Bewegungen in die Tat umzusetzen, sowie detailscharf Daten zum individuellen Arbeitsverhalten aufzeichnen. Damit können sie nicht nur in den Dienst des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten treten, indem sie typischen Verletzungen vorbeugen und vor körperlicher Überbelastungen schützen. Der Arbeitgeber kann sie auch als Überwachungstechnologie einsetzen und dadurch das Selbstbestimmungsrecht betroffener Arbeitnehmer gefährden. Der Einsatz aktiver Exoskelette muss sich deshalb nicht nur an den Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes messen lassen. Auch den Sonderregelungen des Beschäftigtendatenschutzes in Art. 88 DSGVO und in § 26 BDSG 2018 muss es sich stellen. Der Beitrag wagt einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitswelt der Zukunft.
Der Beitrag macht es sich zur Aufgabe, einen normativ gangbaren Weg aus dem terminologischen Irrgarten des Sanktionsregimes der DSGVO zu weisen und die innere Sanktionssystematik zu enträtseln. Darauf aufbauend analysiert er das Zusammenspiel zwischen den sanktionsrechtlichen Normen der DSGVO und den Vorschriften des nationalen Rechts, mit denen der deutsche Gesetzgeber die Öffnungsklauseln der Art. 83 Abs. 7,8 und Art. 84 DSGVO inhaltlich auszufüllen gedenkt – und klopft sie darauf ab, inwieweit sie sich konsequent und folgerichtig in das unionsrechtliche Sanktionsregime einfügen.