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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (47)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (32)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (29)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (27)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (21)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (20)
- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (14)
- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (12)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (12)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (11)
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und der gleichzeitig erfolgten Bildung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist durch die Geltung des Grundgesetzes die Möglichkeit und Notwendigkeit der Gesetzgebung der Länder verbunden (Art. 70 GG). Diese Entwicklugn war ungeachtet des schwer kalkulierbaren Tempos des Einigungsprozesses in den Grundzügen vorhersehbar, so daß in den bisherigen sächsischen Bezirken Dresden, Leipzig und Chemnitz die Länderbildung frühzeitig vorbereitet und mit der Erarbeitung von Entwürfen einiger landesrechtlicher Gesetze begonnen wurde. Dies betrifft auch die sächsische Gemeindeordnung, die Gegenstand des vorliegenden Bandes ist. Dabei war in der zur Verfügung stehenden Zeit eine Beschränkung des Berichts auf ausgewählte Komplexe des Entwurfs unumgänglich. Es werden ausschließlich Anmerkungen aus gemeindeverfassungsrechtlicher Sicht gemacht; Probleme der Gemeinde wirtschaft und der Aufischt bleiben außer Betracht. Fragen des Inkrafttretens einer Gemeindeordnung für Sachsen werden behandelt, weil dies als Konsequenz aus dem gemeindeverfassungsrechtlichen Überlegungen unausweichlich schien.
In diesem Bericht wurden die konzeptionellen Grundlagen für die Gestaltung des staatlichen Rechnungswesens entwickelt. Die erarbeiteten Vorschläge gelten zu einem erheblichen Teil unabhängig von speziellen politisch-administrativ-rechtlichen RAhmenbedingungen und damit länderüberfreigen. Soweit jedoch Rahmenbedingungen zu berücksichtigen waren, sind es die der Bundesrepublik Deutschland.
Vom 10. bis 15. September 1990 fand ind Speyer das 7. deutsch-polnische Verwaltungskolloquium statt. 23 polnische und 20 deutsche Teilnehmer ermöglichten einen länderübergreifenden Erfahrungsaustaushc und eine fruchtbare wissenschaftliche Diskussion. Das Kolloquium war nunmehr das 7. einer Seire, die vor 15 Jahren begonnen hat und deren Veranstaltungen abwechselnd in Polen und Deutschland stattfinden.
In dem am 18. Mai 1990 in Bonn unterzeichneten Staatsvertrag zischen der BRD und der DDR, inzwischen in Kraft getreten, verpflichten sich die Vertragspartner, die Einheit Deutschlands auch durch die Entwicklung föderativer STrukturen zu befördern. Gleichzeitig ist in dem Vertrag ein Bekenntnis der Partner zur freiheitlichen, demokratischen, föderativen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundordnung enthalten. Dieser Aufsatz wird zu einer Zeit verfaßt, in der eine Reihe von theoretischen und praktischen Fragen von Staat und Verwaltung der DDR erst Ansätze für Lösungen erkennen lassen.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes ist eine multidisziplinäre Vorgehensweise angebracht und auch vorgesehen gewesen. Die Entwicklungsdynamik des Projekts hat in der Zwischenzeit jedoch eine andere Richtung genommen: Von den ursprünglich beteiligten Disziplinen Politologie, Rechtswissenschaften und Soziologie sind nur die beiden Gesellschaftswissenschaften übrig geblieben. Dies hat zur Folge, daß der rechtliche Apsekt im Vergleich zum sozialwissenschaftlichen zurückgetreten ist, auch in dieser Fallstudie.
Gegenstand dieses Berichts ist der Vergleich der in den beiden vorangegangenen Phasen erhobenen und in Länderberichten dokumentierten zentralstaatlichen und - im Falle eines föderativen Staatsaufbaus - ausgewählten teilstaatlichen Rechnungssysteme europäischer und nordamerikanischer Industrieländer.
Der vorliegende Band der Speyerer Forschungsberichte enthält die Referate und Statements, die auf dem von uns gemeinsam geleiteten deutsch-deutschen Verwaltungsrechtskolloquium gehalten wurden, das vom 5. bis 8. Juli 1990 in Speyer stattfand. Unter dme Dach des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften trafen sich Juristen aus der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, um über das Verwaltungsverfahrensrecht und das Verwaltungsprozeßrecht zu diskutieren.
Hiermit sollen Möglichkeiten für die dringend erforderlichen quantitative Entlastung der Gerichte aufgezeigt werden und Wege zur Verbesserung der Rechtspflege in qualitativer Hinsicht weisen. Es umfaßt die Themenbereich:
- Organisation der Gerichte und Prozeßabläufe
- Rechtliche Ausgestaltung des Gerichtsverfahrens
- Zusammenspiel von außer- und innergerichtlichen Konfliktregelungen.
In diesem Band der Speyerer Forschungsberichte sind die Referate zusammengefaßt, die am 30./31. Oktober 1989 auf einem von mir geleiteten Forschungsseminar gehalten wurden. Ziel der jährlichen Zusammenkünfte von Straßenbaujuristen aus den Straßenbauverwaltungen von Bund und Ländern der Wissenschaft, der Richterschaft, der Anwaltschaft sowie der Verbände ist es, aktuelle Fragen des Straßenrechts im Zusammenwirken von Theorie und Praxis zu erörtern.
Die planende Verwaltung wird mit der Forderung konfrontiert, ihr Handlungsinstrumentarium zu modernisierne und etwa im Umweltschutz marktkonforme Instrumente in ihre Programme aufzunehmen. Inder Auseinandersetzung der Regierungs- und Verwaltungspraxis wird sodann deutlich, wie eng die Form- und Instrumentenfrage mit je eigenen Bewertungen von Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit, Politikfähigkeit verknüpft ist. Oft gewinnt man freilich auch den Eindruck, daß es sich um Verständigungsprobleme nach verschiedenen Orientierungsmustenr ausgerichteter Aktuere handelt. Das läßt es nützlich erscheinen, eine Querschnittsanalyse staatlicher Handlungsformen und -instrumente im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchzuführen.
Manche neuartigen Folgen werdne uns erst bewußt, wenn sie "aufgetreten" sind, manchese Entstehen und einige Verlaufsformen solcher folgen können wir noch nicht hinreichen erklären oder nicht beherrschen. Solche besonderen Folgetypen haben wir als "schleichende Katastrophen" bezeichnet. Sie könnten vor allem für das politisch-administrative System schwer zu lösende Aufgaben produzieren. Wenn übliche Lösungsmuster nur begrenzt oder nicht unmittelbar greifen, müssen dann nicht ganz andere Denk- und Handlungsformen entwickelt werden?
Drei jener schwierigen Problemfelder - in denen sich potentiell "schleichende Katastrophen" entwickeln könnten - wurden ausgesucht, um an ihnen die bisherigen Reaktionsmuster de spolitsich administrativen Systems mit Hilfe der Kategorien der Policy-Forschung zu ermitteln: AIDS, Neuartige Waldschäden und Umweltradioaktivität.
Der vorliegendes Zwischenbericht soll einen Überblick über die Thematik des "Europas der Bürger" und über dne Stand der Arbeit auf den einzelnen Gebieten gebne. Er orientiert sich dabei an den Rechtsakten, Vorschlägen und sonstigen Äußerungen der Gemeinschaftsorgane und anderen primären Quellen; eine Auswertung von Sekundärliteratur wurde nicht vorgenommen.