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- Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Knorr) (346)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (329)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (318)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Ulrich Stelkens) (266)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht und Völkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß) (265)
- Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Mario Martini) (249)
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Constanze Janda) (200)
- Lehrstuhl für Politikwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs) (188)
- Lehrstuhl für vergleichende Verwaltungswissenschaft und Policy-Analyse (Univ.-Prof. Dr. Michael Bauer) (128)
- Lehrstuhl für Hochschul- und Wissenschaftsmanagement (Univ.-Prof. Dr. Michael Hölscher) (116)
Ausgabe 16 – 18. April 2023
(2023)
Ausgabe 13 – 17. April 2020
(2020)
Inhaltsübersicht:
4. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master of Public Administration Wissenschaftsmanagement der Deutschen Universität für Verwaltungs-wissenschaften Speyer
4. Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Verwaltungswissen-schaftliche Aufbaustudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Ausgabe 10 – 23. Januar 2017
(2017)
Inhaltsübersicht:
1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master
of Arts Administrative Sciences der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften vom 8. Juli 2013
1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master
of Arts Öffentliche Wirtschaft der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer vom 8. Juli 2013
1. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Master
of Public Administration Wissenschaftsmanagement der Deutschen Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer vom 8. Juli 2013
Die vorliegende Studie geht auf ein Ersuchen der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom September 1992 zurück, die neuen Bundesländer bei der Anpassungsfortbildung des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes zu unterstützen. Zum einen ging es um die Entwicklung eines Schulungsprogramms, das über den Rahmen bloßer Anpassungsfortbildung nach dem Vertrag zur Herstellung der Einheit Deutschlands hinausreicht und eine systematische Einführung in die Kernbereiche des öffentlichen Rechts ermöglicht.
Zum anderen galt es, die speziellen Ausbildungsbedürfnisse der Mitarbeiter im ehemaligen Staatsapparat, die sich aus den Systemdivergenzen einer real-sozialistischen Verwaltung und einer rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Verwaltung ergeben, zu ermitteln und in ein zielgruppenadäquates Qualifizierungskonzept einzubeziehen.
Der Wortlaut von Gesetzestexten wird häufig in Bescheide und andere Schriftstücke der öffentlichen Verwaltung übernommen, ohne den Kontext der zitierten Passagen zu berücksichtigen. Dadurch entstehen unklare Bezüge, die zu Nicht-Verstehbarkeit führen können. Bei der Redaktion von Gesetzestexten sollte daher verstärkt auf einen einfachen Satzbau und gute Verstehbarkeit geachtet werden.
Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer im Falle kurzfristiger Arbeitslosigkeit
(2017)
Kurzkommentierung zum BSG-Urteil vom 13.7.2017 – B 4 AS 17/16 R, BeckRS 2017, 132777
1. Der Leistungsausschluss nach § SGB_II § 7 Abs. SGB_II § 7 Absatz 1 S. 2 Nr. SGB_II § 7 Absatz 1 Nummer 2 SGB II aF ist nicht erfüllt, wenn ein Unionsbürger neben dem Recht zur Arbeitsuche den Tatbestand eines weiteren Aufenthaltsrechts erfüllt.
2. Die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts von Arbeitnehmern nach § FREIZUEGGEU § 2 Abs. FREIZUEGGEU § 2 Absatz 3 S. 1 Nr. FREIZUEGGEU § 2 Absatz 3 Nummer 2 FreizügG/EU setzt keine ununterbrochene Erwerbstätigkeit von mehr als einem Jahr voraus, sondern kann auch im Falle der Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit erfüllt sein.
3. Kurzfristige Zeiten der Arbeitslosigkeit begründen keinen Anhaltspunkt für eine mangelnde Integration des Unionsbürgers in den Arbeitsmarkt des Aufenthaltsstaats. (Redaktionelle Leitsätze)
Ziel und Anliegen des Forschungsprojektes und des daraus resultierenden Abschlußberichtes bestehen daher darin, auf der Grundlage einer ersten Grobanalyse der Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl und unter Einbeziehung von in der Literatur und in der Praxis bereits vorhandenen Lösungsansätzen eine theoretische Ausgangsbasis für eine konzeptionelle Personalarbeit in der Stadtverwaltung Suhl, insbesondere bezogen auf Fragen der Personalentwicklung, zu erarbeiten.
Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996. 146 Seiten. DM 36,- ISBN 3-7890-4302-8
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
A. Öffentliches Vermögen im geteilten Deutschland
B. Rechtliche Grundlagen für die Neuordnung des öffentlichen Vermögens
C. Übertragung öffentlichen Vermögens
D. Aufgaben- und Vermögenszuschnitt nach Verwaltungsebenen
E. Vermögenszuordnung im Entscheidungsprozeß
F. Neuordnung des öffentlichen Vermögens
Ausgangspunkt ist neben der zunächst notwendigen Erarbeitung und Vertiefung theoretischer Kenntnisse über Wesen, Aufgaben und Ziele kommunaler Wirtschaftsförderung und deren Rolle im Gefüge von Politik und Verwaltung, eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Suhl seit der "Wende" bis zur Gegenwart sowie der organisatorischen Struktur und bisherigen Ergebnisse kommunaler Wirtschaftsöfrderung sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Stadt Suhl insgesamt. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme und unter Einbeziehung einschlägiger Erkenntnisse aus der Literatur und aus vergleichbaren Städten, der schwerpunktmäßigen Darstellung der aktuellen Probleme und zukünftigen Entwicklungstendenzen der Stadt Suhl folgen Empfehlungen sowohl für die Organisation und die Tätigkeit der Stadtverwaltung, für das gemeinsame Handeln aller an der Stadtentwicklung beteiligten Kräfte als auch für die regionale Zusammenarbeit.
Im Bereich der angewandten Verwaltungswissenschaften sind bisher Untersuchungen selten, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung mit all ihren Bezügen von der Entstehung im politisch-administrativen Prozß, über die Normierung durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, bis zur Aufgabendurchführung und deren Kontrolle (Rückkoppelung) in den Mittelpunkt stellen und nach Ansätzen zu einer rationaleren Gestaltung zu suchen. Die Arbeit versucht Vorarbeiten von Frido Wagener und Rudolf Dieckmann aufzugreifen und die Methoden der Aufgabenkritik auf eine breitere wissenschaftliche Grundlage zu stellen.
Dietz Verlag, Berlin 1997. 231 S., 14 Faksimiles, DM 29,80 ISBN 3-320-01939-2
Die Studie zur DDR-Nationalhymne umfaßt im Schwerpunkt ein historisches Thema aus der Zeit der Frühgeschichte der DDR, das für deren staatliches Selbstverständnis und internationales Renommee, wenig später für die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, von großer politischer Bedeutung gewesen ist.
Die Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel; nach kurzen Erläuterungen zur Rolle und Bedeutung von politischen Symbolen im Staatsleben werden Vorgeschichte und Entstehung der Becher-Eisler-Hymne 1949/1950 nachgezeichnet, dann die Art und Weise der Popularisierung der Nationalhymne in den 50er Jahren - wie sie von der SED-Führung instrumentalisiert und von der Bevölkerung akzeptiert worden ist - dokumentiert. Ein Exkurs über die Entscheidung der Bundesrepublik für das "Deutschlandlied" als Nationalhymne des Landes 1952 und die Schwierigkeiten mit deren Durchsetzung runden das Bild von Entstehung und Annahme der Hymne im östlichen Teil Deutschlands ab.
Die Behandlung der Geschichte der DDR-Nationalhymne schließt das Problem des "Nicht-Singens" des Becherschen Hymnentextes seit Anfang der 70er Jahre ein, da der Text von einem "Deutschland" ausging, an das zu erinnern der SED-Führung nicht mehr opportun erschien. Der "schleichende Textentzug", von dem jeder DDR-Bürger wußte, aber niemand offiziell informiert wurde, gehört zu den interessantesten Fragen der Thematik.
Den Abschluß der Studie bildet die Darstellung der Diskussionen aus der jüngsten Vergangenheit bei den Verhandlungen zu den deutsch-deutschen Staatsverträgen um eine neue deutsche Nationalhymne 1990.
Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschine oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswesen grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
Der Winter 2022/23 wird womöglich als Zeitenwende Künstlicher Intelligenz in die Annalen eingehen. Wie einst die Dampfmaschie oder die Eisenbahn als Basisinnovationen die Produktion von Gütern bzw. das Verkehrswese grundlegend umwälzten, revolutionieren nunmehr generative Anwendungen, etwa ChatGPT oder der Bildgenerator Midjourney, die Nutzung intelligenter Systeme.
Auf dem Weg zum Kunden: Die Deutsche Rentenversicherung vereinfacht ihre Bescheide und Formulare
(2021)
Die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung verändern ihr Gesicht. Damit Versicherte und Rentner die Entscheidungen der Rentenversicherung besser nachvollziehen können, werden sie verständlicher, übersichtlicher und persönlicher. Der Beitrag, ursprünglich eine Poster-Präsentation, beschreibt die Reise eines interdisziplinären Teams der Deutschen Rentenversicherung und die wichtigsten Meilensteine des Weges.
Die innere Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des demokratischen Rechts-staates. Hierauf gründet ein wesentlicher Teil seiner Legitimation. Wie allerdings der Staat die ihm zugefallene Aufgabe »Sicherheit« wahrnimmt, ist seine Sache. Er verfügt hierzu im Ge-staltungsrahmen des nationalen und Gemeinschaftsrechts über die »innere Souveränität«. Gleichwohl tut er Recht daran, die Mitverantwortung der Gesellschaft bei der Gewährleistung innerer Sicherheit zu suchen bzw. zu akzeptieren. Das Grundgesetz konstituiert hierfür und in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein sogenanntes Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis.
Aus dieser sicherheitspolitischen Öffnung des Staates ist zu Anfang des 21. Jahrhunderts zwischen dem Staat, der Wirtschaftsgesellschaft, den Kommunen, ehrenamtlich tätigen Bürgern und der Polizei ein Netzwerk zur Garantie der inneren Sicherheit entstanden. Die dadurch eingetretene Verantwortungsverteilung bei der Gewährleistung innerer Sicherheit ist allerdings seit längerem durch gravierende Probleme geprägt. Diese nehmen unter den Einwirkungen einer wachsenden terroristischen Bedrohung seit dem 11. September 2001 an Schärfe zu. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich erschallt der Ruf nach einer »neuen Sicherheitsarchitektur« für den gesteigerten Schutz der inneren Sicherheit. Doch wird im Gegensatz dazu der Umbau der Sicherheitsstrukturen nicht überall für notwendig gehalten. Den einander widersprechenden Auffassungen liegt ein sich stetig zuspitzender Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zugrunde. Wir befinden uns in diesem Fluss der Entwicklung terroristischer Risiken und darauf reagierender Gefahrenvorsorge womöglich auf dem Weg zu anderen rechtsstaatlichen Ufern, als sie bisher das freiheitlich-demokratisch geprägte nationale Polizei- und Sicherheitsrecht erkennen ließen. Den damit aufgeworfenen Fragen nach einer neuen Balance zwischen rechtsstaatlicher Freiheitssicherung und der Bewahrung innerer Sicherheit durch den Staat gehen die Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft in Deutschland und Österreich in dem vorliegenden Sammelband nach.
Atlas der Innovation
(2021)
Die Escola d'Administració Pública de Catalunya (EAPC) und das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) haben am 23. Juni 1987 ein in Barcelona konzipiertes Zusammenarbeitsabkommen geschlossen. Die daran anschließende gemeinsame Tagung der beiden Institutionen in Speyer befaßte sich mit Apsekten der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungswissenschaften in Spanien.
Artikel 93
(2010)
Artikel 22 und 34
(2006)
Artikel 22 und 34
(2015)
Artikel 22
(2007)
Artikel 12, 14 und 15
(2004)
Artikel 12, 14 und 15
(2013)
Artikel "Zollrecht"
(1989)
Artikel "Volk (J)"
(2006)
Artikel "Industrierecht"
(1990)
Article 9 (Social Aims)
(2021)
ARTEA A IV-A - CONTRACTE
(2016)
Art. 91c GG
(2021)
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verhilft dem deutschen E-Government zu einem substanziellen Innovationssprung: Art. 91c Abs. 5 GG hebt einen neuen Kompetenztitel aus der Taufe, um Bürgern und Unternehmen einen übergreifenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen zu verschaffen. Auf dieser Grundlage will der Bund ein digitales Pendant zur Rufnummer 115 etablieren. Die neue Kompetenznorm und ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung unterzieht der Beitrag einem kritischen Blick – und legt den Finger in ihre offenen Wunden.