330 Wirtschaft
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- Lehrstuhl für Wirtschaftliche Staatswissenschaften, insbesondere Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft (Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber) (8)
- Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor (Univ.-Prof. Dr. Michèle Morner) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Prof. Dr. Holger Mühlenkamp) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Univ.-Prof. Dr. Joachim Wieland) (1)
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Peter Sommermann) (1)
- Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) (1)
In diesem Bericht wurden die konzeptionellen Grundlagen für die Gestaltung des staatlichen Rechnungswesens entwickelt. Die erarbeiteten Vorschläge gelten zu einem erheblichen Teil unabhängig von speziellen politisch-administrativ-rechtlichen RAhmenbedingungen und damit länderüberfreigen. Soweit jedoch Rahmenbedingungen zu berücksichtigen waren, sind es die der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenstand dieses Berichts ist der Vergleich der in den beiden vorangegangenen Phasen erhobenen und in Länderberichten dokumentierten zentralstaatlichen und - im Falle eines föderativen Staatsaufbaus - ausgewählten teilstaatlichen Rechnungssysteme europäischer und nordamerikanischer Industrieländer.
The study is focused on accounting and financial reporting of central and - where applicalbe - of state or provincial government. More or less as a by-product, some information has been gathered on budgeting procedures, on auditing practises, and on management accounting. Accounting and financial reporting of local authorities had to be excluded - mainly for the reason of limited financial resources to conduct this investigation.
Die vorliegenden Berichte sind Teilergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Studie "Vergleichende Analyse öffentlicher Rechnungssysteme". Gegenstand dieser Studie ist das externe Rechnungswesens staatlicher Gebietskörperschaften. Neben dem externen Rechnungswesen selbst wurden auch Informationen zu den nationalen Rahmenbedingungen, zum Budgetierungsverfahren, zu Prüfungspraktiken und zum internen Rechnungswesen erhoben.
Am 27. Oktober 1987 fand am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Symposium zum Thme "Universitäts-Industrie-Kooperation im Bereich Forschung und Entwicklung" statt. Ziel der Veranstaltung war es, in einem kleinen Kreis von Wissenschaftlern und Praktikern die Problem der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Hochschulen eienrseits und mittelgroßen Industrieunternehmen andererseits im Forschungsbereich zu diskutieren und die Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Ausgangspunkt der Diskussion war die Hypthoese, daß der Kooperationsbedarf traditioneller mittelgroßer Industrieunternehmen durch Technologietransferaktivitäten und Technologieförderung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland üblich sind, nicht oder nur unvollkommen gedeckt wird.
Ziel des zugrundeliegenden Projekts war es, auf dem Wege einer explorativen Feldstudie zur Vermehrung der bislang nur sehr sprälichen Kenntnisse über den faktischen Ablauf und die Bedingungen organisatorischer Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung beizutragen. Die Beschränkung auf Stadtverwaltungen, die sich angesichts vieler Besonderheiten kommunaler Administrationen rechtfertigt, hatte pragmatische Gründe. Es bleibt der zukünftigen Forschung überlassen, den aufgehellten Bereich weiter auszudehnen, wozu die vorliegende Arbeit angesichts der Reichhaltigkeit ihrer Erkenntnisse aber sehr viele Hilfestellungen anbieten kann.
Am 19. und 20. September fand in Speyer eine wissenschaftliche Arbeitstagung mit dem Thema "Entwicklungsperspektiven des öffentlichen Rechnungswesens" statt. Ziel der Veranstaltung war es, Probleme und Perspektiven des öffentlichen Rechnungswesens in eine kleinen Kreis von Experten aus Wissenschaft und Praxis zu erörtern, um damit Impulse für eine intensivere Befassung mti diesem in Theorie und Praxis - zumindest in der Bundesrepublik Deutschland - eher vernachlässigten Gebiet zu geben.